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   BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94   

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https://dejure.org/1995,743
BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94 (https://dejure.org/1995,743)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1995 - 5 StR 434/94 (https://dejure.org/1995,743)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94 (https://dejure.org/1995,743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am 9. August 1931 (Frage des Verfahrenshindernisses wegen Zeitablaufs)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Bülow-Platz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Erich Mielke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 72
  • NStZ 1995, 394
  • NJ 1995, 190
  • NJ 1995, 494
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368).

    Arglos ist, wer sich keiner Feindseligkeit des Täters versieht (BGHSt 39, 353, 368).

    Denn es kommt insoweit nicht auf ein allgemein begründetes Mißtrauen, sondern allein darauf an, ob die Opfer im Tatzeitpunkt mit Feindseligkeiten des Täters rechneten (vgl. BGHSt 39, 353, 368).

    Diese Regelung galt in der DDR bis zum Inkrafttreten des StGB-DDR vom 12. Januar 1968 am 1. Juli 1968 (vgl. BGHSt 39, 353, 355).

    Selbst wenn die Erwägungen des Landgerichts zur Anwendung der Grundsätze von BGHSt 30, 105 Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten aufwiesen, könnte dies angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falles nicht dazu führen, daß der Senat selbst auf die absolute Strafe des § 211 StGB oder bei Anwendung des DDR-Rechts auf die niedrigste dort für Mord vorgesehene Strafe (vgl. BGHSt 39, 353, 370 f.) erkennt.

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Außergewöhnliche Umstände i.S.v. BGH, 19. Mai 1981, GSSt 1/81, BGHSt 30, 105 wegen langen Zeitablaufs?.

    Allerdings ist der Beschwerdeführerin zuzugeben, daß nach seitheriger Rechtsprechung bei der Prüfung der Frage, ob außergewöhnliche Umstände zu einer Strafrahmenverschiebung im Sinne von BGHSt 30, 105 Anlaß geben, ausschließlich auf tatbezogene Umstände abgestellt wurde.

    Selbst wenn die Erwägungen des Landgerichts zur Anwendung der Grundsätze von BGHSt 30, 105 Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten aufwiesen, könnte dies angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falles nicht dazu führen, daß der Senat selbst auf die absolute Strafe des § 211 StGB oder bei Anwendung des DDR-Rechts auf die niedrigste dort für Mord vorgesehene Strafe (vgl. BGHSt 39, 353, 370 f.) erkennt.

    Er hielte es in einem solchen Fall für erforderlich, dem Tatrichter erneut Gelegenheit zur Prüfung zu geben, ob das Recht der Bundesrepublik als das mildeste Recht (§ 2 Abs. 3 StGB) deshalb anzuwenden ist, weil außergewöhnliche Umstände im Sinne der Entscheidung BGHSt 30, 105 zu einer Strafrahmenverschiebung führen könnten.

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Ein Verfahrenshindernis setzt Umstände voraus, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhanden- oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muß (BGHSt 32, 345, 350; 36, 294, 295; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. Einl. Rdn. 140).

    Diese Grundsätze gelten auch für Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip (BGHSt 32, 345, 350).

    Bei der Weite und Unbestimmtheit dieses Grundsatzes verbieten sich unterschiedslose verfahrensrechtliche Folgen bei Verletzungen von selbst (BGHSt 32, 345, 350).

    Hinzu kommt, daß Verfahrenshindernisse schon aus Gründen der Rechtssicherheit an Tatsachen anknüpfen müssen und nicht Ergebnisse von Wertungen sein dürfen (BGHSt 32, 345, 350 m. N.; Rieß JR 1985, 45, 48).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (std. Rspr.; vgl. BGHSt 40, 44, 45 m. N.; BGH Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 -).

    Die Tötung eines Menschen wird regelmäßig durch Mitteilung der Person des Opfers ausreichend individualisiert (BGHSt 40, 44, 46).

    Mängel der Anklage in dieser Hinsicht führen nicht zu ihrer Unwirksamkeit (BGHSt 40, 44, 45; BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 -).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Nach dem 1. Mai 1945 ruhte nach § 69 in der damals geltenden Fassung des Strafgesetzbuches die Verjährung, weil die Gerichte zunächst ihre Tätigkeit eingestellt hatten und danach mit der Proklamation Nr. 1 des Obersten Befehlshabers der Alliierten Streitkräfte geschlossen wurden (vgl. BVerfGE 25, 269, 281; BGHSt 1, 84, 89; 2, 54, 55; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78b Rdn. 11).

