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   BGH, 10.03.2009 - XI ZR 492/07   

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https://dejure.org/2009,5545
BGH, 10.03.2009 - XI ZR 492/07 (https://dejure.org/2009,5545)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - XI ZR 492/07 (https://dejure.org/2009,5545)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - XI ZR 492/07 (https://dejure.org/2009,5545)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch den Darlehensnehmer oder Gefährdung der Durchsetzbarkeit der Ansprüche auch unter Verwertung etwaiger Sicherheiten als wichtige Gründe einer fristlosen Kündigung eines Kreditengagements

  • Judicialis

    BGB § 314; ; BGB § 490

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung durch die Bank in der Krise

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2020 - 6 U 136/19

    Zur Kündigung eines Darlehensvertrags wegen wesentlicher Verschlechterung bzw.

    Nach Nr. 26 Abs. 2 der AGB der Sparkassen setzt die wirksame fristlose Kündigung einer Geschäftsbeziehung einen wichtigen Grund voraus, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann, wobei die berechtigten Belange des jeweils anderen Vertragspartners zu berücksichtigen sind (vgl. Staudinger/Mülbert (2015) BGB, § 490 Rn. 188 mwN; BGH, Beschlüsse vom 26. September 1985 - III ZR 213/84, WM 1985, 1493 und vom 21. September 1989 - III ZR 287/88, NJW-RR 1990, 110, 111; Urteil vom 20. Mai 2003 - XI ZR 50/02, WM 2003, 1416; BGH, Beschluss vom 10. März 2009 - XI ZR 492/07, Rn. 5, juris).
  • LG Köln, 26.01.2012 - 30 O 538/10

    Rückzahlung von Anleihen nach erklärter Kündigung aus wichtigem Grund i.R.e.

    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann in der unmittelbar drohenden Gefahr der Zahlungsunfähigkeit selbst dann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn die Überschuldung nicht festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - XI ZR 492/07 und BGH NJW 2003, 2674 ff.; zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 26.01.2012 - 30 O 63/11

    Rückzahlung von Anleihen nach erklärter Kündigung eines Wertpapierkaufvertrages

    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann in der unmittelbar drohenden Gefahr der Zahlungsunfähigkeit selbst dann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn die Überschuldung nicht festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - XI ZR 492/07 und BGH NJW 2003, 2674 ff.; zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 26.01.2012 - 30 O 14/11

    Rückzahlung von Hypothekenanleihen nach erklärter Kündigung aus wichtigem Grund

    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann in der unmittelbar drohenden Gefahr der Zahlungsunfähigkeit selbst dann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn die Überschuldung nicht festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - XI ZR 492/07 und BGH NJW 2003, 2674 ff.; zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 26.01.2012 - 30 O 13/11

    Rückzahlung von Hypothekenanleihen nach erklärter Kündigung eines

    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann in der unmittelbar drohenden Gefahr der Zahlungsunfähigkeit selbst dann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn die Überschuldung nicht festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - XI ZR 492/07 und BGH NJW 2003, 2674 ff.; zitiert nach Juris).
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