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   BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13   

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https://dejure.org/2016,20297
BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13 (https://dejure.org/2016,20297)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2016 - I ZR 138/13 (https://dejure.org/2016,20297)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2016 - I ZR 138/13 (https://dejure.org/2016,20297)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87a Abs 1 S 1 UrhG, Art 1 Abs 2 EGRL 9/96
    Schutz des Datenbankherstellers: Aus einer topografischen Landkarte herausgelöste Daten zur Herstellung und Vermarktung einer anderen Landkarte als unabhängige Elemente einer Datenbank - TK 50 II

  • damm-legal.de

    Sind topografische Landkarten als Datenbank geschützt?

  • IWW

    §§ 87a ff. UrhG, § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG, Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG, § 101 Abs. 1, 3 UrhG, §§ 242, 259 BGB, § 97 Abs. 2 UrhG, § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 87a Abs. 1 UrhG

  • JurPC

    Unabhängige Elemente einer Datenbank

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der von einem Dritten herausgelösten geografischen Daten aus einer topografischen Landkarte als unabhängige Elemente einer Datenbank; Bereitstellung von sachdienlichen Informationen gegenüber den Kunden des die Daten verwertenden Unternehmers; ...

  • online-und-recht.de

    Datenbankschutz von geografischen Daten: TK 50 II

  • kanzlei.biz

    Topografische Landkarten sind als Datenbank urheberrechtlich geschützt

  • rewis.io

    Schutz des Datenbankherstellers: Aus einer topografischen Landkarte herausgelöste Daten zur Herstellung und Vermarktung einer anderen Landkarte als unabhängige Elemente einer Datenbank - TK 50 II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der von einem Dritten herausgelösten geografischen Daten aus einer topografischen Landkarte als unabhängige Elemente einer Datenbank; Bereitstellung von sachdienlichen Informationen gegenüber den Kunden des die Daten verwertenden Unternehmers; ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TK 50 II

  • datenbank.nwb.de

    Schutz des Datenbankherstellers: Aus einer topografischen Landkarte herausgelöste Daten zur Herstellung und Vermarktung einer anderen Landkarte als unabhängige Elemente einer Datenbank - TK 50 II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auschnitte aus einer topografischen Landkarte=unabhängige Datenbankelemente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Sind topografische Landkarten als Datenbank geschützt?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum urheberrechtlichen Schutz topographischer Landkarten als Datenbank (TK 50 II)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum urheberrechtlichen Schutz topographischer Landkarten als Datenbank (TK 50 II)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Herauslösen geografischer Daten aus topografischer Landkarte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geografische Daten als Teil einer Gesamtdatenbank sind urheberrechtlich geschützt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1516
  • MDR 2016, 1102
  • GRUR 2016, 930
  • MMR 2016, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.10.2015 - C-490/14

    Verlag Esterbauer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13
    Auf die Zweckbestimmung von topografischen Landkarten sowie ihren vom typischen Nutzer zu erwartenden Gebrauch kommt es für die Beurteilung der Unabhängigkeit der Elemente nicht an (im Anschluss an EuGH, 29. Oktober 2015, C-490/14, GRUR 2015, 1187 Rn. 25 f. - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 29. Oktober 2015 (C-490/14, GRUR 2015, 1187 = WRP 2016, 32 - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH) wie folgt entschieden:.

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union auf den Vorlagebeschluss des Senats entschieden hat, stellen geografische Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, unabhängige Elemente einer Datenbank im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG dar, da sie den Kunden des die Daten verwertenden Unternehmers nach ihrer Herauslösung sachdienliche Informationen liefern (GRUR 2015, 1187 Rn. 28 - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH).

    Auf die Zweckbestimmung von topografischen Landkarten sowie ihren vom typischen Nutzer zu erwartenden Gebrauch kommt es für die Beurteilung der Unabhängigkeit der Elemente nicht an (EuGH, GRUR 2015, 1187 Rn. 25 f. - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH).

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 138/13

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Datenbankrichtlinie: Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13
    Der Senat hat mit Beschluss vom 18. September 2014 (GRUR 2014, 1197 = WRP 2014, 1465 - TK 50 I) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Auslegung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. Nr. L 77 vom 27. März 1996, S. 20) zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • OLG München, 13.06.2013 - 29 U 4267/12

    Urheberrechtlicher Schutz einer analogen topografischen Karte

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13
    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen, soweit der Beklagte zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung verurteilt und die Schadensersatzpflicht des Beklagten festgestellt worden ist (OLG München, GRUR 2014, 75).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13
    (1) Eine Sammlung von unabhängigen Elementen liegt vor, wenn die Elemente sich trennen lassen, ohne dass der Wert ihres informativen, literarischen, künstlerischen, musikalischen oder sonstigen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Rn. 29 - Fixtures Fußballspielpläne II; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02, BGHZ 164, 37, 42 - HIT BILANZ).
  • LG München I, 20.09.2012 - 7 O 18006/07
    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13
    Das Landgericht hat den Beklagten zur Unterlassung der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe von sechs Karten sowie zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung hinsichtlich dieser Karten verurteilt und insoweit die Schadensersatzpflicht festgestellt (LG München, ZUM-RD 2013, 277).
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 58/14

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf lauterkeitsrechtliche Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13
    Die Eingrenzung der Zulassung der Revision ist zweifelsfrei geschehen und betrifft einen eigenständigen Streitgegenstand und damit einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2015 - I ZR 58/14 Rn. 2 ff., juris, mwN).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13
    (1) Eine Sammlung von unabhängigen Elementen liegt vor, wenn die Elemente sich trennen lassen, ohne dass der Wert ihres informativen, literarischen, künstlerischen, musikalischen oder sonstigen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Rn. 29 - Fixtures Fußballspielpläne II; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02, BGHZ 164, 37, 42 - HIT BILANZ).
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13
    Die Vorschrift setzt Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG um und greift die Schutzvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie auf (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 1/02, GRUR 2005, 940, 941 = WRP 2005, 1538 - Marktstudien).
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