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   BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20   

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https://dejure.org/2021,7458
BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20 (https://dejure.org/2021,7458)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - XII ZB 174/20 (https://dejure.org/2021,7458)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - XII ZB 174/20 (https://dejure.org/2021,7458)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Abweichung bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten; Eignung des Betreuers in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Abweichung vom Vorschlag des Betreuten bei der Auswahl des Betreuers; persönliche Eignung des Betreuers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Abweichung bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten; Eignung des Betreuers in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der von der Betroffenen vorgeschlage Betreuer - und seine persönliche Eignung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auswahl eines Betreuers und der Vorschlag des volljährigen Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 686
  • FamRZ 2021, 799
  • Rpfleger 2021, 492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20
    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 26 mwN).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen die vom Gericht zu treffenden Feststellungen einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis ergeben (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 mwN).

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18

    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20
    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis begründen können (Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 11 mwN).

    Mithin ist zu unterscheiden, ob der Mangel an Eignung in sachlicher oder in persönlicher Hinsicht besteht (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 13 mwN und vom 3. Februar 2021 - XII ZB 181/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 181/20

    Geeignetheit eines Betreuers zur Führung der Betreuung bei fachlicher und

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20
    Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er - neben der fachlichen Qualifikation - auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 181/20).

    Mithin ist zu unterscheiden, ob der Mangel an Eignung in sachlicher oder in persönlicher Hinsicht besteht (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 13 mwN und vom 3. Februar 2021 - XII ZB 181/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20
    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17, FamRZ 2018, 1192).

    Die Annahme einer solchen konkreten Gefahr beruht auf einer Prognoseentscheidung des Gerichts, für die dieses sich naturgemäß auf Erkenntnisse stützen muss, die in der - näheren oder auch weiter zurückliegenden - Vergangenheit wurzeln (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 13).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 390/16

    Betreuerauswahl: Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen zugunsten

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20
    Dafür können unter anderem ihre intellektuellen und sozialen Fähigkeiten, ihre psychische und körperliche Verfassung, die persönlichen Lebensumstände - etwa räumliche Nähe zum Betroffenen, berufliche Auslastung oder finanzielle Verhältnisse -, bereits bestehende familiäre oder sonstige Beziehungen zum Betroffenen, aber auch besondere Kenntnisse oder Einstellungen zu für die Betreuungsführung relevanten Fragen von Bedeutung sein (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20
    Die bisherige Betreuung und damit die Bestellung des bisherigen Betreuers enden mit der Wirksamkeit der Verlängerungsentscheidung und werden durch die in dieser getroffenen Anordnungen abgelöst (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20
    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und auch daraus, dass nach § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2018 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 317/21

    A) Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder

    Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben beziehen und zu der Einschätzung führen, dass die als Betreuer in Aussicht genommene Person das Amt zum Wohl des Betroffenen (§ 1901 Abs. 2 Satz 1 BGB) führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16 mwN und vom 10. März 2021 - XII ZB 174/20 - BtPrax 2021, 105 Rn. 15 mwN).

    Dafür können unter anderem die intellektuellen und sozialen Fähigkeiten der Person, ihre psychische und körperliche Verfassung, die persönlichen Lebensumstände - etwa räumliche Nähe zum Betroffenen, berufliche Auslastung oder finanzielle Verhältnisse -, bereits bestehende familiäre oder sonstige Beziehungen zum Betroffenen, aber auch besondere Kenntnisse oder Einstellungen zu für die Betreuungsführung relevanten Fragen von Bedeutung sein (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2021 - XII ZB 174/20 - BtPrax 2021, 105 Rn. 15 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2021 - XII ZB 174/20 - BtPrax 2021, 105 Rn. 16 mwN).

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