Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3447
BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21 (https://dejure.org/2021,3447)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - 6 StR 14/21 (https://dejure.org/2021,3447)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 6 StR 14/21 (https://dejure.org/2021,3447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit der Strafe aus der zweiten unerledigten Vorverurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 460
    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit der Strafe aus der zweiten unerledigten Vorverurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21
    Damit bestand aber nur zwischen der vom Amtsgericht Perleberg für die Tat vom 19. Juni 2018 ausgeurteilten Geldstrafe und der hier vom Landgericht verhängten Freiheitsstrafe für die Anfang September 2017 begangene Tat eine Gesamtstrafenlage im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; denn die unerledigte Vorverurteilung aus dem Strafbefehl vom 19. Oktober 2018 entfaltete - anders als die bereits vollstreckte Geldstrafe aus dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Perleberg vom 30. Januar 2018 - Zäsurwirkung dahin, dass die nach dieser Vorverurteilung verübte Tat vom 25. November 2018 nicht in eine Gesamtstrafe mit den von der Vorverurteilung erfassbaren Taten einfließen konnte und deshalb selbstständig bestehen bleiben musste (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafverteidigung, 6. Aufl., Rdnr. 1244).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21
    Der Senat kann von der Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch machen, die neu zu treffende Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch dem Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuzuweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NStZ 2005, 163; und vom 12. September 2019 - 4 StR 40/19 Rdnr. 14.'.
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 40/19

    Eigene Entscheidung in der Sache (Verweisung bei Rechtsfehlern, die

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21
    Der Senat kann von der Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch machen, die neu zu treffende Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch dem Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuzuweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NStZ 2005, 163; und vom 12. September 2019 - 4 StR 40/19 Rdnr. 14.'.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht