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   BGH, 10.03.2011 - 2 StR 49/11   

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https://dejure.org/2011,19599
BGH, 10.03.2011 - 2 StR 49/11 (https://dejure.org/2011,19599)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2011 - 2 StR 49/11 (https://dejure.org/2011,19599)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11 (https://dejure.org/2011,19599)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 22a Abs. 1 Nr. 2 KWKG; § 52 Abs. 1 WaffG; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Handgranate); Konkurrenzen bei Waffendelikten; erfolgreiche Aufklärungsrüge und Inbegriffsrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - 2 StR 49/11
    Bei dem Waffendelikt nach § 52 Abs. 1 WaffG hinsichtlich der Schusswaffen stehen Erwerb und Besitz nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Tateinheit (vgl. BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - 2 StR 49/11
    Den Inhalt des Durchsuchungsberichts und des Ermittlungsvermerks kann der Senat mit den Mitteln des Revisionsrechts rekonstruieren, nachdem das Tatgericht diese Urkunden gemäß § 249 Abs. 1 StPO verlesen hat (vgl. BGHSt 43, 212, 214).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    e) Der Angeklagte übte während des gesamten Tatzeitraums vom Auffinden im Nachlass bis zur Sicherstellung zugleich die Verfügungsgewalt über sämtliche Waffen (zu den Selbstladepistolen vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 14 und vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09 Rn. 3, zu beiden Waffenarten BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11 Rn. 5), Munition und den Sprengstoff in den beiden Lagern aus.
  • BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Sollte der Tatrichter erneut eine Verurteilung des Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Betracht ziehen, wird darauf hingewiesen, dass die Tatbestandsvariante des unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (§ 22a Abs. 1 Nr. 6a) KrWaffKontrG) ein Auffangtatbestand ist, der hinter den spezielleren Erscheinungsformen des unerlaubten Erwerbs und der unerlaubten Beförderung einer Kriegswaffe i.S.v. § 22a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KrWaffKontrG zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 335/14, NStZ-RR 2015, 188; vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11 Rn. 4).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Zu Recht beanstandet der Revisionsführer, dass das Urteil eine Auseinandersetzung mit seiner vor Eröffnung des Hauptverfahrens abgegebenen schriftlichen Einlassung vermissen lässt, mithin wesentlichen in die Hauptverhandlung eingeführten Beweisstoff unberücksichtigt gelassen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83; Beschluss vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 49/12, NStZ 2012, 709).
  • VG Berlin, 06.03.2006 - 80 A 21.06

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen Trunkenheitsfahrten, Verletzung

    Immer wieder werden einzelne Mitglieder in Beziehung gebracht mit schweren Straftaten (vgl. BGH Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11 - juris: Bandendiebstahl, gefährliche Körperverletzung, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Urteil vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11 - juris: Waffenbesitz), wie sich auch im vorliegenden Verfahren zeigt: S... Räuberische Erpressung, R... Besitz/Handel mit Kokain, M... Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz).
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