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   BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70   

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https://dejure.org/1972,404
BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70 (https://dejure.org/1972,404)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1972 - I ZR 30/70 (https://dejure.org/1972,404)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1972 - I ZR 30/70 (https://dejure.org/1972,404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit von Rundfunk-, Fernseh- und Schallplattenwiedergaben - Öffentlichkeit der Wiedergabe in Krankenhäusern - Ausnahme von dem Aufführungsverbot für nicht gewerbliche Zwecke - Gewinnerzielung einer Anstalt des öffentlichen Rechts - Zulässigkeit einer ohne ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Landesversicherungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 58, 262
  • NJW 1972, 1273
  • NJW 1972, 1577 (Ls.)
  • NJW 1972, 1947 (Ls.)
  • MDR 1972, 679
  • GRUR 1972, 614
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.12.1909 - I 715/09
    Auszug aus BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70
    Es genügt vielmehr, daß die Musikaufführungen objektiv auch einem gewerblichen Zweck dienen, der hinter dem weiteren Zweck nicht als völlig nebensächlich zurücktritt (RGST 43, 189 - Kurkonzert; Schulze Rechtsprechung zum Urheberrecht, KGZ 38).

    Daß auch staatliche Einrichtungen einem gewerblichen Zweck im Sinne des § 27 LitUrhG dienen können, hat das Reichsgericht bejaht (RGSt 43, 189).

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 140/71

    Werkbücherei

    Auszug aus BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70
    Das ergibt sich eindeutig aus der amtlichen Begründung zu dem mit § 52 Abs. 1 Nr. 1 UrhGübereinstimmenden § 53 Abs. 1 Nr. 1 des Regierungsentwurfs eines Urheberrechtsgesetzes (abgedr. Ufita Bd. 45 S. 286; vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage I ZR 140/71).
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70
    Zu Recht geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Jetzige Legaldefinition des Begriffs "öffentlich" in § 15 Abs. 3 UrhG sich mit dem Begriff der Öffentlichkeit in § 11 Abs. 2 LitUrhG deckt, so wie ihn die höchstrichterliche Rechtsprechung verstanden hat (vgl. BGHZ 17, 376, 380 [BGH 24.06.1955 - I ZR 178/53] - Betriebsfeiern).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß die Hörer zur

    Auszug aus BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70
    So hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 765/66 -(NJW 1971, 2163) entschieden, daß die Sammlungen für den Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch betreffende Vorschrift des § 46 UrhG insoweit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar ist, als die Vervielfältigung und Verbreitung vergütungsfrei zulässig ist.
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    a) Die Revision weist zunächst mit Recht darauf hin, daß die §§ 58, 59 UrhG wie alle auf der Sozialbindung des geistigen Eigentums beruhenden Schrankenbestimmungen der §§ 45 ff. UrhG grundsätzlich eng auszulegen und einer analogen Anwendung nur in seltenen Ausnahmefällen zugänglich sind (vgl. BGHZ 50, 147, 152 - Kandinsky I; 58, 262, 265 - Landesversicherungsanstalt; BGH, Urt. v. 1.7.1982 - I ZR 118/80, GRUR 1983, 25, 27 - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe I; GRUR 1983, 28, 29 - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe II; BGHZ 87, 126, 129 - Zoll- und Finanzschulen; BGH, Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 24/83, GRUR 1985, 874, 875, 876 - Schulfunksendung; BGHZ 99, 162, 164 f. - Filmzitat; 114, 368, 371 - Liedersammlung; BGH, Urt. v. 12.11.1992 - I ZR 194/90, GRUR 1993, 822, 823 - Katalogbild; BGHZ 123, 149, 155 f. - Verteileranlagen; 134, 250, 263 f. - CB-infobank I; 140, 183, 191 - Elektronische Pressearchive).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Es genügte vielmehr, wenn die Veranstaltung das Gewerbe mittelbar fördern sollte (vgl. BGH, GRUR 1975, 33; BGH, NJW 1972, 1273; s. auch BGHZ 58, 262).
  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 140/71

    GEMA-Aufschlag

    Wird berücksichtigt, daß es einerseits dem Gesetzgeber freistand, dem Urheber überhaupt für gewerbliche Gebrauchsüberlassungen seiner rechtmäßig in den Verkehr gelangten Werke einen Vergütungsanspruch einzuräumen - insoweit also eine andere rechtliche Ausgangslage vorlag als beispielsweise bei öffentlichen Aufführungen geschützter Werke, die nach Art. 11 RBÜ uneingeschränkt dem Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers unterstellt sind (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom gleichen Tage I ZR 30/70) -, andererseits die soziale Bindung des Urheberrechts anerkannt ist (vgl. hierzu z.B. § 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 9. September 1965 - BGBl I S. 1294), so kann es nicht als willkürlich angesehen werden, wenn die Ausleihe durch Werkbüchereien, bei denen die aus sozialen Gründen freiwillig erbrachte Leistung keine unmittelbare Einnahmequelle für das Unternehmen darstellt, entgegen den auf Gewinnerzielung aus der Vermietung von Büchern angewiesenen Mietbüchereien und Lesezirkeln von einer Urhebertantieme freigestellt worden ist.
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    In drei Entscheidungen habe er die Zulässigkeit öffentlicher Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke, für die eine Wiedergabefreiheit gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 in Anspruch genommen worden sei, verneint (Landesversicherungsanstalt - BGHZ 58, 262; Alterswohnheim - GRUR 1975, S 33; Postjugendheim - UFITA Bd 73, S 286).
  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74

    Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von

    Für einen derart von einem individuellen Willensentschluß geprägten atypischen Sachverhalt lassen sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung abgeleitete Wahrscheinlichkeitsregeln nicht aufstellen (vgl. BGH LM ZPO § 286 (C) Nr. 11 und 42 a; NJW 1951, 70; 1972, 1947).
  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 68/73

    Wiedergabe von Fernsehsendungen im Gemeinschaftsraum eines von einer Stiftung

    Es genügt daher nicht, daß sich innerhalb der gesamten Bewohnerinnen einzelne Gruppen gebildet haben mögen, deren Mitglieder untereinander durch gegenseitige Beziehungen persönlich verbunden sind (BGH GRUR 1972, 614, 615 zu II - Landesversicherungsanstalt), Das gilt auch dann, wenn an den für die gesamte Bewohnerschaft bestimmten Wiedergaben nur eine durch gegenseitige Beziehungen persönlich verbundene Gruppe derselben teilnimmt.

    Zu der Frage, wie der Begriff des Erwerbszweckes im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 UrhG zu verstehen ist, ist eine höchstrichterliche Entscheidung erst mit dem Urteil "Landesversicherungsanstalt" des erkennenden Senats vom 10. März 1972 ergangen (BGHZ 58, 262).

    Der Beklagten kann es daher nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn sie es - ohne die öffentlichen Wiedergaben einzustellen - auf eine gerichtliche Klärung hat ankommen lassen (vgl. BGH GRUR 1972, 614, 616 zu IV, insoweit in BGHZ 58, 262 nicht abgedruckt).

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89

    Begriff der Veranstaltung

    Bei der Auslegung des für das Urheberrecht nicht gesetzlich definierten Begriffs der Veranstaltung ist von dem in der Rechtsprechung anerkannten Auslegungsgrundsatz auszugehen, daß die das Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers einschränkenden Bestimmungen einen Ausnahmecharakter haben und daher grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BGHZ 50, 147, 152 f. - Kandinsky I; 58, 262, 265 - Landesversicherungsanstalt; 85, 1, 4 f. - Presseberichterstattung I; 87, 126, 129 - Zoll- und Finanzschulen).
  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 186/80

    Zoll- und Finanzschulen

    Sie ist als Ausnahme vom Aufführungsverbot schon im Hinblick auf Art. 11 RBU eng auszulegen (BGHZ 58, 262, 265 - Landesversicherungsanstalt - BGH GRUR 1975, 33, 34 f - Alters-Wohnheim - BGH Ufita Bd. 73 (1975), 286, 289 - Postjugendheim -).

    (BGHZ 58, 262 ff), für die von einer öffentliche Aufgaben erfüllenden rechtsfähigen Stiftung unterhaltenen Alters-Wohnheime (BGH GRUR 1975, 33 ff) und für die von der Deutschen Bundespost als Hoheitsverwaltung auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge geführten Jugend-Wohnheime (BGH Ufita Bd. 73 (1975), 286 ff).

  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Hiervon ist der Bundesgerichtshof bei neuen technischen Vervielfältigungs- und Verbreitungsmöglichkeiten (BGH aaO) wie auch bei neuen Tatbeständen des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 ausgegangen (BGH GRUR 1972, 614, 616 - Landesversicherungsantalt; 1975, 33, 35 - Alters-Wohnheim).
  • OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10

    Zahlung der Lizenzgebühr als Schadenersatz für die fehlende Erlaubnis der Nutzung

    Das ist lediglich der Fall, wenn die Nutzung keinem, auch keinem mittelbaren Erwerbszweck des Veranstalters dient (BGHZ 58, 262, 267 - Landesversicherungsanstalt; Lüft in Wandtke/Bullinger, UrhG, 3. Aufl. 2009, § 52 Rn 6).
  • BGH, 07.06.1984 - I ZR 57/82

    Vergütungspflicht der Wiedergabe von Musik- und Sprachwerken in den

  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 67/73

    Urheberrechtliche Zulässigkeit der Wiedergabe von Rundfunk- und Fernsehsendungen

  • OLG Stuttgart, 17.10.1979 - 4 U 59/79

    Öffentlichkeit einer Musikveranstaltung; Urheberrechtlicher Schutz von Musik;

  • AG Mönchengladbach, 13.11.2013 - 36 C 549/13

    Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag,

  • LG München I, 27.07.1994 - 21 O 22343/93

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von

  • OLG Saarbrücken, 11.01.1991 - 3 U 15/90

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem

  • OLG München, 18.04.1985 - 6 U 2385/84

    Natur eines Auskunftsanspruchs bezüglich entrichteter Benutzungsentgelte der

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