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   BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14   

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https://dejure.org/2015,5765
BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14 (https://dejure.org/2015,5765)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2015 - 1 StR 488/14 (https://dejure.org/2015,5765)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 (https://dejure.org/2015,5765)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 164 Abs. 1 StGB; § 308 Abs. 1 StGB; § 315b Abs. 1 StGB; § 315c Abs. 1 StGB; § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG; § 52 Abs. 1 StGB
    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für zulässiges Verteidigungsverhalten: kein Recht zur Lüge); Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung von fremden Sachen von bedeutendem Wert: Wertgrenze, keine Parallele zu ...

  • lexetius.com

    StGB § 164 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 Abs 1 StGB
    Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung: Falschbezichtigung einer bislang unverdächtigen Person durch den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren und in der anschließenden Hauptverhandlung

  • IWW

    Art. 103 Abs. 3 GG, § ... 264 StPO, § 27 Abs. 1 SprengG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SprengG, § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG, §§ 155, 264 StPO, § 5 SprengG, § 6 SprengG, § 308 Abs. 1 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 164 Abs. 1 StGB, § 40 Abs. 1 SprengG, § 152 Abs. 2 StPO, § 164 StGB, § 46 Abs. 2 StGB, § 258 Abs. 1, Abs. 5 StGB, § 164 Abs. 3 StGB, § 46b StGB, § 31 BtMG, § 145d StGB, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO, § 240 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 1 Var. 1 StGB, § 308 StGB, § 311 StGB, § 315c StGB, §§ 315b, c StGB

  • Wolters Kluwer

    Einheitlicher Versuch der Nötigung sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion durch das Versenden von Briefbomben

  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung: Falschbezichtigung einer bislang unverdächtigen Person durch den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren und in der anschließenden Hauptverhandlung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 164 Abs. 1
    Falsche Verdächtigung und Selbstbelastungsfreiheit

  • RA Kotz

    Falsche Verdächtigung - Strafbarkeit des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 1
    Einheitlicher Versuch der Nötigung sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion durch das Versenden von Briefbomben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Falsche Verdächtigung durch den Angeklagten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Finger weg von falschen Einlassungen/Verdächtigungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion - und die Frage des bedeutenden Wertes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Natürliche Handlungseinheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsche Verdächtigung durch den Beschuldigten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Einschränkung der falschen Verdächtigung bei bewusst wahrheitswidriger Verdächtigung

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Falsche Verdächtigung durch Beschuldigten in einem Strafverfahren

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Grenzen zulässigen Verteidigungshandelns

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Gedanken zur Straflosigkeit von Beschuldigtenlügen bei den §§ 145d, 164 StGB (Prof. Dr. Paul Krell; HRRS 2015, 483-492)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdächtigungs-Fall

    § 164 Abs. 1 StGB, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Falsche Verdächtigung, Nemo-tenetur-Grundsatz, Selbstbegünstigungsprinzip

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Verdächtigung durch Beschuldigten und Konkurrenzen bei Nötigung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falsche Verdächtigung durch den Beschuldigten im Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 60, 198
  • NJW 2015, 1705
  • NStZ 2015, 689
  • NStZ-RR 2017, 130
  • StV 2016, 807
  • JR 2015, 489
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    a) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt eine natürliche Handlungseinheit, die mehrere Handlungen im natürlichen Sinne zu einer Einheit im Rechtsinne verbinden kann, an, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368; vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 Rn. 16 (in NStZ-RR 2010, 140 f. nur LS), vom 8. Februar 2012 - 1 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 241, 242 f.; Fischer aaO Vor § 52 Rn. 3 mwN).

    Richten sich die Handlungen des Täters bzw. Tatbeteiligten - wie hier - gegen höchstpersönliche Rechtsgüter der Opfer, ist die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sie liegt aber regelmäßig nicht nahe (BGH, Urteil vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 Rn. 16).

  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 266/93

    Definition zum Erwerb einer Waffe

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    Nach dieser Vorschrift ist Täter, wer vorsätzlich handelnd sämtliche Tatbestandsmerkmale der Straftat in eigener Person verwirklicht (BGH, Urteil vom 17. August 1993 - 1 StR 266/93, BGHR StGB § 25 Abs. 1 Begehung, eigenhändige 3; siehe auch BGH, Urteile vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 317 mwN; vom 12. August 1998 - 3 StR 160/98, NStZ-RR 2000, 22 (nur LS); Schünemann in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Bd. 1, § 25 Rn. 53 f.).

