Rechtsprechung
BGH, 10.03.2010 - IV ZR 264/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2314 Abs 1 S 1 BGB
Auskunftspflichtverletzung des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten: Beweislast für das Nichtbestehen einer zunächst nicht angegebenen Nachlassverbindlichkeit - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweislastumkehr zu Lasten eines Erben für das Bestehen von Nachlassverbindlichkeiten wegen Verletzung seiner Auskunftspflicht gem. § 2314 Abs. 1 BGB durch Vorlage eines schuldhaft unvollständigen oder falschen Nachlassverzeichnisses; Vergleichbarkeit der Interessenlagen ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Umkehr der Beweislast, wenn der Erbe schuldhaft seine Auskunftspflicht nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten verletzt
- rewis.io
Auskunftspflichtverletzung des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten: Beweislast für das Nichtbestehen einer zunächst nicht angegebenen Nachlassverbindlichkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2314 Abs. 1; ZPO § 286
Beweislastumkehr zu Lasten eines Erben für das Bestehen von Nachlassverbindlichkeiten wegen Verletzung seiner Auskunftspflicht gem. § 2314 Abs. 1 BGB durch Vorlage eines schuldhaft unvollständigen oder falschen Nachlassverzeichnisses; Vergleichbarkeit der Interessenlagen ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlerhafte Auskunft gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beweislast bei schuldhafter Verletzung der Auskunftspflicht des Erben
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsanspruch und Nachlassverzeichnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsanspruch und Nachlassverzeichnis
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtteilsberechtigter muss Nichtbestehen von Nachlassverbindlichkeiten beweisen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vor- und Nacherbschaft
- Zivilrechtliche Einordnung der Vor- und Nacherbschaft
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.07.2007 - 12 O 179/06
- OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07
- BGH, 10.03.2010 - IV ZR 264/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1378
- MDR 2010, 874
- FamRZ 2010, 894
- WM 2010, 1084
- AnwBl 2010, 224
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09
Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten …
Darlegungs- und beweispflichtig für alle Tatsachen, von denen der Grund und die Höhe des von ihm erhobenen Anspruchs abhängen, ist der Pflichtteilsberechtigte (BGHZ 7, 134, 136; zuletzt Senatsurteil vom 10. März 2010 - IV ZR 264/08, WM 2010, 1084 unter II 1 a). - OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 24 U 193/11
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen …
Grundsätzlich hat derjenige, der aus einer ihm günstigen Norm Rechte herleitet, deren tatsächliche Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (vgl. nur BGH, NJW 2005, 521; NJW-RR 2010, 1378 jew. m.w.N.).Sie kann daher nicht durch einzelfallbezogene Billigkeitserwägungen überspielt werden (BGH, NJW-RR 2010, 1378;… Zöller/ Greger, ZPO, 29. Aufl., Vor § 284 Rdnr. 17).
In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass mit Zeitablauf die inneren und sich verändernden Vorgänge im menschlichen Körper nicht mehr rekonstruierbar sind (BGH, NJW-RR 2010, 1378).
Einen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass das Aufklärungsrisiko voll demjenigen zur Last fällt, die es durch seine Pflichtwidrigkeit geschaffen hat, gibt es nicht (BGH, NJW-RR 2010, 1378 mwN).
- OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf …
Auf die von dem Kläger wiederholt angesprochene Frage einer Beweislastumkehr (s. dazu etwa - eher ablehnend - BGH, U. v. 10.03.2010 - IV ZR 264/08 -, NotBZ 2011, 96 = ZEV 2010, 312) kommt es im derzeitigen Stadium nicht an.
- OLG Frankfurt, 29.10.2013 - 15 U 61/12
Keine Pflichtteilsentziehung wegen der Versagung persönlicher Pflege im …
Die Klägerin hat jedoch zur Überzeugung des Senats (§ 286 Abs. 1 ZPO) bewiesen (vgl. zur Beweislastverteilung in derartigen Fällen etwa BGH, Urteil vom 10.03.2010 - IV ZR 264/08, NJW-RR 2010, 1378, 1379), dass der Erblasser mit der Beklagten weder bei Aufnahme der Pflegetätigkeit vereinbart hat, dass diese hierfür eine angemessene Vergütung erhalten soll, wenn die Versicherung des Unfallverantwortlichen eine Zahlung leiste, noch dass diese sich nach Fertigung des Entwurfs der Klageerweiterung vom 22. September 2007 durch den Zeugen RA1 in dem Verfahren ... ./. ... u. a. mit dem Erblasser darauf geeinigt hat, dass der Beklagten der in dem Klageentwurf errechnete Betrag für ihre Pflegeleistung zustehen solle. - BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008
aa) Grundsätzlich hat derjenige, der aus einer ihm günstigen Norm Rechte herleitet, deren tatsächliche Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (BGH 10. März 2010 - IV ZR 264/08 - Rn. 12) . - LG Kiel, 05.04.2013 - 2 O 24/12
Erbrechtsstreit: Berechnung eines Pflichtteilsanspruch; Bemessung des Wertes …
Er muss das Nichtbestehen substantiiert dargelegter Nachlassverbindlichkeiten beweisen (BGH ZEV 2010, 312). - OLG Köln, 30.06.2010 - 2 U 154/09
Anforderungen an die Form eines Pflichtteilsverzichts
Der für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs darlegungs- und beweispflichtige Kläger (zur Beweislast vgl. BGHZ 7, 134; 136; BGH FamRZ 2010, 894, 895;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2317 Rn. 10) hat für den von ihm behaupteten höheren Wert von 5.000,00 Euro keinen Beweis angeboten. - OLG Brandenburg, 22.01.2014 - 4 U 88/13
Beweiskraft einer Quittung: Entkräftung des Beweiswerts von Quittungen über die …
Zwar ist das Bestreiten des Beklagten angesichts der Darlegungs- und Beweislast der Klägerin für alle Tatsachen, von denen der Grund und die Höhe des erhobenen Pflichtteilsanspruchs abhängt (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 10.03.2010 - IV ZR 264/08 - Rn. 9), erheblich. - BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20
Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch
aa) Grundsätzlich hat derjenige, der aus einer ihm günstigen Norm Rechte herleitet, deren tatsächliche Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (ausf. hierzu BGH 10. März 2010 - IV ZR 264/08 - Rn. 12 mwN) . - LG Wiesbaden, 13.07.2012 - 1 O 49/05
Zur Ermittlung des Verkehrswertes bei einem teilweise unter Denkmalschutz …
Der Pflichtteilsberechtigte hat das Nichtbestehen einer von ihm bestrittenen, vom Erben substantiiert dargelegten Nachlassverbindlichkeit zu beweisen (BGH, Urt. v. 10.3.2010 - IV ZR 264/08, NJW-RR 2010, 1378, 1379, Tz. 9). - AG Bergheim, 15.09.2016 - 24 C 33/15
Verteilung der Beweislast im ärztlichen Honorarprozess; Inanspruchnahme von …
- OLG Düsseldorf, 21.05.2021 - 16 U 220/20
- OLG Brandenburg, 15.07.2021 - 10 U 27/21