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   BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69   

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https://dejure.org/1971,2594
BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69 (https://dejure.org/1971,2594)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1971 - I ZR 87/69 (https://dejure.org/1971,2594)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1971 - I ZR 87/69 (https://dejure.org/1971,2594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - Deckung des Schadens durch eine Speditionsversicherung - Begriff der "verkehrsbedingten Zwischenlagerung"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADSp § 1; ADSp § 41 (a); ADSp § 51; ADSp § 54; SVS § 2 Nr. 2; SVS § 3 Nr. 5; HGB § 416

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 619
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69
    Diese sind eine fertig bereitliegende Vertragsordnung, die auch ohne besondere Vereinbarung zwischen dem Spediteur und seinem Auftraggeber gilt, wenn dieser nach seiner Lebens- und Geschäftserfahrung weiß oder wissen muß, daß sein Vertragspartner seinen Geschäften diese Bedingungen zugrunde zu legen pflegt, und er den Auftrag erteilt, ohne daß die Anwendung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wird (BGHZ 9, 1, 3 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52] ; 12, 136, 142 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53] ; 17, 1, 2) [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] .

    Ein Kaufmann, der ein solches Unternehmen beauftragt, muß damit ohne weiteres rechnen; er kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, er habe keine Kenntnis davon gehabt, daß das von ihm beauftragte Speditionsunternehmen seinen Aufträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflege (vgl. BGHZ 12, 136, 142) [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53] .

  • BGH, 19.12.1969 - I ZR 158/66

    Haftung - Speditionsversicherer - Versandauftrag - Versicherungsschutz -

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69
    Damit sind jedoch die Voraussetzungen des § 3 Ziff. 5 SVS nicht erfüllt, wie es entgegen der Annahme des Berufungsgerichts in diesem Zusammenhang auch nicht darauf ankommt, ob die Firma C. Lines bei der Einlagerung als Zwischenspediteur der Beklagten tätig geworden ist (BGH NJW 1970, 993 ff).

    Der Hauptspediteur wird also durch die Einschaltung eines Zwischenspediteurs versicherungsrechtlich nicht besser gestellt (BGH NJW 1970, 993, 994) [BGH 19.12.1969 - I ZR 158/66] .

  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69
    Diese sind eine fertig bereitliegende Vertragsordnung, die auch ohne besondere Vereinbarung zwischen dem Spediteur und seinem Auftraggeber gilt, wenn dieser nach seiner Lebens- und Geschäftserfahrung weiß oder wissen muß, daß sein Vertragspartner seinen Geschäften diese Bedingungen zugrunde zu legen pflegt, und er den Auftrag erteilt, ohne daß die Anwendung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wird (BGHZ 9, 1, 3 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52] ; 12, 136, 142 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53] ; 17, 1, 2) [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] .
  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69
    Diese sind eine fertig bereitliegende Vertragsordnung, die auch ohne besondere Vereinbarung zwischen dem Spediteur und seinem Auftraggeber gilt, wenn dieser nach seiner Lebens- und Geschäftserfahrung weiß oder wissen muß, daß sein Vertragspartner seinen Geschäften diese Bedingungen zugrunde zu legen pflegt, und er den Auftrag erteilt, ohne daß die Anwendung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wird (BGHZ 9, 1, 3 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52] ; 12, 136, 142 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53] ; 17, 1, 2) [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] .
  • BGH, 06.03.1956 - I ZR 154/54

    Haftungsbegrenzung des Spediteurs

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69
    Der Senat sieht nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand keine Veranlassung, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob sich die Beklagte mit Erfolg auf die Haftungsbeschränkung nach § 54 ADSp berufen kann oder ob sie sich insoweit gemäß § 242 BGB entgegenhalten lassen muß, sie habe den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit ihrer Inhaber oder leitenden Angestellten verschuldet (vgl. dazu BGHZ 20, 164, 167) [BGH 06.03.1956 - I ZR 154/54] .
  • OLG Köln, 27.05.2003 - 3 U 24/03

    Haftung des Lagerhalters für Wasserschaden durch Sprinkleranlage in einem

    Ist die Lagerung auf die Disposition des Verwenders zurückzuführen und nicht nur verkehrsbedingt notwendig, so ist in der Regel von einem gemischten Speditions-/Lagervertrag auszugehen (BGH VersR 1971, 619, 620; Koller, TransportR § 454 HGB, Rdnr. 22; § 407 HGB, Rdnr. 17).
  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75

    Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher

    Es können aber auch ohne einen solchen Hinweis besondere Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, daß dem ausländischen Vertragsteil ein Kennenmüssen der Anwendung der ADSp zuzurechnen ist (vgl. die Senatsurteile vom 2. Oktober 1970 - I ZR 26/70 - VersR 71, 123; vom 10. März 1971 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619; vom 13. Juli 1973 - I ZR 72/72 - NJW 73, 2154; vom 12. Juli 1974 - I ZR 55/72 - NJW 74, 2177; ferner für Bankbedingungen Senatsurteil vom 18. Juli 1971 - I ZR 83/70 - NJW 71, 2126; 72, 681).
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 72/72

    Anwendung deutschen Rechts auf einen Auftrag zwischen einem deutschen und einem

    Dies ist anzunehmen, wenn jemand in Vertragsbeziehungen zu einem Spediteur tritt, der seinen Geschäften die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt, und wenn ihm dies bekannt ist oder bekannt sein muß; sofern die Anwendung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, werden sie in einem solchen Fall Inhalt des Vertrages (BGHZ 1, 83, 85; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; Urteil v. 29. Juni 1959 - II ZR 114/57 -, LM HGB § 436 Nr. 1; v. 8. Mai 1970 - I ZR 73/68; v. 2. Oktober 1970 - I ZR 26/70 -, VersR 1971, 123; v. 10. März 1971 - I ZR 87/69 -, VersR 1971, 619).
  • BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78

    Haftung für die Einlagerung von Ware auf Schuten und Kähnen -

    Binnenschiffahrtsspedition ist die Tätigkeit, Güterversendungen durch Binnenschiffe für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu besorgen; die Rechtsprechung rechnet dazu auch den Fall, daß der Spediteur neben der Besorgung der Güterversendung durch ein Binnenschiff den Umschlag der Güter vom Seeschiff auf das Binnenschiff übernommen hat (vgl. BGH v. 16.11.61 - II ZR 23/60 - LM Nr. 1 zu § 57 ADSp = MDR 62, 114); nach § 57 Nr. 5 ADSp werden einbezogen gewisse Landtransporte, sowie mit dem Transport durch Binnenschiffe zusammenhängende Lagerungen, nämlich Vor-, Zwischen- und Anschlußlagerungen (vgl. zur Erläuterung dieser Begriffe § 3 Abs. 5 SVS; BGH v. 19.12.69 - I ZR 158/66 - NJW 70, 993, 994 unter 11, 2 b; BGH v. 10.3.71 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619).
  • LG Hamburg, 05.03.2004 - 312 O 224/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist die Frage der Verwechslungsgefahr danach zu bestimmen, welchen Gesamteindruck die beiderseitigen Bezeichnungen im Verkehr erwecken (BGH, Urt.v. 27.9.90 - I ZR 87/69 "Pizza & Pasta"; GRUR 1991, 153, 154 f.; Urt.v. 16.7.98 - I ZR 6/96 "Wheels Magazine"; GRUR 1999, 235, 237).
  • BGH, 28.03.1973 - I ZR 22/72

    Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Versendung und

    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. März 1971 - I ZR 87/69 - Bezug genommen.
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