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   BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10   

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https://dejure.org/2010,7190
BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10 (https://dejure.org/2010,7190)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2010 - 5 StR 62/10 (https://dejure.org/2010,7190)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10 (https://dejure.org/2010,7190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 213 StGB; § 64 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Totschlag (unbenannter minder schwerer Fall; Beweiswürdigung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; kurze Phasen der Abstinenz); Doppelverwertungsverbot (Totschlag; Brutalität; Aggressivität)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10
    Letztlich beruhen die diesbezüglichen Darlegungen der Strafkammer deshalb auf nicht durch konkrete Tatsachen belegten Vermutungen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 6, 7, je m.w.N).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 206/88

    Verurteilung zur Beihilfe zur Hehlerei aufgrund mittelbarer Schlüsse auf ein

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10
    Letztlich beruhen die diesbezüglichen Darlegungen der Strafkammer deshalb auf nicht durch konkrete Tatsachen belegten Vermutungen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 6, 7, je m.w.N).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10
    a) Das Landgericht hat eine Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Sinne des § 21 StGB nicht auszuschließen vermocht, jedoch die Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB unter dem Gesichtspunkt der selbstverschuldeten Trunkenheit versagt (zu den hier zu beachtenden Grundsätzen BGHSt 49, 239).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89

    Tatbeitrag zu einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung durch das

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10
    Letztlich beruhen die diesbezüglichen Darlegungen der Strafkammer deshalb auf nicht durch konkrete Tatsachen belegten Vermutungen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 6, 7, je m.w.N).
  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10
    Kurzfristige Phasen der Abstinenz, auf die das angefochtene Urteil seine gegenteilige Auffassung maßgebend stützt, stehen der Feststellung des Hangs dabei nicht entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 137; Fischer aaO § 64 Rdn. 7).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Diese komme vielmehr nur in Betracht, "wenn sich aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant infolge der Alkoholisierung erhöht' habe (vgl. im Einzelnen auch Urteile vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619, 620; vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202, 203; vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496, 497; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234, 235; vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10, juris Rn. 10; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, juris Rn. 26).
  • BGH, 15.10.2015 - 3 StR 63/15

    Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit (erhebliche

    Gleiches gelte, wenn die neue Tat in eine gänzlich andere Richtung weise als die früheren unter Alkoholeinfluss begangenen Taten (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234, 235) oder wenn gleichartige Kriminalität schon mehr als zehn Jahre zurückliege (BGH, Beschluss vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Gleiches gelte, wenn die neue Tat in eine gänzlich andere Richtung weise als die früheren unter Alkoholeinfluss begangenen Taten (vgl. Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234, 235 (Vergewaltigung und Körperverletzung mit Schlägen und Drosselung einer Mitbewohnerin anstatt Körperverletzung mit Schlägen und Würgen der Lebensgefährtin)) oder wenn gleichartige Kriminalität schon mehr als zehn Jahre zurückliege (vgl. Beschluss vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 01.03.2016 - 5 ARs 50/15

    Anfrageverfahren (selbst zu verantwortende Trunkenheit; Strafrahmenverschiebung;

    Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats entgegen (Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619; vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202; vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496; sowie Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234; vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10 und Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11).
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