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   BGH, 10.03.1956 - IV ZR 315/55   

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https://dejure.org/1956,493
BGH, 10.03.1956 - IV ZR 315/55 (https://dejure.org/1956,493)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1956 - IV ZR 315/55 (https://dejure.org/1956,493)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1956 - IV ZR 315/55 (https://dejure.org/1956,493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 195
  • NJW 1956, 868
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1953 - IV ZR 27/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1956 - IV ZR 315/55
    Die Rechtsordnung hat deshalb auch, wie das Oberlandesgericht in Koblenz (FamRZ 1954, 19 [20]) zutreffend ausführt, von jeher der besonderen Lage und Wesensart der Frau Rechnung tragend Vorschriften zu ihrem Schutz getroffen, um Gefährnisse von ihr abzuwenden, die sich gerade aus ihrer Stellung als Frau ergeben, Vorschriften, die für den Mann entbehrlich sind, weil ihm infolge seiner Andersartigkeit solche Gefahren nicht oder jedenfalls nicht in gleichem Maße drohen.

    Für die Weitergeltung des § 1300 BGB (OLG Braunschweig in NJW 1953, 1222; OLG Koblenz in FamRZ 1954, 19; LG München, FamRZ 1955, 103; AG Stromberg-Hunsrück, ebenda S. 102; Beitzke JZ 1952, 745, derselbe in Neumann-Nipperdey-Scheuner: Die Grundrechte, S. 228; Bosch in Rpfl 1953, 398; Arnold in FamRZ 1955, 102; Mattern, DRiZ 1953, 119; Soergel-Vogel 8. Aufl. § 1300 BGB Vorbem; Fröhlich FamRZ 1955, 38; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts 14. Aufl. § 89 III Ziff 4 und 7 S. 347/348; Erman-Seibert § 1300 Anm. 1; Palandt-Lauterbach 15. Aufl. § 1300 Vorbem. - A.A. LG Hamburg in FamRZ 1955, 102; LG Kiel und AG Nürnberg daselbst, Dölle, JZ 1953, 356).

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Es ist jedoch ein besonderes, der Vorbereitung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienendes Rechtsverhältnis, das anderen schuldrechtlichen Vereinbarungen nicht gleichgesetzt werden kann (BGHZ 20, 195, 196; 28, aaO. 377).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Voraussetzung ist, daß die Tatsache, daß die Zulassung der Revision beschlossen und nur versehentlich nicht im Urteil ausgesprochen war, aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei seinem Erlaß oder seiner Verkündung nach außen getreten sind, weil nur dann eine "offenbare" Unrichtigkeit vorliegen kann (vgl. BGHZ 78, 22; 20, 195).
  • BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58

    Rechtsmittel

    Diese fassen das Verlöbnis als einen familienrechtlichen Vertrag, der der Vorbereitung auf die eheliche Lebensgemeinschaft dient (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] [196]), und nicht, wie etwa das gemeine Recht, als schuldrechtliche Vereinbarung auf.

    Die Bestimmung ist jedoch nicht aufgehoben und insbesondere nicht durch den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter außer Kraft gesetzt worden, wie der Senat in Übereinstimmung mit der in der Rechtsprechung und Rechtslehre vorherrschenden Auffassung ausgesprochen hat (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] mit Angaben über Rechtsprechung und Schrifttum).

  • BGH, 24.04.1974 - IV ZR 138/72

    § 1300 BGB. Gleichberechtigung

    § 1300 BGB ist mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar (Bestätigung von BGHZ 20, 195; 28, 375).

    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen BGHZ 20, 195 und BGHZ 28, 375 die Frage bejaht, daß § 1300 BGB nicht gegen Artikel 3 Abs. 2 GG verstößt, wonach Mann und Frau gleichberechtigt sind.

  • BGH, 17.12.2003 - II ZB 35/03

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulassung der Revision nach § 546 ZPO a.F. kann eine Berichtigung des Urteils, in das eine beschlossene Zulassung versehentlich nicht aufgenommen wurde, nach § 319 ZPO erfolgen, wenn die versehentliche Nichtaufnahme der Revisionszulassung aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder seiner Verkündung nach außen getreten ist, so daß eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt (BGHZ 20, 195; 78, 22).
  • BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83

    Analoge Anwendung der Auslegungsregel des § 2077 Abs. 2 BGB (Bürgerliches

    Unter "Verlöbnis" ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein ernstlich gemeintes gegenseitig gegebenes und angenommenes Eheversprechen zu verstehen; es ist auf die Begründung einer dauernden (ehelichen) Lebensgemeinschaft der Verlobten hingeordnet und dient der Vorbereitung einer solchen Gemeinschaft (RGZ 61, 267/270; 105, 245 f.; 170, 72/75 f.; BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] /196; 28, 376/377; Senatsbeschluß vom 13.11.1981 - BReg.

    Die Erbeinsetzung eines Verlobten oder Ehegatten ist im allgemeinen auf eine nachfolgende lebenslange ( § 1353 Abs. 1 BGB ) familienrechtliche Bindung (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] /196; 28, 376/377) ausgerichtet, bei deren Nichteintritt weitreichende Zuwendungen der Grundlage entbehren können (de Witt/Huffmann, Erman, je aaO).

  • BGH, 17.12.2003 - II ZB 34/03

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulassung der Revision nach § 546 ZPO a.F. kann eine Berichtigung des Urteils, in das eine beschlossene Zulassung versehentlich nicht aufgenommen wurde, nach § 319 ZPO erfolgen, wenn die versehentliche Nichtaufnahme der Revisionszulassung aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder seiner Verkündung nach außen getreten ist, so daß eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt (BGHZ 20, 195; 78, 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1991 - 3 L 143/91

    Anspruch eines Beamten auf Ortszuschlag nach Stufe 2; Sittliche Verpflichtung zur

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  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 147/55

    Untersagung der Namensführung

    Der Bundesgerichtshof hat sich bereits mehrfach mit der Frage befaßt, ob einzelne Bestimmungen des BGB durch Art. 3 Abs. 2 GrundG ungültig geworden sind, so u.a. der V. Zivilsenat in der bereits erwähnten Entscheidung zur Frage des Güterrechts, außerdem der III. Zivilsenat (BGHZ 17, 360 ff [BGH 13.06.1955 - III ZR 226/54]) zur Frage der Gültigkeit des § 1606 BGB und ferner der erkennende Senat, vor allem in seinen Entscheidungen zur Frage des Aussteueranspruchs (BGHZ 11, 206 ff; 14, 205 ff [BGH 08.07.1954 - IV ZR 67/54]) und des Kranzgeldes (BGHZ 20, 195 ff [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55]).
  • BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57

    Rechtsmittel

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das hinter dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau stehende Anliegen kein theoretisch-ideologisches, sondern ein praktisch-menschliches ist (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55]; 21, 301 [BGH 14.07.1956 - III ZR 29/55][305]).
  • BGH, 25.09.1956 - IV ZB 86/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 111/55

    Rechtsmittel

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