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BGH, 10.03.2015 - XI ZR 303/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 3 ZPO, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB
- Wolters Kluwer
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Zurückweisung der Gehörsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Zurückweisung der Gehörsrüge
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 26.08.2011 - 12 O 194/11
- OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 9 U 146/11
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 303/12
- BGH, 10.03.2015 - XI ZR 303/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 303/12
Verjährungsbeginn: Zumutbarer Zeitpunkt einer Bereicherungsklage einer Bank gegen …
Auszug aus BGH, 10.03.2015 - XI ZR 303/12
Der Senat hat im Urteil vom 13. Januar 2015 eingehend begründet, dass der Verjährungslauf vorliegend deswegen erst mit Ablauf des Jahres 2010 in Gang gesetzt worden ist, weil der Klägerin die Erhebung einer Klage gegen die Beklagte aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB erst ab dem Zeitpunkt zumutbar war, ab dem durch die rechtskräftige Vorentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. September 2010 feststand, dass sie die von dritter Seite auf das Darlehen erbrachten Tilgungsleistungen wieder zurückzahlen muss (Senatsurteil vom 13. Januar 2015, WM 2015, 429 Rn. 42).