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   BGH, 10.03.2021 - StB 32/20   

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https://dejure.org/2021,5604
BGH, 10.03.2021 - StB 32/20 (https://dejure.org/2021,5604)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - StB 32/20 (https://dejure.org/2021,5604)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - StB 32/20 (https://dejure.org/2021,5604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Entscheidung eines Jugendlichen zu drei Jahren Jugendhaft wegen Beihilfe zum Mord in 9 Fällen; Auferlegung der notwendigen Auslagen und Kosten

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit der erstinstanzlichen Kostenentscheidung eines Oberlandesgerichts nach Revisionsrücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen die Entscheidung eines Jugendlichen zu drei Jahren Jugendhaft wegen Beihilfe zum Mord in 9 Fällen; Auferlegung der notwendigen Auslagen und Kosten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erste Entscheidung des BGH zum sog. NSU-Urteil: Unzulässige Kostenbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Carsten S. - und die Kosten des NSU-Verfahrens

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren getroffen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Hinsichtlich der Kosten- und Auslagenentscheidung ist kein Raum für eine Analogie zu den in § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO geregelten Ausnahmetatbeständen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 2): Nur in den im dortigen Katalog aufgeführten typischerweise schwerwiegenden Fällen hat der Gesetzgeber wegen des Rechtsschutzinteresses des Betroffenen, des öffentlichen Interesses an einer Überprüfung im Einzelfall oder des allgemeinen Interesses an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulässigkeit der Beschwerde für geboten angesehen.

    Mit denjenigen Fallgruppen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen, namentlich das Grundrecht auf die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 171: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195: Anordnung der Erzwingungshaft [zu § 304 Abs. 5 StPO]; vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1: mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81a StPO), ist die Kosten- und Auslagenfolge nicht vergleichbar (s. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, aaO; ferner - zur Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 StPO - BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4).

    Der Senat hat erwogen, ob im Fall eines Grundrechtsverstoßes eine ausdehnende Interpretation des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO möglich wäre (vgl. - für den Fall einer Verletzung der Unschuldsvermutung - BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, NJW 2000, 1427, 1429 [in BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 2 nicht abgedruckt]; ferner BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, NJW 2015, 2175, 2176; BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - StB 25/20, NJW 2020, 3331 Rn. 11).

  • BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88

    Auferlegung der Kosten für ein Verfahren wegen des Verdachts der Unterstützung

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Dies gilt zumindest für den Fall, dass sie dem Bundesgerichtshof noch nicht vorgelegt worden ist (s. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 1).

    Ob über die Kostenbeschwerde in der Sache zu entscheiden ist, wenn die Rücknahme der Revision erst nach deren Vorlage erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, aaO unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. August 1975 - 3 StR 239/75, juris, wonach bei erstinstanzlichen landgerichtlichen Entscheidungen von einer fortbestehenden Annexkompetenz auszugehen ist; gegen eine solche Kompetenz BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09, juris; vom 11. September 2018 - 4 StR 406/18, juris mwN), kann hier dahinstehen.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Diese Vorschrift fügt sich nahtlos in das strafprozessuale Gefüge der Bestimmungen über die Anfechtbarkeit obergerichtlicher Entscheidungen ein; sie trägt einerseits dem Rang, der den Oberlandesgerichten und ihren Entscheidungen zukommt, andererseits dem Bedürfnis nach einer Entlastung des Bundesgerichtshofs Rechnung (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1977 - 2 BvR 308/77, BVerfGE 45, 363, 375).
  • BGH, 11.09.2018 - 4 StR 406/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Ob über die Kostenbeschwerde in der Sache zu entscheiden ist, wenn die Rücknahme der Revision erst nach deren Vorlage erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, aaO unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. August 1975 - 3 StR 239/75, juris, wonach bei erstinstanzlichen landgerichtlichen Entscheidungen von einer fortbestehenden Annexkompetenz auszugehen ist; gegen eine solche Kompetenz BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09, juris; vom 11. September 2018 - 4 StR 406/18, juris mwN), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 03.03.2009 - 1 StR 61/09

    Voraussetzungen der Kostentragung durch den Angeklagten bzgl. der von ihm

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Ob über die Kostenbeschwerde in der Sache zu entscheiden ist, wenn die Rücknahme der Revision erst nach deren Vorlage erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, aaO unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. August 1975 - 3 StR 239/75, juris, wonach bei erstinstanzlichen landgerichtlichen Entscheidungen von einer fortbestehenden Annexkompetenz auszugehen ist; gegen eine solche Kompetenz BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09, juris; vom 11. September 2018 - 4 StR 406/18, juris mwN), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 05.09.2019 - StB 22/19

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen zur Kostentragungspflicht von

