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BGH, 10.03.2006 - V ZR 265/00 |
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Reinvestition von Erlösen aus der Veräußerung von Hofvermögen
Verfahrensgang
- LG Kiel, 14.03.1995 - 11 O 302/89
- OLG Schleswig, 01.02.2005 - 8 U 34/95
- BGH, 10.03.2006 - V ZR 265/00
- BGH, 10.03.2006 - V ZR 45/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.2001 - V ZR 264/00
Rechtsstellung des Nießbrauchers eines landwirtschaftlichen Betriebes; Aufgabe …
Auszug aus BGH, 10.03.2006 - V ZR 265/00
Auf ihre gegen die Verurteilung zur Sicherheitsleistung gerichtete Revision hat der Senat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Urt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434).Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 (V ZR 264/00, NJW 2002, 343, 435) steht dem Kläger ein Anspruch auf Sicherheitsleistung nur zu, wenn die Voraussetzungen des § 1051 BGB gegeben sind.
a) Nach dem Urteil des Senats vom 2. November 2001 ist eine Gefährdung des Anspruchs des Eigentümers auf Erhalt des Unternehmens regelmäßig anzunehmen, wenn der Nießbraucher Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen über einen längeren Zeitraum aus dem Anlagevermögen absondert, und zwar auch dann, wenn der Verkauf, wie hier, im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaft erfolgt (NJW 2002, 434, 435).
Dabei spielt es entgegen der von dem Berufungsgericht wiederum vertretenen Ansicht für die hier zu entscheidende Frage, ob ein Sicherungsbedürfnis des Klägers noch zu bejahen ist, keine Rolle, ob die Reinvestition zeitnah erfolgt ist (Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 264/00, NJW 2002, 434, 436 a.E.).
- BGH, 10.03.2006 - V ZR 45/05
Auszug aus BGH, 10.03.2006 - V ZR 265/00
V ZR 45/05.
- BGH, 10.03.2006 - V ZR 45/05
Reinvestierung von Erlösen aus der Veräußerung von Hofvermögen
b) Eine Sicherheit kann nicht (mehr) verlangt werden, wenn der Erlös reinvestiert worden ist, unabhängig davon, ob dies zeitnah geschehen ist oder nicht (Bestätigung von Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 265/00, NJW 2002, 434).