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   BGH, 10.03.1994 - I ZR 166/92   

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https://dejure.org/1994,1330
BGH, 10.03.1994 - I ZR 166/92 (https://dejure.org/1994,1330)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - I ZR 166/92 (https://dejure.org/1994,1330)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - I ZR 166/92 (https://dejure.org/1994,1330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Apotheke - Stofftragetasche - Werbelogo - Reklamegegenstand - Zugabe

  • werbung-schenken.de

    Stofftragetasche

    ZugabeVO § 1
    Verbotene Nebenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZugabeVO § 1 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a, d
    Begriff der Zugabe; Hingabe einer Stofftragetasche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 942
  • MDR 1994, 1000
  • GRUR 1994, 656
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    b) Eine Zugabe liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, daß die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 166/92, GRUR 1994, 656, 657 = WRP 1994, 540 - Stofftragetasche; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Es ist im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß eine Zugabe vorliegt, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, daß die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 166/92, GRUR 1994, 656, 657 = WRP 1994, 540 - Stofftragetasche; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    b) Eine Zugabe liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, daß die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 166/92, GRUR 1994, 656, 657 = WRP 1994, 540 - Stofftragetasche; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 25.09.1997 - I ZR 84/95

    Skibindungsmontage - Ergänzung der Hauptleistung

    Eine Zugabe liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, daß die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 166/92, GRUR 1994, 656, 657 = WRP 1994, 540 - Stofftragetasche).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 143/95

    Umtauschrecht I - Verbotene Nebenleistung

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob neben der Hauptleistung eine Nebenleistung zusätzlich und ohne Berechnung gewährt wird, ist nämlich das Verständnis des im konkreten Fall angesprochenen Verkehrs, der sich regelmäßig über die rechtliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen keine Vorstellungen macht (BGH, Urt. v. 8.10.1987 - I ZR 44/86, GRUR 1988, 321, 322 = WRP 1988, 236 - Zeitwertgarantie; BGH GRUR 1989, 697, 698 - Vertrauensgarantie; BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 166/92, GRUR 1994, 656, 657 = WRP 1994, 540 - Stofftragetasche).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 66/96

    Umtauschrecht II - Ergänzung der Hauptleistung

    Eine Zugabe liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, daß die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 166/92, GRUR 1994, 656, 657 = WRP 1994, 540 - Stofftragetasche; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97

    übertriebenes Anlocken

    b) Eine Zugabe liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, daß die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 166/92, GRUR 1994, 656, 657 = WRP 1994, 540 - Stofftragetasche; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 72/97

    übertriebenes Anlocken

    b) Eine Zugabe liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, daß die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 166/92, GRUR 1994, 656, 657 = WRP 1994, 540 - Stofftragetasche; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 138/97

    "Handy für eine Mark"; Zulässigkeit des Anbietens eines Mobiltelefons zu einem

    b) Eine Zugabe liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, daß die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 166/92, GRUR 1994, 656, 657 = WRP 1994, 540 - Stofftragetasche; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 6 U 109/00

    Werbung eines Flugunternehmens mit Prämiensystem - "L...Miles & More Card" -

    Eine Zugabe liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluss des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, dass die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (ständige Rechtsprechung; vgl. hierzu z.B. BGH WRP 1999, 424 ff. "Bonusmeilen"; BGHZ 139, 368, 373 "Handy für 0, 00 DM"; BGH GRUR 1998, 500, 501 "Skibindungsmontage" und BGH GRUR 1994, 656, 657 "Stofftragetasche").
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 51/96

    Einräumung eines Umtauschrechts beim Kauf eines gebrauchten Kfz

  • OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 27/00

    Zulässigkeit eines Bonus-Punkte-Systems eines Stromanbieters

  • OLG Bremen, 20.07.1995 - 2 U 142/94

    Anspruch auf Unterlassung bestimmter Handlungen wegen wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94

    Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO

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