    Fehlender Täterwille oder das Berufen darauf, lediglich einem anderen behilflich sein zu wollen, schließt bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen die (unmittelbare) Täterschaft nicht aus (BGH, Urteil vom 17. August 1993 - 1 StR 266/93, BGHR StGB § 25 Abs. 1 Begehung, eigenhändige 3).

  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    Die Vollendung einer ihnen gegenüber begangenen Nötigung wäre bereits dann eingetreten, wenn sie als Nötigungsopfer unter der Einwirkung des Nötigungsmittels mit der von dem Täter geforderten Handlung begonnen hätten (BGH, Urteil vom 26. August 1986 - 1 StR 365/86, NStZ 1987, 70 f.; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36 f.; Altvater aaO § 240 Rn. 90 mwN).

    Selbst bei Nötigungen gegenüber demselben Opfer kann ein Teilerfolg, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, für die Annahme einer vollendeten Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach den Vorstellungen des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36 f.; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3; Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 157/07, StV 2008, 249).

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03

    Nötigung (Versuch; Vollendung; Teilerfolg; Zwischenziel; Enderfolg);

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    Die Vollendung einer ihnen gegenüber begangenen Nötigung wäre bereits dann eingetreten, wenn sie als Nötigungsopfer unter der Einwirkung des Nötigungsmittels mit der von dem Täter geforderten Handlung begonnen hätten (BGH, Urteil vom 26. August 1986 - 1 StR 365/86, NStZ 1987, 70 f.; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36 f.; Altvater aaO § 240 Rn. 90 mwN).

    Selbst bei Nötigungen gegenüber demselben Opfer kann ein Teilerfolg, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, für die Annahme einer vollendeten Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach den Vorstellungen des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36 f.; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3; Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 157/07, StV 2008, 249).

  • BGH, 21.11.2012 - 4 StR 427/12

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei der falschen Verdächtigung (Rechtsgüter)

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    Da der Angeklagte die bereits während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen ihn erfolgte Falschbezichtigung in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wiederholt hat, handelt es sich bei den beiden wahrheitswidrigen Verdächtigungen lediglich um eine Tat im Rechtssinne (BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 427/12, BGHR StGB § 164 Konkurrenzen 2; siehe auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 2 Ws 480/10 Rn. 20).

    Jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - eine Person konkret verdächtigt wird, für deren Tatbegehung bzw. Tatbeteiligung bis dahin keine Anhaltspunkte bestanden, kommt im Hinblick auf das durch § 164 StGB auch gewährleistete Rechtsgut des Schutzes der innerstaatlichen Strafrechtspflege vor unberechtigter Inanspruchnahme (siehe nur BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 427/12, StraFo 2013, 79) eine Tatbestandseinschränkung nicht in Betracht (vgl. Zopfs aaO § 164 Rn. 25 f.; siehe auch Aselmann, Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit, 2004, S. 267 f.).

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    Einer solchen Festsetzung bedarf es aber auch dann, wenn die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamt(freiheits)strafe einbezogen wird (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Dies zieht zwar regelmäßig die Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Bestimmung der Tagessatzhöhe nach sich (BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 97).

  • BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14

    Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    Einer solchen Festsetzung bedarf es aber auch dann, wenn die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamt(freiheits)strafe einbezogen wird (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Allerdings ist dem Revisionsgericht in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Möglichkeit eröffnet, in geeigneten Fällen die Festsetzung selbst vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN) und etwa die Tagessatzhöhe auf das gesetzliche Mindestmaß festzusetzen (BGH aaO; BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, WM 2010, 1957, 1964).

  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ws 480/10

    Falsche Verdächtigung: Wiederholung einer in Selbstbegünstigungsabsicht erfolgten

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    Da der Angeklagte die bereits während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen ihn erfolgte Falschbezichtigung in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wiederholt hat, handelt es sich bei den beiden wahrheitswidrigen Verdächtigungen lediglich um eine Tat im Rechtssinne (BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 427/12, BGHR StGB § 164 Konkurrenzen 2; siehe auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 2 Ws 480/10 Rn. 20).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, lässt sich aus der einfachgesetzlichen Gewährleistung des Schweigerechts des Angeklagten in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO als Ausprägung der Selbstbelastungsfreiheit zwar keine Wahrheitspflicht aber auch kein "Recht zur Lüge" ableiten (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - 5 StR 328/04, NStZ 2005, 517, 518 Rn. 10; siehe auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 Ws 480/10 Rn. 13, NStZ-RR 2011, 178 (nur Leitsätze); zum Meinungsstand bzgl. des "Rechts auf Lüge" Kölbel aaO S. 25 f.).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.1991 - 5 Ss 232/91