    Jedoch hätten in dieser Zeit die Besatzungsmächte treuhänderisch für die deutschen Gerichte die diesen entzogenen Strafverfolgungsbefugnisse wahrgenommen mit der Folge, daß entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 84, 90) ein Ruhen der Verjährung wegen einer gesetzlichen Hinderung der Strafverfolgung nicht in Betracht kam (BVerfGE 25, 269, 282).

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Nach dem 1. Mai 1945 ruhte nach § 69 in der damals geltenden Fassung des Strafgesetzbuches die Verjährung, weil die Gerichte zunächst ihre Tätigkeit eingestellt hatten und danach mit der Proklamation Nr. 1 des Obersten Befehlshabers der Alliierten Streitkräfte geschlossen wurden (vgl. BVerfGE 25, 269, 281; BGHSt 1, 84, 89; 2, 54, 55; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78b Rdn. 11).

    Jedoch hätten in dieser Zeit die Besatzungsmächte treuhänderisch für die deutschen Gerichte die diesen entzogenen Strafverfolgungsbefugnisse wahrgenommen mit der Folge, daß entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 84, 90) ein Ruhen der Verjährung wegen einer gesetzlichen Hinderung der Strafverfolgung nicht in Betracht kam (BVerfGE 25, 269, 282).

  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Nach dem 1. Mai 1945 ruhte nach § 69 in der damals geltenden Fassung des Strafgesetzbuches die Verjährung, weil die Gerichte zunächst ihre Tätigkeit eingestellt hatten und danach mit der Proklamation Nr. 1 des Obersten Befehlshabers der Alliierten Streitkräfte geschlossen wurden (vgl. BVerfGE 25, 269, 281; BGHSt 1, 84, 89; 2, 54, 55; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78b Rdn. 11).

    Sie hätte zunächst vom 1. Mai 1945 bis 30. Oktober 1945 geruht (siehe oben V 2 c, aa; BGHSt 2, 54, 56).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Darauf, ob das Verfahren zu diesem Zeitpunkt auch vor einem Gericht der Bundesrepublik (Landgericht Berlin) anhängig war und ob nach dem Recht der Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt Strafverfolgungsverjährung ebenfalls nicht eingetreten war, kommt es nicht an (BGHSt 40, 48).

    Insbesondere liegen die Voraussetzungen von § 113 Abs. 1 Nr. 3 StGB-DDR nicht vor (vgl. BGHSt 40, 48, 55; Strafrecht der DDR, Kommentar zum StGB, 5. Aufl. 1987 § 113 Anm. 10 ff.).

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (std. Rspr.; vgl. BGHSt 40, 44, 45 m. N.; BGH Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 -).

    Mängel der Anklage in dieser Hinsicht führen nicht zu ihrer Unwirksamkeit (BGHSt 40, 44, 45; BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 -).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
    Bei einer solchen Sachlage hat die Rechtskraft Vorrang (vgl. BGHSt 40, 218 = NJW 1994, 2703, B. I. 2 der Gründe).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91

    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor

  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64

    Unterbrechung einer Verjährung auf Grund der Immunität eines Angeklagten -

  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91

    Verwertbarkeit von Aussagen eines Beschuldigten, der nach dem im Zeitpunkt der

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

  • BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51

    Auswirkungen der Niederschlagung der Strafverfolgung durch ein

  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

  • RG, 26.03.1909 - IV 198/09

    Zur Begriffsbestimmung des Tatbestandsmerkmals der Überlegung im Sinne von § 211

  • KG, 15.12.2021 - 2 StE 2/20

    Tiergartenmord

    Maßgebend ist allein die aktuelle Tatsituation (vgl. BGHSt 41, 72, 79; 39, 353, 368).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    a) Ein Verfahrenshindernis wird durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, daß über einen Prozeßgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 32, 345, 350; 36, 294, 295; 41, 72, 75; Rieß in LR 25. Aufl. § 206 a Rdn. 22; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. Einl. Rdn. 143; Tolksdorf in KK StPO 4. Aufl. § 206 a Rdn. 1; Pfeiffer, StPO 2. Aufl. § 206 a Rdn. 4 und in KK-StPO 4. Aufl. Einl. Rdn. 131).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Die Voraussetzung für die Annahme eines Verfahrenshindernisses, nämlich daß dieses grundsätzlich an Tatsachen anknüpfen muß, ohne daß eine wertende Betrachtung zulässig oder gar erforderlich wäre (BGHSt 32, 345, 351; 41, 72, 75; 43, 53, 56 f.; Rieß JR 1985, 45, 48), ist im Falle des Todes offensichtlich gegeben.
  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Zutreffend hat das Schwurgericht neben den übrigen bedeutenden mildernden Gesichtspunkten in der Persönlichkeit des Angeklagten auf die ungewöhnlich lange Zeit von rund 40 Jahren Bedacht genommen, welche seit Begehung der Taten verstrichen ist (vgl. auch BGH NStZ 1995, 394, 399).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2017 - 5 Ks 113 Js 1822/16

