Rechtsprechung
BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
InsO §§ 75 Abs. 1 und 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 75 Abs 1 Nr 3 InsO, § 75 Abs 1 Nr 4 InsO, § 75 Abs 3 InsO
Insolvenzverfahren: Beschwerdebefugnis nach insolvenzgerichtliche Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerdebefugnis für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung einer Einberufung einer Gläubigerversammlung durch ein Insolvenzgericht; Erfüllung des Einberufungsquorums als Voraussetzung einer Beschwerdebefugnis
- rewis.io
Insolvenzverfahren: Beschwerdebefugnis nach insolvenzgerichtliche Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung
- ra.de
- rewis.io
Insolvenzverfahren: Beschwerdebefugnis nach insolvenzgerichtliche Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 75 Abs. 1 Nr. 3, 4; InsO § 75 Abs. 3
Beschwerdebefugnis für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung einer Einberufung einer Gläubigerversammlung durch ein Insolvenzgericht; Erfüllung des Einberufungsquorums als Voraussetzung einer Beschwerdebefugnis - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwerdebefugnis bei Ablehnung einer Gläubigerversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einberufung einer Gläubigerversammlung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Beschwerdebefugnis nach Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Rechtsmittel gegen Nicht-Einberufung der Gläubigerversammlung steht nicht jedem Gläubiger zu
Verfahrensgang
- AG Verden, 13.07.2009 - 11 IN 171/08
- LG Verden, 04.09.2009 - 3a T 156/09
- BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 690
- ZIP 2011, 673
- MDR 2011, 633
- NZI 2011, 284
- WM 2011, 662
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 19.05.1998 - 1 W 5678/97
Erforderliches Quorum zur Einberufung einer Vertreterversammlung einer …
Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09
Damit ist jedoch nur gesagt, dass eine Partei, die ihr Antrags- oder Beschwerderecht behauptet, in dem Verfahren über diese Fragen als beschwerdebefugt behandelt wird (…vgl. zur Partei- und Prozessunfähigkeit Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 511 Rn. 6; vgl. KG, NJW-RR 1999, 1488, 1489 zu § 45 GenG; BVerwGE 65, 33, 35 zu § 25 LPVG). - BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
Quorum bei Wahlanfechtungen - Rechtsmittel - Beschwerdeberechtigung - …
Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09
Damit ist jedoch nur gesagt, dass eine Partei, die ihr Antrags- oder Beschwerderecht behauptet, in dem Verfahren über diese Fragen als beschwerdebefugt behandelt wird (…vgl. zur Partei- und Prozessunfähigkeit Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 511 Rn. 6; vgl. KG, NJW-RR 1999, 1488, 1489 zu § 45 GenG; BVerwGE 65, 33, 35 zu § 25 LPVG). - BGH, 16.07.2009 - IX ZB 213/07
Ermittlung des für die Einberufung einer Gläubigerversammlung erforderlichen …
Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09
Entschieden hat er bislang allein, dass jedenfalls ein Antragsteller, der ein Antragsrecht nach § 75 Abs. 1 InsO behauptet, die sein Antragsrecht verneinende Entscheidung mit der Beschwerde nach § 75 Abs. 3 InsO überprüfen lassen kann (BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 138/06, NZI 2007, 723 Rn. 7 f; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 213/07, NZI 2009, 604 Rn. 3). - BGH, 21.12.2006 - IX ZB 138/06
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf …
Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09
Entschieden hat er bislang allein, dass jedenfalls ein Antragsteller, der ein Antragsrecht nach § 75 Abs. 1 InsO behauptet, die sein Antragsrecht verneinende Entscheidung mit der Beschwerde nach § 75 Abs. 3 InsO überprüfen lassen kann (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 138/06, NZI 2007, 723 Rn. 7 f; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 213/07, NZI 2009, 604 Rn. 3).
- BGH, 16.05.2013 - IX ZB 198/11
Insolvenzverfahren: Anordnung des schriftlichen Verfahrens und Wahl eines neuen …
Sofern man das Begehren des weiteren Beteiligten zu 1 einem Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung nach § 75 Abs. 1 InsO zu dem Tagesordnungspunkt einer Abstimmung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO gleichstellt, setzt bereits die Beschwerdebefugnis nach § 75 Abs. 3 InsO voraus, dass das Einberufungsquorum nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 InsO erfüllt ist (BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - IX ZB 212/09, WM 2011, 662 Rn. 8).