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   BGH, 10.02.2021 - IV ZR 184/20   

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https://dejure.org/2021,2706
BGH, 10.02.2021 - IV ZR 184/20 (https://dejure.org/2021,2706)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - IV ZR 184/20 (https://dejure.org/2021,2706)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - IV ZR 184/20 (https://dejure.org/2021,2706)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 47 Abs. 3 GKG, § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 516 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstands für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 47 Abs. 3
    Festsetzung des Werts des Streitgegenstands für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.2017 - IV ZR 365/16

    Bestimmung des Streitwerts einer erhobenen Klage gegen den Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - IV ZR 184/20
    Auf seine allein gegen die Streitwertfestsetzung gerichtete Gegenvorstellung, welche innerhalb der analog geltenden Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt wurde und auch im Übrigen zulässig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. September 2017 - IV ZR 365/16, juris Rn. 1 m.w.N.), war die Streitwertfestsetzung wie aus dem Tenor ersichtlich zu ändern.
  • BGH, 27.07.2011 - IV ZR 31/11

    Nichtzulassung der Revision: Bemessung des Streitwerts im Verfahren über die

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - IV ZR 184/20
    Abzustellen ist dabei allein auf die formelle Beschwer, die sich danach richtet, in welchem Umfang die Vorinstanz von den Anträgen des Rechtsmittelführers abgewichen ist (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2022 - IV ZR 213/21

    Begründung der Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist

    Streitwert: 26.333,46 EUR (§ 47 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 GKG, vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021 - IV ZR 184/20 [juris Rn. 2]; vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11 [juris Rn. 2]).
  • BGH, 29.03.2023 - IV ZR 408/22

    Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des

    Abzustellen ist dabei allein auf die formelle Beschwer, die sich danach richtet, in welchem Umfang die Vorinstanz von den Anträgen des Rechtsmittelführers - hier des zweitinstanzlich unterlegenen Beklagten - abgewichen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021 - IV ZR 184/20, juris Rn. 2 m.w.N.).
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