Rechtsprechung
BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 184h Nr. 1 StGB
Vornahme sexueller Handlungen an widerstandsunfähiger Person (Entblößung des Unterkörpers der widerstandsunfähigen Person; Unbeachtlichkeit der subjektiven Zielrichtung des Täters bei äußerlich eindeutiger Handlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 179 Abs 1 Nr 1 StGB
Schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Äußerlich eindeutige sexuelle Handlung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Vollendete sexuelle Handlung im Sinne des § 179 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- rewis.io
Schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Äußerlich eindeutige sexuelle Handlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollendete sexuelle Handlung im Sinne des § 179 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auch "mit Interesse zugucken" ist sexueller Missbrauch…..
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vergewaltigung durch den Mittäter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Entblößung des Unterkörpers einer Frau genügt für Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Eindeutiger Sexualbezug einer Handlung aufgrund äußerlichen Erscheinungsbilds
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 24.03.2014 - 3 KLs 432 Js 26134/10
- BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14
- BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 457
- NStZ-RR 2015, 365
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.07.2020 - 6 StR 7/20
Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen …
Das ist hier bei dem mit einem Auseinanderdrücken der Beine verbundenen Herunterziehen der Hose der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ 2015, 457;… MüKo-StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 6; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN). - LG Bielefeld, 04.12.2019 - 3 KLs 30/19 Eine sexuelle Handlung liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH NStZ 2015, 457).
- LG Dortmund, 05.07.2021 - 33 KLs 6/21 Der sexuelle Charakter dieser Handlung hängt auch nicht davon ab, ob der Täter sich bereits durch das Entkleiden selbst befriedigen will, da die subjektive Motivation hierfür nicht entscheidend ist (…Münchener Kommentar, StGB, § 177 Rn. 45, vgl. BGH, Beschluss vom 10.03.2015 - 5 StR 521/14)).
- LG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 KLs 4/20 Eine solche liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH, Beschl. v. 10.03.2015 - 5 StR 521/14 m.w.Nw.).