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   BGH, 10.02.2016 - VII ZR 138/13   

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https://dejure.org/2016,3313
BGH, 10.02.2016 - VII ZR 138/13 (https://dejure.org/2016,3313)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2016 - VII ZR 138/13 (https://dejure.org/2016,3313)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - VII ZR 138/13 (https://dejure.org/2016,3313)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, § 323 Abs. 1 HGB, Art. 103 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzbegehren des Insolvenzverwalters wegen einer mangelhaften Abschlussprüfung der Jahresbilanz des Schuldners; Entscheidungserheblichkeit eines dem Berufungsgericht unterlaufenen Gehörsverstoßes zum Nachteil des Klägers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzbegehren des Insolvenzverwalters wegen einer mangelhaften Abschlussprüfung der Jahresbilanz des Schuldners; Entscheidungserheblichkeit eines dem Berufungsgericht unterlaufenen Gehörsverstoßes zum Nachteil des Klägers

  • rechtsportal.de

    Schadenersatzbegehren des Insolvenzverwalters wegen einer mangelhaften Abschlussprüfung der Jahresbilanz des Schuldners; Entscheidungserheblichkeit eines dem Berufungsgericht unterlaufenen Gehörsverstoßes zum Nachteil des Klägers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - VII ZR 138/13
    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweise verwerten, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, NJW-RR 2011, 1558 Rn. 5; BVerfG, NJW 1994, 1210, juris Rn. 9; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 283 Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot durch

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - VII ZR 138/13
    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweise verwerten, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, NJW-RR 2011, 1558 Rn. 5; BVerfG, NJW 1994, 1210, juris Rn. 9; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 283 Rn. 5 f.).
  • OLG Hamm, 10.05.2013 - 25 U 13/11

    Schadenersatzbegehren des Insolvenzverwalters unter dem Vorwurf einer

    Bei dem nachstehenden Urteil des Senats handelt es sich um das 20seitige Originalurteil, das nicht Gegenstand des Beschlusses des BGH vom 10.02.2016 (VII ZR 138/13) war.

    Diese 14seitige Entscheidung ist weiterhin in dieser Datenbank veröffentlicht (), weil sie durch Beschluss des BGH vom 10.02.2016 (VII ZR 138/13) aufgehoben worden ist.

  • OLG Hamm, 27.04.2018 - 25 U 13/11

    Begriff der Erledigung der Hauptsache

    Zum einen eine nicht dem Originalurteil entsprechende 14seitige Ausfertigung, die durch Beschluss des BGH vom 10.02.2016 (VII ZR 138/13) aufgehoben worden ist (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/25_U_13_11_Urteil_20130510.html), und zum anderen die 20seitige Originalentscheidung (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/25_U_13_11_Urteil_20130510.html).
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