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   BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93   

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https://dejure.org/1994,887
BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93 (https://dejure.org/1994,887)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - IX ZR 236/93 (https://dejure.org/1994,887)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93 (https://dejure.org/1994,887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Pachtvertrag - Wiederherstellungsanspruch - Vergleichsforderung - Verjährung - Nachteilige Veränderung der Pachtsache - Beweislast

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wiederherstellungsanspruch des Verpächters gegen den den Vertrag fortführenden Vergleichsverwalter als Vergleichsforderung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergleichsforderung; Wiederherstellungsanspruch des Verpächters; Verjährung des Wiederherstellungsanspruchs; Behauptungs- und Beweislast des Verpächters für Veränderungen nach Eröffnung des Vergleichsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 1, § 558 Abs. 2; VerglO § 36
    Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des Wiederherstellungsanspruchs des Verpächters im Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 270
  • NJW 1994, 1858
  • ZIP 1994, 715
  • MDR 1994, 794
  • ZMR 1994, 314
  • WM 1994, 1084
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Die restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 Abs. 2 VerglO (BGHZ 67, 242, 249; 125, 270, 274) ist auf § 17 Abs. 1 KO, § 9 Abs. 1 Satz 1 GesO nicht übertragbar.
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Insoweit sind die Anspruchsfolgen teilbar (BGHZ 125, 270, 275 ff; Schulz InVo 1999, 161, 164 f; vgl. §§ 105, 108 Abs. 2 InsO).

    Für den Fall, daß danach der Vergleichsverwalter den Pachtvertrag fortsetzt, ist die vertragliche Herstellungspflicht bei Ende des Pachtvertrages aufzuteilen; dem Verpächter - der einen ungekürzten Wiederherstellungsanspruch geltend macht - obliegt hierbei die Beweislast dafür, daß die nachteiligen Veränderungen erst nach der Eröffnung des Vergleichsverfahrens eingetreten sind (BGHZ 125, 270, 272 ff).

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gilt das aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (so unausgesprochen bereits Senat, Urteil vom 4. Mai 2005, aaO; vgl. ferner BGHZ 125, 270, 280 f.; ebenso Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 548 Rdnr. 16; MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 548 Rdnr. 13; Langenberg WuM 2002, 71; a.A. wohl Schach WuM 2005, 232, 233).
  • BGH, 11.04.2019 - IX ZR 79/18

    Möglichkeit der Rücknahme einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren;

    Als Forderung, die nicht auf einen Geldbetrag gerichtet ist, ist sie gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 InsO im Forderungsfeststellungsverfahren nach §§ 174 ff InsO mit ihrem Schätzwert für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend zu machen (OLG Brandenburg, ZIP 2015, 1790, 1791; vgl. zu § 34 VerglO: BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93, BGHZ 125, 270, 277; zu § 69 KO: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - IX ZR 159/83, NJW 1985, 271, 272).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Es geht dabei nicht darum, Ansprüche des Vermieters auf Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mietsache (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) oder wegen Schlechterfüllung von Mieterpflichten auf die Masse zu überwälzen.
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Für den Fall, daß danach der Vergleichsverwalter den Pachtvertrag fortsetzt, ist die vertragliche Herstellungspflicht bei Ende des Pachtvertrages aufzuteilen; vergleichsrechtlich bevorzugt ist nur die Wiederherstellung derjenigen nachteiligen Veränderungen, die nach der Eröffnung des Vergleichsverfahrens eingetreten sind (BGHZ 125, 270, 272 ff).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Wesensgleichheit der Teile mit der Gesamtleistung war freilich nicht erforderlich (anders noch RGZ 155, 306, 313), jedoch sollte sich die teilweise erbrachte Gläubigerleistung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einem entsprechenden Gegenleistungsteil zuordnen lassen müssen (vgl. BGHZ 67, 242, 249; 125, 270, 274 f).
  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Der gleichen Verjährungsregelung unterfällt auch der auf einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag beruhende Anspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Mietsache (BGH, Urteile vom 7. November 1979 - VIII ZR 291/78 - NJW 1980, 389, 390 und vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93 - NJW 1994, 1858, 1860; BGHZ 86, 71, 77 ff., 104, 6, 12 und 107, 179, 182; Gramlich in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl. Kap. VI Rdn. 10; Emmerich, Miete, 6. Aufl. § 558 BGB Rdn. 4).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZR 16/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch

    Soweit eine Haftung dem - Grunde nach nur hinsichtlich eines Teils des Schadens anzunehmen ist, ist vielmehr eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO geboten (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 236/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 Abs. 2 VerglO war eine Leistung zwar nur dann teilbar, wenn sie in hinreichend verselbstständigte Teile aufgespalten werden konnte und sich die Gegenleistung auf die jeweilige Teilleistung beziehen ließ (BGH 10. März 1994 - IX ZR 236/93 - BGHZ 125, 270, 274 f.).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14

    Insolvenzverfahren: Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

  • BGH, 17.04.2008 - IX ZR 144/07

    Schadensersatzansprüche des Vermieters in der Insolvenz des Mieters

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06

    Zur Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

  • BGH, 28.04.2022 - IX ZR 69/21

    Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vor der

  • BGH, 28.04.2022 - IX ZR 68/21

    Insolvenzeröffnung gegen eine Kapitalgesellschaft: Wirkungen für die Bestellung

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

  • OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04

    Insolvenzverfahren: Vermeidung der Haftung der Masse für Räumungskosten durch

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 179/00

    Mineralölrückstände nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • OLG Hamm, 12.12.1995 - 29 U 80/95

    Umfang des Rückgabeanspruchs des Vermieters; Rechtsfolgen nicht vollständiger

  • LG Duisburg, 11.02.1997 - 23 S 436/96

    Tenor zu Abänderung eines Urteils

  • LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95

    Verpflichtung des Mieters zur Zahlung eines Ausgleichs für die Renovierung seiner

  • OLG München, 07.05.1996 - 25 U 5836/95

    Anscheinsbeweis für eine Brandverursachung durch vorschriftswidriges Verhalten

  • OLG Frankfurt, 07.04.1998 - 8 U 235/97

    Miete von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken und Geschäftszwecken; Verpflichtung zu

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