    Zur falschen Verdächtigung

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    (1) Ob eine in der obergerichtlichen Rechtsprechung (etwa BayObLG NJW 1986, 441, 442; OLG Frankfurt DAR 1999, 225; OLG Düsseldorf MDR 1992, 286 f.) und von Teilen der Strafrechtswissenschaft (siehe nur Ruß aaO § 164 Rn. 6 mwN; Jeßberger aaO § 164 Rn. 10) befürwortete Tatbestandseinschränkung für Fallgestaltungen, in denen der Täter wahrheitswidrig eine allein als alternativer Täter in Frage kommende Person ausdrücklich als solchen bezeichnet (gegen Einschränkungen in solchen Fällen etwa Langer aaO S. 367-369; Schneider, NZV 1992, 471, 472 ff. jeweils mwN; Fischer aaO § 164 Rn. 3a; näher auch Deutscher, Grundfragen der falschen Straftatverdächtigung (§ 164 Abs. 1 StGB), 1995, S. 127 ff.), angenommen werden kann, bedarf keiner Entscheidung.

    (2) Eine Einschränkung des Tatbestandes von § 164 Abs. 1 StGB in Anwendung auf einen sich durch Falschverdächtigung Dritter verteidigenden Beschuldigten oder Angeklagten lässt in der hier vorliegenden Fallgestaltung auch nicht mit Erwägungen aus der Rechtsprechung zu zulässigem Verteidigungsverhalten im Rahmen der Strafzumessung begründen (siehe aber OLG Düsseldorf MDR 1992, 286; krit. Schneider, NZV 1992, 471, 473 f.).

  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 220/07

    Tateinheit bei Nötigung mehrerer Opfer (Teilidentität der Tathandlungen;

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
    Mit diesen Taten würde eine bzw. würden mehrere versuchte Nötigung(en) zu Lasten von C. H. - die gegen Angehörige und Geschäftspartner gerichteten (konkludenten) Drohungen sollten von diesem als eigenes Übel empfunden werden (siehe dazu Fischer, StGB, 62. Aufl., § 240 Rn. 37; Altvater in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 7/2, § 240 Rn. 83 jeweils mwN) - jeweils in gleichartiger Tateinheit stehen, weil mittels derselben Nötigungshandlung, den jeweiligen Anschlägen als konkludente Drohungen mit weiteren solcher Angriffe, von je zwei verschiedenen Nötigungsopfern unter Beeinträchtigung ihrer Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit Verhaltensweisen erzwungen wurden bzw. erzwungen werden sollten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07 Rn. 3; Schluckebier aaO Rn. 28).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis

  • BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05

    Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von

  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

  • BGH, 14.04.2010 - 5 StR 122/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit); Beschränkung

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

  • BGH, 05.11.1998 - 4 StR 348/98

    Nachholung einer in der Vorinstanz unterbliebenen Festsetzung der Tagessatzhöhe;

  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 157/07

    Geiselnahme (eingeschränkte Auslegung in Zweipersonenverhältnissen); Nötigung

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 160/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

  • BGH, 08.02.2012 - 1 StR 427/11

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der stundenlangen Peinigung eines

  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

  • BayObLG, 21.05.1985 - RReg. 1 St 73/85

    Falsche Verdächtigung; Leugnen; Angeklagter; Hauptverhandlung; Behauptung;

  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

  • BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59

    Walter Hallstein

  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 219/10

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Bestreitens)

  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04

    Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen

  • BGH, 09.10.2012 - 5 StR 453/12

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessungserwägungen (unzulässige strafschärfende

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Ein unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten Ka liegt nicht vor, weil mit dem Angeklagten Kr eine Person verdächtigt wurde, für deren Täterschaft bis dahin keine Anhaltspunkte bestanden und die der Bußgeldbehörde erstmals vom Angeklagten präsentiert wurde (BGH NJW 2015, 1705, Rn. 33 in juris).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Ebenso wenig schließt das Verfassungsrecht aus, Selbstbegünstigungshandlungen unter Strafe zu stellen, wenn durch diese strafrechtlich geschützte Rechtsgüter Dritter beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG aaO BVerfGE 16, 191, 194; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, BGHSt 60, 198, 204 f. Rn. 35 f.).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Der Senat ist jedoch in Übereinstimmung mit dem 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14) und mit dem Landgericht in der angefochtenen Entscheidung der Auffassung, dass die Wertgrenze hier mit 1.500 EUR zu bemessen ist.

