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BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO; § 460 StPO; § 462 StPO
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenlage, Zäsurwirkung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit der Strafe aus der zweiten unerledigten Vorverurteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 460
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit der Strafe aus der zweiten unerledigten Vorverurteilung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 18.08.2020 - 3414 Js 3527/19
- BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21
Damit bestand aber nur zwischen der vom Amtsgericht Perleberg für die Tat vom 19. Juni 2018 ausgeurteilten Geldstrafe und der hier vom Landgericht verhängten Freiheitsstrafe für die Anfang September 2017 begangene Tat eine Gesamtstrafenlage im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; denn die unerledigte Vorverurteilung aus dem Strafbefehl vom 19. Oktober 2018 entfaltete - anders als die bereits vollstreckte Geldstrafe aus dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Perleberg vom 30. Januar 2018 - Zäsurwirkung dahin, dass die nach dieser Vorverurteilung verübte Tat vom 25. November 2018 nicht in eine Gesamtstrafe mit den von der Vorverurteilung erfassbaren Taten einfließen konnte und deshalb selbstständig bestehen bleiben musste (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafverteidigung, 6. Aufl., Rdnr. 1244). - BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21
Der Senat kann von der Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch machen, die neu zu treffende Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch dem Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuzuweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NStZ 2005, 163; und vom 12. September 2019 - 4 StR 40/19 Rdnr. 14.'. - BGH, 12.09.2019 - 4 StR 40/19
Eigene Entscheidung in der Sache (Verweisung bei Rechtsfehlern, die …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - 6 StR 14/21
Der Senat kann von der Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch machen, die neu zu treffende Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch dem Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuzuweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NStZ 2005, 163; und vom 12. September 2019 - 4 StR 40/19 Rdnr. 14.'.