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   BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80   

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BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80 (https://dejure.org/1981,10794)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1981 - 1 StR 831/80 (https://dejure.org/1981,10794)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1981 - 1 StR 831/80 (https://dejure.org/1981,10794)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Der allgemeine Entschluss, bei künftiger Gelegenheit oder bei künftiger Notwendigkeit im wesentlichen gleichartige Straftaten öfters zu begehen zur Begründung eines Gesamtvorsatzes

 
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  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Die Feststellungen ergeben nicht, daß der Angeklagte von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Einzelakte in Betracht kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35) einen Tatplan hatte, der das gesamte der Verurteilung zugrunde liegende Geschehen, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen seiner künftigen Gestaltung umfaßte, sich also auch darauf erstreckte, was wann und wo auf welche Weise zur Erzielung des erstrebten Gesamterfolgs geschehen sollte (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 26, 4, 7).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Ein solcher Entschluß ist kein Gesamtvorsatz (RGSt 75, 207, 209/210; BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155; BGH, Beschl. vom 13. April 1972 - 4 StR 93/72 - bei Dallinger MDR 1972, 752).
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Ein solcher Entschluß ist kein Gesamtvorsatz (RGSt 75, 207, 209/210; BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155; BGH, Beschl. vom 13. April 1972 - 4 StR 93/72 - bei Dallinger MDR 1972, 752).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Die Feststellungen ergeben nicht, daß der Angeklagte von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Einzelakte in Betracht kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35) einen Tatplan hatte, der das gesamte der Verurteilung zugrunde liegende Geschehen, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen seiner künftigen Gestaltung umfaßte, sich also auch darauf erstreckte, was wann und wo auf welche Weise zur Erzielung des erstrebten Gesamterfolgs geschehen sollte (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 26, 4, 7).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Die Feststellungen ergeben nicht, daß der Angeklagte von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Einzelakte in Betracht kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35) einen Tatplan hatte, der das gesamte der Verurteilung zugrunde liegende Geschehen, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen seiner künftigen Gestaltung umfaßte, sich also auch darauf erstreckte, was wann und wo auf welche Weise zur Erzielung des erstrebten Gesamterfolgs geschehen sollte (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 26, 4, 7).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Die Feststellungen ergeben nicht, daß der Angeklagte von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Einzelakte in Betracht kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35) einen Tatplan hatte, der das gesamte der Verurteilung zugrunde liegende Geschehen, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen seiner künftigen Gestaltung umfaßte, sich also auch darauf erstreckte, was wann und wo auf welche Weise zur Erzielung des erstrebten Gesamterfolgs geschehen sollte (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 26, 4, 7).
  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 93/72

    Verstoß der Aufklärungspflicht auf Seiten des Gerichts - Verstoß des

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Ein solcher Entschluß ist kein Gesamtvorsatz (RGSt 75, 207, 209/210; BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155; BGH, Beschl. vom 13. April 1972 - 4 StR 93/72 - bei Dallinger MDR 1972, 752).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Die Feststellungen ergeben nicht, daß der Angeklagte von vornherein oder in dem für eine Einbeziehung weiterer Einzelakte in Betracht kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35) einen Tatplan hatte, der das gesamte der Verurteilung zugrunde liegende Geschehen, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen seiner künftigen Gestaltung umfaßte, sich also auch darauf erstreckte, was wann und wo auf welche Weise zur Erzielung des erstrebten Gesamterfolgs geschehen sollte (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 26, 4, 7).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Von dieser Darlegung durfte die Strafkammer nicht absehen (vgl. BGH NJW 1980, 2423; BGH, Urt. vom 20. September 1979 - 4 StR 428/80 - bei Holtz MDR 1980, 108).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80
    Das Urteil des Senats vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 -, auf welches sich die Verteidigung beruft, betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 428/80

    Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Umsatzsteuervoranmeldung

  • RG, 05.05.1941 - 2 D 97/41

    Zur Frage des Gesamtvorsatzes beim fortgesetzten Vergehen der Erregung

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