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   BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20   

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BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20 (https://dejure.org/2021,11307)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - 3 ZB 5/20 (https://dejure.org/2021,11307)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - 3 ZB 5/20 (https://dejure.org/2021,11307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ingewahrsamnahme einer Person als Teil einer Gruppe überwiegend schwarz gekleideter und vermummter Personen (sog. Schwarzer Block) während des G20-Gipfels; Verbringung in eine Gefangenensammelstelle (GESA) zur Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ingewahrsamnahme einer Person als Teil einer Gruppe überwiegend schwarz gekleideter und vermummter Personen (sog. Schwarzer Block) während des G20-Gipfels; Verbringung in eine Gefangenensammelstelle (GESA) zur Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.2020 - StB 36/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20
    Die wirksam auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit des richterlichen Gewahrsams beschränkte Rechtsbeschwerde der Betroffenen ist zwar statthaft und auch im Übrigen zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231 mwN), bleibt aber in der Sache erfolglos.

    Der angefochtene Beschluss hält der rechtlichen Nachprüfung stand (zum Prüfungsgegenstand der Rechtsbeschwerde und den inzident zu prüfenden Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, aaO mwN).

    Ausreichend ist die tatsachengestützte Überzeugung von der hohen Wahrscheinlichkeit einer künftigen Tatbegehung (s. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231 mwN).

    Die Unerlässlichkeit verlangt, dass die Gefahrenabwehr nur auf diese Weise möglich und nicht durch eine andere Maßnahme ersetzbar ist (s. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 232 mwN).

    Nach den hierfür geltenden Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 232 mwN) erweist es sich als rechtsfehlerfrei, dass das Landgericht die vom Amtsgericht angeordnete Fortdauer des Gewahrsams - für maximal 20 Stunden und 48 Minuten - bis längstens zum 9. Juli 2017 um 20 Uhr, dem Folgetag des G20-Gipfels, für rechtmäßig erklärt hat.

    Der in der Rechtsbeschwerdebegründung gezogene pauschale Vergleich zum Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 in der Sache StB 36/18 (NStZ-RR 2020, 230) vermag dem Rechtsmittel daher nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • BGH, 30.04.2020 - StB 37/18

    Rechtmäßigkeit eines Unterbindungsgewahrsams gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 HmbSOG bei

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20
    Die Fortdauer des Gewahrsams war nicht von der Feststellung konkreter eigener Gewalthandlungen der Betroffenen oder sonstiger von ihr begangener Straftaten abhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2020 - StB 37/18, juris Rn. 23 mwN).
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 414/16

    Landfriedensbruch (keine täterschaftliche Begehung von Gewalttätigkeiten

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20
    Deshalb ist unschädlich, dass das Landgericht es offengelassen hat, ob die Betroffene durch das Einreihen in den "Schwarzen Block" bereits anderweitige Straftaten begangen hatte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Mai 2017 - 2 StR 414/16, BGHSt 62, 178 Rn. 12 f.; MüKo- StGB/Schäfer, 3. Aufl., § 125 Rn. 32 mwN), und in der Rechtsbeschwerdeinstanz diese Beurteilung mangels geeigneter näherer Feststellungen nicht nachgeholt werden kann.
  • BGH, 10.06.2020 - StB 23/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20
    Dass das Amtsgericht in anderen anlässlich des G20-Gipfels geführten Freiheitsentziehungsverfahren abweichende Entlassungszeitpunkte bestimmt hat (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 30. April 2020 - StB 24/18, juris Rn. 3: am 9. Juli 2017 um 10 Uhr; vom 10. Juni 2020 - StB 23/18, juris Rn. 3: am 10. Juli 2017 um 8 Uhr), verstößt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführerin nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 24/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20
    Dass das Amtsgericht in anderen anlässlich des G20-Gipfels geführten Freiheitsentziehungsverfahren abweichende Entlassungszeitpunkte bestimmt hat (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 30. April 2020 - StB 24/18, juris Rn. 3: am 9. Juli 2017 um 10 Uhr; vom 10. Juni 2020 - StB 23/18, juris Rn. 3: am 10. Juli 2017 um 8 Uhr), verstößt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführerin nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
  • BGH, 25.03.2020 - III ZB 5/20

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 5/20.
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