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   BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08   

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https://dejure.org/2009,1871
BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2009,1871)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2009,1871)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2009,1871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 132 Abs. 2 und 3 GVG; § 238 Abs. 2 StPO; § 171a GVG; § 172 GVG; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen; Präklusion (Beanstandung; Zwischenrechtsbehelf); Begriff der Vernehmung; Konfrontationsrecht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortdauernde Abwesenheit eines Angeklagten während der Verhandlung über die Vereidigung und Entlassung eines vernommenen geschädigten Zeugen; Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer einer Vernehmung durch Einbeziehung aller Verfahrensvorgänge; Abwägung der ...

  • Judicialis

    GVG § 171a; ; GVG § ... 172; ; GVG § 174; ; StPO § 58a Abs. 1; ; StPO § 59 Abs. 2; ; StPO § 68b Abs. 1; ; StPO § 79 Abs. 2; ; StPO § 168c; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 240 Abs. 2; ; StPO § 247; ; StPO § 251 Abs. 4; ; StPO § 338; ; StPO § 338; ; StPO § 344 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauernde Abwesenheit eines Angeklagten während der Verhandlung über die Vereidigung und Entlassung eines vernommenen geschädigten Zeugen; Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer einer Vernehmung durch Einbeziehung aller Verfahrensvorgänge; Abwägung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 342
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Zur Begründung nimmt der Senat auf seinen Anfragebeschluss in dieser Sache vom 10. März 2009 (StV 2009, 342 m. Anm. Eisenberg) Bezug.
  • BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09

    Augenscheinseinnahme während einer Vernehmung unter Ausschluss des Angeklagten

    Der 2. Strafsenat sieht keine Notwendigkeit durch Änderung der Rechtsprechung erst ein Defizit der Rechte des Angeklagten herbeizuführen, um dann anschließend zu versuchen, diese selektive Unterrichtung (vgl. Anm. Eisenberg zum Anfragebeschluss - 5 StR 460/08 - in StV 2009, 342, 344 ff.) wieder auszugleichen.
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Auf entsprechende Anfrage bei den anderen Strafsenaten (Senatsbeschluss in dieser Sache vom 10. März 2009, StV 2009, 226 m. Anm. Schlothauer; vgl. ferner den Anfragebeschluss des Senats in einer Parallelsache vom selben Tage - 5 StR 460/08, StV 2009, 342 m. Anm. Eisenberg; hierzu nunmehr - betreffend die Vereinbarkeit fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen mit § 247 StPO - Vorlagebeschluss des Senats vom heutigen Tage) hat lediglich der 1. Strafsenat seine entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben.
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

    Die Statthaftigkeit von Rügen der hier vorliegenden Art hängt - zumal nach bislang verbindlicher Rechtsprechung - nicht davon ab, dass der Verteidiger die Anordnung der Augenscheinseinnahme in fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten durch den Strafkammervorsitzenden gemäß § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hat; daher braucht hierzu auch nicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vorgetragen zu werden (vgl. näher den weiteren Vorlagebeschluss des Senats vom heutigen Tag - 5 StR 460/08, sub 3 a).

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf seinen weiteren Vorlagebeschluss vom heutigen Tage - 5 StR 460/08 sub 4 a bis c. Die bisher für den Senat verbindliche Rechtsprechung ist insbesondere auch für den Fall anderer Beweiserhebungen, namentlich Urkundenverlesungen oder Augenscheinseinnahmen, in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten anderer Auffassung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597).

  • BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
    hier: Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 10. März 2009 - 5 StR 460/08 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Juli 2009 beschlossen:.
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