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Mit denjenigen Fallgruppen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen, namentlich das Grundrecht auf die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 171: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195: Anordnung der Erzwingungshaft [zu § 304 Abs. 5 StPO]; vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1: mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81a StPO), ist die Kosten- und Auslagenfolge nicht vergleichbar (s. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, aaO; ferner - zur Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 StPO - BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.08.1975 - 3 StR 239/75
    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Ob über die Kostenbeschwerde in der Sache zu entscheiden ist, wenn die Rücknahme der Revision erst nach deren Vorlage erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, aaO unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. August 1975 - 3 StR 239/75, juris, wonach bei erstinstanzlichen landgerichtlichen Entscheidungen von einer fortbestehenden Annexkompetenz auszugehen ist; gegen eine solche Kompetenz BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09, juris; vom 11. September 2018 - 4 StR 406/18, juris mwN), kann hier dahinstehen.
  • BVerfG, 30.06.2011 - 1 BvR 367/11

    Unvertretbare zivilgerichtliche Entscheidung verletzt Willkürverbot -

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Dann könnte der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Willkürverbot betroffen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 1 BvR 367/11, NJW 2011, 3217 Rn. 9; Hömig/Wolff, GG, 12. Aufl., Art. 3 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Mit denjenigen Fallgruppen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen, namentlich das Grundrecht auf die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 171: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195: Anordnung der Erzwingungshaft [zu § 304 Abs. 5 StPO]; vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1: mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81a StPO), ist die Kosten- und Auslagenfolge nicht vergleichbar (s. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, aaO; ferner - zur Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 StPO - BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.08.1995 - StB 46/95

    Statthaftigkeit von Beschwerden - Beschlüsse des Oberlandesgerichts -

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
    Mit denjenigen Fallgruppen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen, namentlich das Grundrecht auf die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 171: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195: Anordnung der Erzwingungshaft [zu § 304 Abs. 5 StPO]; vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1: mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81a StPO), ist die Kosten- und Auslagenfolge nicht vergleichbar (s. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, aaO; ferner - zur Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 StPO - BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge;

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Der Senat hat in Ausübung des bestehenden Ermessens aus diesen Gründen - auch unter Berücksichtigung des Gewichts der abgeurteilten Taten und ihrer massiven Folgen für die Nebenklägerinnen - ebenfalls davon abgesehen, der Angeklagten die (erheblichen) notwendigen Auslagen der Nebenklage aus erzieherischen Gründen aufzuerlegen, § 472 Abs. 1 Satz 1 und 3 StPO, § 74 JGG (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018, 4 StR 314/18, StraFo 2019, 75-77; sowie vom 10. März 2021, StB 32/20, juris Rn. 11).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO bezieht sich nur auf die isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen in erstinstanzlichen Urteilen der Oberlandesgerichte; lediglich eine solche ist nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 54/21, NStZ-RR 2022, 128; vom 10. März 2021 - StB 32/20, juris Rn. 4; vom 5. November 1999 - StB 1/99, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 3; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 97; vom 9. Dezember 1975 - StB 28/75, BGHSt 26, 250, 252 ff.).
  • BGH, 01.02.2024 - StB 65/23
    Für eine allenfalls im engsten Rahmen in Betracht kommende analoge Anwendung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4 mwN; ferner BGH, Beschluss vom 10. März 2021 - StB 32/20, juris Rn. 6) besteht in der gegebenen Konstellation kein Anlass.
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 358/23

    Stützung der Verhängung von Jugendstrafe sowohl auf "schädliche Neigungen" als

    Urteilszeitpunkt nicht mehr Heranwachsender war, kein Anlass (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2021 - StB 32/20, juris Rn. 11; Eisenberg/Kölbel, JGG, 24. Aufl., § 74 Rn. 9).
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 54/21

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei aufgrund der Anrechnung von

    Der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde steht unter den gegebenen Umständen nicht entgegen, dass eine von einem Oberlandesgericht getroffene Entscheidung angegriffen wird; denn hier handelt es sich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO um eine Annexentscheidung zum Urteil (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. März 2021 - StB 32/20, juris Rn. 4; vom 9. Dezember 1975 - StB 28/75, BGHSt 26, 250 ff.; aA Meyer, StrEG, 11. Aufl., § 8 Rn. 49).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 ARs 9/22

    Unzulässiger allgemeiner Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des

    Der im Wiederaufnahmeverfahren bestellte Verteidiger ist auch kein Pflichtverteidiger im Sinne des durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) neu gefassten Satz 2 Halbsatz 2 Nummer 1 (vgl. allgemein zur gebotenen restriktiven Anwendung des Ausnahmekatalogs in § 304 Abs. 4 StPO BGH, Beschluss vom 10. März 2021 - StB 32/20, juris Rn. 6 mwN).
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