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BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 18 GBO, § 27 GBO, § 39 GBO, § 40 GBO, § 47 Abs 2 S 1 GBO
Grundbuchsache: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die Gesellschafterstellung bei einer im Grundbuch als Eigentümerin eingetragenen GbR
- IWW
- Wolters Kluwer
Löschung einer Grundschuld nur mit Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks (hier der GbR); Vollzug der Vererbung von Anteilen im Fall der Auflösung der Gesellschaft an der nach dem Erbfall fortbestehenden Liquidationsgesellschaft nach rein erbrechtlichen Regeln
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Löschung einer Grundschuld nur mit Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks (hier der GbR); Vollzug der Vererbung von Anteilen im Fall der Auflösung der Gesellschaft an der nach dem Erbfall fortbestehenden Liquidationsgesellschaft nach rein erbrechtlichen Regeln
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 27.10.2020 - 46 MI-27735N
- KG, 19.01.2021 - 1 W 1/21
- KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
- BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
Papierfundstellen
- NZG 2022, 1250
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.02.2022 - V ZB 87/20
Grundbuchverfahren: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die …
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
Nach Ansicht des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung in einem Parallelverfahren der Beteiligten zu 1 u.a. in ZfIR 2020, 864 veröffentlicht ist (dazu Senat, Beschluss vom 10. Februar 2022 - V ZB 87/20, juris), ist die Löschung der Grundschuld zu Recht abgelehnt worden.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Beschluss des Senats vom 10. Februar 2022 in dem Parallelverfahren Bezug genommen (V ZB 87/20, juris Rn. 10 ff.).
Zur näheren Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 10. Februar 2022 in dem Parallelverfahren verwiesen (V ZB 87/20, juris Rn. 19 ff.).
Zur näheren Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 10. Februar 2022 in dem Parallelverfahren verwiesen (V ZB 87/20, juris Rn. 23 ff.).
Es ist schon zweifelhaft, ob eine solchermaßen vage Vermutung ausreicht, um konkrete Zweifel zu begründen und das Grundbuchamt zu weiteren Überprüfungen zu veranlassen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10. Februar 2022 - V ZB 87/20, juris Rn. 30).
Im Hinblick auf die Beibringung des Testamentsvollstreckerzeugnisses wird auf den Beschluss des Senats vom 10. Februar 2022 in dem Parallelverfahren verwiesen (V ZB 87/20, juris Rn. 36).
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 136/16
Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
(1) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. Juli 2017 (V ZB 136/16, NJW 2017, 3715 Rn. 16 mwN) zu einem Nachlassinsolvenzverwalter ausgeführt hat, vollzieht sich die Vererbung von Anteilen im Fall der Auflösung der Gesellschaft gemäß § 727 Abs. 1 BGB an der nach dem Erbfall fortbestehenden Liquidationsgesellschaft nach rein erbrechtlichen Regeln.Dazu gehört die Wahrnehmung der Rechte des Gesellschafter-Erben bei der Geschäftsführung (§ 709 BGB) und damit auch bei der Verfügung über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 136/16, NJW 2017, 3715 Rn. 19).
- BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
Bedingung oder Befristung für ein dingliches Recht an einem Grundstück: …
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
Das setzt voraus, dass der Mangel des Antrags rückwirkend geheilt werden kann (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20, ZfIR 2021, 32 Rn. 7 mwN), wovon hier auszugehen ist.
- KG, 29.03.2016 - 1 W 907/15
Grundbuchsache: Vorlage des Gesellschaftsvertrags bei Grundbuchberichtigung nach …
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
aa) Das Beschwerdegericht nimmt - seiner ständigen Rechtsprechung folgend (zuvor bereits KG, ZEV 2016, 338 Rn. 3;… ZEV 2020, 707 Rn. 14) - an, dass die Buchposition des verstorbenen Gesellschafters einer GbR stets nach erb- und nicht nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen auf den Erben oder die Erben in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit übergeht (im Anschluss an Ertl, MittBayNot 1992, 11, 16 f.;… nur im Ergebnis zustimmend Staudinger/Kunz, BGB [30.4.2021], § 1922 Rn. 190b). - BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des …
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
Dies ist für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 1999 - V ZB 15/99, NJW 1999, 2369, 2370; allgemein BGH, Beschluss vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, BGHZ 106, 96, 99 mwN). - BGH, 06.05.1999 - V ZB 15/99
Nachweis der Antragsberechtigung
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
Dies ist für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 1999 - V ZB 15/99, NJW 1999, 2369, 2370; allgemein BGH, Beschluss vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, BGHZ 106, 96, 99 mwN). - BGH, 16.12.1999 - VII ZR 53/97
Parteiwechsel bei Klage gegen eine Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft führt zur Übernahme der Aktiva und Passiva durch den verbleibenden Gesellschafter, der Gesamtrechtsnachfolger der beendeten Gesellschaft wurde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 - VII ZR 53/97, NJW 2000, 1119, 1120 zur Kommanditgesellschaft). - BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16
Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der …
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
Das Zustimmungserfordernis ist neben der - hier vorliegenden - Löschungsbewilligung des Grundschuldgläubigers notwendig, um den Eigentümer davor zu bewahren, ein durch Zahlungen auf das Grundpfandrecht entstandenes, aus dem Grundbuch nicht ersichtliches Eigentümergrundpfandrecht bzw. seine Anwartschaft auf Erwerb des Eigentümergrundpfandrechts gegen seinen Willen zu verlieren (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - V ZB 131/16, NJW 2018, 710 Rn. 7). - KG, 08.07.2020 - 1 W 35/20
Grundbuchberichtigung: Löschung eines verstorbenen GbR-Gesellschafters; Nachweis …
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
aa) Das Beschwerdegericht nimmt - seiner ständigen Rechtsprechung folgend (…zuvor bereits KG, ZEV 2016, 338 Rn. 3; ZEV 2020, 707 Rn. 14) - an, dass die Buchposition des verstorbenen Gesellschafters einer GbR stets nach erb- und nicht nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen auf den Erben oder die Erben in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit übergeht (im Anschluss an Ertl, MittBayNot 1992, 11, 16 f.;… nur im Ergebnis zustimmend Staudinger/Kunz, BGB [30.4.2021], § 1922 Rn. 190b). - BGH, 12.01.1998 - II ZR 23/97
Umfang der Prozeßführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
Auszug aus BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21
Wegen der Besonderheiten der zwischen den Gesellschaftern gebildeten Arbeits- und Haftungsgemeinschaft stehen ihm aber nicht solche Befugnisse zu, die unmittelbar die Mitgliedschaftsrechte der Erben berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 1998 - II ZR 23/97, MDR 1998, 423 mwN).