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   BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15   

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https://dejure.org/2016,3875
BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15 (https://dejure.org/2016,3875)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2016 - 2 StR 413/15 (https://dejure.org/2016,3875)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 2 StR 413/15 (https://dejure.org/2016,3875)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 3 StGB; § 9 Abs. 1 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens; Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts: Handlungsort des Handeltreibens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 3 StGB, § 9 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Transport als Handeltreiben; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

  • IWW

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, §§ 3 ff. StGB, §§ 3, 4 StGB, § 3 StGB, § 9 Abs. 1 StGB, § 9 Abs. 1 Var. 1 und 2 StGB, § 9 Abs. 1 Var. 3 und 4 StGB, 9 Abs. 1 StGB, Artikel 246 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Transports von Cannabisöl unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bezeichnung des weit auszulegenden Tatbestandsmerkmals "Handeltreiben" im Hinblick auf die "weit nach vorne" gelegte Vollendungsschwelle als (unechtes) Unternehmensdelikt ...

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Transport als Handeltreiben; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung des Transports von Cannabisöl unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bezeichnung des weit auszulegenden Tatbestandsmerkmals "Handeltreiben" im Hinblick auf die "weit nach vorne" gelegte Vollendungsschwelle als (unechtes) ...

  • rechtsportal.de

    Einordnung des Transports von Cannabisöl unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bezeichnung des weit auszulegenden Tatbestandsmerkmals "Handeltreiben" im Hinblick auf die "weit nach vorne" gelegte Vollendungsschwelle als (unechtes) ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internationaler Drogenkurier - und der Transport als Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 414
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86

    Kuriertätigkeit als Handeltreiben; Begehung der Tat im Inland

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15
    Der solchermaßen auf Absatz gerichtete Transport von Betäubungsmitteln ist daher bereits als Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zu werten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86, NStZ 1986, 415; Beschluss vom 1. August 2006 - 3 StR 149/06, NStZ 2007, 287).

    Da der Angeklagte mit dem Transport des Cannabisöls durch die Bundesrepublik eine auf die Tatbestandsverwirklichung des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG gerichtete Tätigkeit im Inland entfaltet hat, ist das durch diesen Teilakt verwirklichte einheitliche Handeltreiben als Inlandstat anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86, NStZ 1986, 415; NK/Böse, StGB, 4. Aufl., § 9 Rn. 6).

  • BGH, 01.08.2006 - 3 StR 149/06

    Örtliche Zuständigkeit (Begehungsdelikt; Tätigkeitsort)

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15
    Der solchermaßen auf Absatz gerichtete Transport von Betäubungsmitteln ist daher bereits als Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zu werten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86, NStZ 1986, 415; Beschluss vom 1. August 2006 - 3 StR 149/06, NStZ 2007, 287).

    Beim Handeltreiben ist daher ein Handlungsort überall dort gegeben, wo ein Teilakt verwirklicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2006 - 3 StR 149/06, NStZ 2007, 287; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 Rn. 294), mithin auch dort, wo Betäubungsmittel zum Zweck des Umsatzgeschäftes transportiert werden (vgl. Weber, BtMG, 4. Aufl., Vorb. §§ 29 ff. Rn. 105).

  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 392/06

    "Unechtes Unternehmensdelikt" (Vorverlagerung der Vollendung; Erfolgsvorsatz des

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15
    Das weit auszulegende Tatbestandsmerkmal "Handeltreiben' wird im Hinblick auf die "weit nach vorne' gelegte Vollendungsschwelle als (unechtes) Unternehmensdelikt bezeichnet (vgl. BGH, GSSt aaO, 262; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06, NStZ 2007, 531, 532).
  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15
    Unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BVerfG, NJW 2007, 1193; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15
    Unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BVerfG, NJW 2007, 1193; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).
  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15
    Für die Frage, ob die Tat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB im Inland begangen ist, ist deshalb allein auf den Handlungsort abzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10; vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NStZ 2003, 269; vgl. auch Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 83).
  • BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10

    Aufzeichnungsfalle; Recht auf ein faires Verfahren (Belehrungspflicht;

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15
    Für die Frage, ob die Tat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB im Inland begangen ist, ist deshalb allein auf den Handlungsort abzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10; vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NStZ 2003, 269; vgl. auch Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 83).
  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

    Wird eine Tat wenigstens teilweise in der Bundesrepublik Deutschland begangen (§ 9 Abs. 1 StGB), reicht dies aus, um sie zu einer Inlandstat zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.1986, Az. 5 StR 143/86, Rn. 3 zitiert nach juris; Urteil vom 10.02.2016, Az. 2 StR 413/15, Rn. 11 zitiert nach juris).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 77/21

    Rüge der örtlichen Zuständigkeit (keine erneute Überprüfung des Vorliegens eines

    Dieser Taterfolg wird auf der gesamten Transitstrecke bis zum Bestimmungsort der Tabakwaren oder so lange, bis diese sonst "zur Ruhe kommen", immer weiter perpetuiert, wenn - wie hier - keines der für die im Rahmen der Fahrtstrecke zuständigen Zollämter die Festsetzung der Tabaksteuer vornimmt (vgl. auch zum Begehungsort bei Handlungspflichten im Inland: BGH, Beschluss vom 20. Januar 1999 - 2 ARs 518/98 Rn. 3 sowie für den Transport von Betäubungsmitteln: BGH, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 413/15 Rn. 10 und Beschluss vom 1. August 2006 - 3 StR 149/06).
  • OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22

    Auslieferung eines spanischen Staatsangehörigen von Deutschland an Peru zur

    Grundsätzlich ist ein Tätigkeitsort bei Betäubungsmitteldelikten überall dort gegeben, wo eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01. August 2006, 3 StR 149/06; Urteil vom 10. Februar 2016, 2 StR 413/15), so dass auch die Organisation des Ankaufs und der Weiterlieferung des Kokains nach Deutschland der Tatbestandsverwirklichung gedient haben.
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