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   BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20   

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BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20 (https://dejure.org/2021,6861)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - 3 StR 492/20 (https://dejure.org/2021,6861)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 3 StR 492/20 (https://dejure.org/2021,6861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Darstellen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203 ; StPO § 349 Abs. 4
    Darstellen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
    Weil ein wirksamer Eröffnungsbeschluss, der den Prozessgegenstand bestimmt und die Zuständigkeit des Gerichts festlegt, eine Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 354), ist das Urteil aufzuheben (§ 349 Abs. 4 StPO) und das Verfahren mit der Kostenfolge des § 467 Abs. 1 StPO einzustellen (§ 206a Abs. 1/§ 260 Abs. 3, § 354 Abs. 1 StPO), soweit es von diesem Mangel betroffen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 50; vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 542/17, juris Rn. 10).

    Die Verfahrenseinstellung in den Fällen II.1 bis II.5 der Urteilsgründe bewirkt keinen Strafklageverbrauch (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, BGHSt 63, 40 Rn. 24 mwN; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 49).

  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
    Der Eröffnungsbeschluss einer Strafkammer, der nur von zwei statt von drei Berufsrichtern gefasst wurde, ist daher unwirksam (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14, BGHSt 60, 248 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, juris Rn. 3 mwN).

    Der hiesige Beschluss hindert deshalb zwar die Fortsetzung des ursprünglich durch das Landgericht hinzuverbundenen Verfahrens, steht aber einer neuen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 485/06, BGHSt 52, 119 Rn. 7; vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, juris Rn. 5; MüKoStPO/Maier, § 260 Rn. 173; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 206a Rn. 15 und Ott, § 260 Rn. 49).

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
    Weil ein wirksamer Eröffnungsbeschluss, der den Prozessgegenstand bestimmt und die Zuständigkeit des Gerichts festlegt, eine Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 354), ist das Urteil aufzuheben (§ 349 Abs. 4 StPO) und das Verfahren mit der Kostenfolge des § 467 Abs. 1 StPO einzustellen (§ 206a Abs. 1/§ 260 Abs. 3, § 354 Abs. 1 StPO), soweit es von diesem Mangel betroffen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 50; vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 542/17, juris Rn. 10).
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
    Jedenfalls muss das Tatgericht darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. September 1997 - 1 StR 279/97, BGHSt 43, 216, 217; vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369 mwN; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28, 29 mwN).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97

    Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB)

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
    Jedenfalls muss das Tatgericht darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. September 1997 - 1 StR 279/97, BGHSt 43, 216, 217; vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369 mwN; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28, 29 mwN).
  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 542/17

    Kognitionspflicht des Gerichts (nachträglich bekannt gewordene Teile der Tat: nur

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
    Weil ein wirksamer Eröffnungsbeschluss, der den Prozessgegenstand bestimmt und die Zuständigkeit des Gerichts festlegt, eine Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 354), ist das Urteil aufzuheben (§ 349 Abs. 4 StPO) und das Verfahren mit der Kostenfolge des § 467 Abs. 1 StPO einzustellen (§ 206a Abs. 1/§ 260 Abs. 3, § 354 Abs. 1 StPO), soweit es von diesem Mangel betroffen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 50; vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 542/17, juris Rn. 10).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer;

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
    Der Eröffnungsbeschluss einer Strafkammer, der nur von zwei statt von drei Berufsrichtern gefasst wurde, ist daher unwirksam (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14, BGHSt 60, 248 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06

    Einstellung des Verfahrens aufgrund täuschungsbedingten Tatsachenirrtums

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
    Der hiesige Beschluss hindert deshalb zwar die Fortsetzung des ursprünglich durch das Landgericht hinzuverbundenen Verfahrens, steht aber einer neuen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 485/06, BGHSt 52, 119 Rn. 7; vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, juris Rn. 5; MüKoStPO/Maier, § 260 Rn. 173; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 206a Rn. 15 und Ott, § 260 Rn. 49).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
    Jedenfalls muss das Tatgericht darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. September 1997 - 1 StR 279/97, BGHSt 43, 216, 217; vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369 mwN; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28, 29 mwN).
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 577/23

    Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Prozessvoraussetzung für das

    Das Urteil ist daher entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts aufzuheben (§ 349 Abs. 4 StPO) und das Verfahren nach § 354 Abs. 1 StPO mit der Kostenfolge des § 467 Abs. 1 StPO einzustellen, soweit es Fall II.2 betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 3 StR 492/20 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 206a Rn. 6a, § 349 Rn. 29, 29a, § 354 Rn. 6).
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