Rechtsprechung
BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
InsO §§ 75 Abs. 1 und 3
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 75 Abs 1 Nr 3 InsO, § 75 Abs 1 Nr 4 InsO, § 75 Abs 3 InsO
Insolvenzverfahren: Beschwerdebefugnis nach insolvenzgerichtliche Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Jurion
Beschwerdebefugnis für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung einer Einberufung einer Gläubigerversammlung durch ein Insolvenzgericht; Erfüllung des Einberufungsquorums als Voraussetzung einer Beschwerdebefugnis
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beschwerdebefugnis der Gläubiger gegen die Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung nur bei Erfüllung des Einberufungsquorums
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Beschwerdebefugnis bei Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 75 Abs. 1 Nr. 3, 4; InsO § 75 Abs. 3
Beschwerdebefugnis für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung einer Einberufung einer Gläubigerversammlung durch ein Insolvenzgericht; Erfüllung des Einberufungsquorums als Voraussetzung einer Beschwerdebefugnis - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwerdebefugnis bei Ablehnung einer Gläubigerversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einberufung einer Gläubigerversammlung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Beschwerdebefugnis nach Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Rechtsmittel gegen Nicht-Einberufung der Gläubigerversammlung steht nicht jedem Gläubiger zu
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
InsO § 75 Abs. 1, 3
Beschwerdebefugnis der Gläubiger gegen die Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung nur bei Erfüllung des Einberufungsquorums
Verfahrensgang
- AG Verden, 13.07.2009 - 11 IN 171/08
- LG Verden, 04.09.2009 - 3a T 156/09
- BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 690
- ZIP 2011, 673
- MDR 2011, 633
- NZI 2011, 284
- WM 2011, 662
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.05.2013 - IX ZB 198/11
Insolvenzverfahren: Anordnung des schriftlichen Verfahrens und Wahl eines neuen …
Sofern man das Begehren des weiteren Beteiligten zu 1 einem Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung nach § 75 Abs. 1 InsO zu dem Tagesordnungspunkt einer Abstimmung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO gleichstellt, setzt bereits die Beschwerdebefugnis nach § 75 Abs. 3 InsO voraus, dass das Einberufungsquorum nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 InsO erfüllt ist (BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - IX ZB 212/09, WM 2011, 662 Rn. 8).