    Verurteilung eines "Reichsbürgers" wegen Mordes - Heimtückische Tötung eines

    Das generelle Misstrauen von Spezialkräften der Polizei, dass beim Stürmen von Häusern immer mit Schüssen - auch durch Türen - zu rechnen sei und das auch in dem Tragen von Schutzkleidung zum Ausdruck kommt, schließt die Arglosigkeit nicht aus, da nicht auf ein generelles Misstrauen abzustellen ist, sondern darauf, ob im Tatzeitpunkt mit einem feindseligen Angriff gerechnet wird (vgl. BGH, Urteil v. 10.03.1995, Az. 5 StR 434/94; BGH, Urteil v. 22.09.2016, Az. AK 47/16, Rn. 16).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

    Ob ungeachtet dieser gesetzgeberischen Intention Ausnahmefälle denkbar sind, in denen etwa Jahrzehnte währende Zeitabläufe zwischen Tatbegehung und rechtskräftiger Verurteilung - möglicherweise im Verbund mit anderen schuldmildernden Aspekten - aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein Abrücken von der lebenslangen Freiheitsstrafe erforderlich machen könnten (vgl. BGHSt 41, 72 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

    Jedenfalls käme das Moment, daß mit Rücksicht auf das hohe Alter des Angeklagten im Interesse der Rechtskraft von einer Urteilsaufhebung auf eine derartige Revision abzusehen ist (vgl. BGHSt 41, 72, 93 f.), bei ohnehin zugunsten des Angeklagten gebotener Urteilsaufhebung nicht zum Tragen.
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18

    Plauener Mordfall von 1987

    Für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren reicht es aus, dass der Beschwerdeführer mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist und diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Entscheidung vorlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 4 StR 527/16; Urteil vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 72, 74).
  • BGH, 05.07.2000 - 5 StR 629/99

    Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der

    Mit Recht hat das Schwurgericht in der konkreten Tatsituation der von dem Grenzposten allein vorgenommenen Kontrolle die objektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke bejaht (vgl. nur BGHSt 39, 353, 368; 41, 72, 78 f.; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 44).

    Angesichts der außergewöhnlichen Umstände dieses nach seinem konkreten Unrechtsgehalt gänzlich untypischen Heimtückemordes (vgl. BGHSt 30, 105) - namentlich bedingt durch die tragische Tatsituation, zudem im Blick auf einen Zeitablauf von fast 40 Jahren seit Tatbegehung (vgl. auch BGHSt 41, 72, 93 f.) - mußte sich die Strafzumessung hier an der Mindeststrafe orientieren.

  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Denn es kommt insoweit nicht auf ein allgemein begründetes Misstrauen, sondern allein darauf an, ob das Opfer im Tatzeitpunkt mit Feindseligkeiten des Täters rechnete (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, NStZ 1994, 125, 127; vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 72, 79).
  • OLG München, 02.09.2016 - 7 St 1/16

    Überprüfbarkeit der Verfolgungsermächtigung gemäß § 129b Abs. 1 S. 3 StGB durch

  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

  • BGH, 04.03.1999 - 4 StR 595/97

    Vorlagebeschluß; Verfahrenseinstellung wegen Tod des Betroffenen

  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

  • BGH, 12.12.1996 - 1 StR 543/96

    Zuständiges Gericht für die Fortdauer einer Untersuchungshaft während des

  • BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95

    Verhandlungsunfähigkeit - Revision - Hauptverhandlung - Verfahrenseinstellung

  • OLG Naumburg, 17.10.1995 - 1 Ws 64/95

    Vergehen des Vertrauensmissbrauchs ; Mißbrauch der Vertrauensstellung als 1.

  • OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01

    Wirksame Überleitung des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren trotz

  • BGH, 21.12.2016 - 4 StR 527/16

    Revisionsverfahren (Verhandlungsfähigkeit; paranoid-halluzinatorische Psychose)

  • BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03

    Beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses

  • LG Hamburg, 05.07.2002 - 621 Ks 5/02
  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 437/13

    Strafzumessung beim Mord (Rechtsfolgenlösung; Aufklärungshilfe kein tatbezogener

  • OLG Dresden, 13.12.2022 - Ausl 172/21

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines ehemaligen Stasi-Offiziers an die Republik

  • LG München I, 30.05.2001 - 1 Ks 320 Js 30188/00
  • KG, 15.12.2021 - 3 StE 2/20

    Verantwortlichkeit Russlands für "Tiergartenmord" und niedrige Beweggründe bei

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