    Bei dem hier allein in Betracht kommenden § 40 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 27 Abs. 1 SprengG (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 mwN, auch zur grundsätzlichen Einbeziehung pyrotechnischer Gegenstände) handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. KG, RuS 2006, 80 ff.), das selbst im Verhältnis zum Vergehen der Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlenverbrechens nach § 310 StGB einen "Auffangtatbestand' bildet (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 432/76 (S), NJW 1977, 540 zum Verhältnis § 311b StGB aF und § 30 Abs. 2 Nr. 5 SprengG 1969; …

  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, NStZ 2016, 594, 595; BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, juris Rn. 48; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 05.05.2021 - 4 StR 19/20

    Explosion bei der BASF in Ludwigshafen: Strafurteil des Landgerichts Frankenthal

    Eine Explosion ist dann gegeben, wenn es zu einer plötzlichen Volumenvergrößerung und dadurch zu Druckwellen mit außergewöhnlicher Beschleunigung kommt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14; Krack in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 308 Rn. 3 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20

    Strafbarkeit einer Beteiligungslüge in sog. Zweipersonenverhältnissen

    OLG Hamm NJW 1965, 62; Dehne-Niemann, NStZ 2015, 677; offengelassen von BGH NJW 2015, 1705) und zudem eine falsche Bezichtigung eines Unschuldigen durch die Aussage eines, wenn auch verdächtigen , aber der Wahrheitspflicht unterliegenden Zeugen (dem prozessual gem. § 55 StPO lediglich ein partielles Auskunftsverweigerungsrecht zusteht) ein höherer Beweiswert einhergehend mit einer größeren Gefahr der Aufnahme oder Fortführung irrtumsbedingter Strafverfolgungsmaßnahmen gegen einen Unschuldigen beizumessen ist als wenn die Falschbezichtigung durch einen Beschuldigten erfolgt wäre.
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Ebenso wenig schließt das Verfassungsrecht aus, Selbstbegünstigungshandlungen unter Strafe zu stellen, wenn durch diese strafrechtlich geschützte Rechtsgüter Dritter beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG aaO BVerfGE 16, 191, 194; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, BGHSt 60, 198, 204 f. Rn. 35 f.).
  • BGH, 28.06.2023 - 6 StR 118/23

    Vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion durch Sprengung von

    Unter einer Explosion ist ein Vorgang zu verstehen, bei dem es zu einer plötzlichen Volumenvergrößerung und dadurch zu Druckwellen mit außergewöhnlicher Beschleunigung kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 4 StR 19/20, NStZ 2022, 102; Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14; MüKo-StGB/Krack, 4. Aufl., § 308 Rn. 3 mwN).

    Denn jedenfalls bei der vorsätzlichen Verwendung eines Feuerwerkskörpers, der in seiner Explosionswirkung in Deutschland zugelassene Erzeugnisse erheblich übertrifft, kommt eine Restriktion des Tatbestandes nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 Rn. 27).

    So hat das Landgericht auf Grundlage entsprechender Mitteilungen der Deutschen Bahn AG den Schaden an den zerstörten Automaten mit jeweils 20.532 Euro beziffert; er liegt damit deutlich über der maßgeblichen Wertgrenze von 1.500 Euro (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 Rn. 58; vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 239/16, NJW 2017, 743).

  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17

    Tatmehrheit (natürliche Handlungseinheit); Freiheitsberaubung (Gesetzeskonkurrenz

    "Eine natürliche Handlungseinheit, die mehrere Handlungen im natürlichen Sinne zu einer Einheit im Rechtssinne verbinden kann, liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, zit. nach juris Rn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20

    Täterschaft (Unbeachtlichkeit eines fehlenden Täterwillens bei eigenhändiger

    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 Rn. 56; vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, NStZ 1987, 224, 225 je mwN).
  • OLG Jena, 29.11.2017 - 1 Ws 414/17

    Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Rechtsfolgen eines prozessual

  • OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
  • KG, 03.07.2016 - 5 Ws 80/16

    Revision in Strafsachen: Nachholung der Bestimmung der Tagessatzhöhe durch das

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