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   BGH, 10.03.2022 - IX ZR 4/21   

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https://dejure.org/2022,5645
BGH, 10.03.2022 - IX ZR 4/21 (https://dejure.org/2022,5645)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2022 - IX ZR 4/21 (https://dejure.org/2022,5645)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2022 - IX ZR 4/21 (https://dejure.org/2022,5645)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 134, § ... 143 InsO, § 142 InsO, § 142 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 142 Abs. 2 Satz 3 InsO, § 17a Abs. 5 GVG, § 134 InsO, § 134 Abs. 1 InsO, § 267 Abs. 2 BGB, § 142 Abs. 1 InsO, Art. 103j EGInsO, § 133 Abs. 1 bis 3 InsO, § 142 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 142 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 InsO, § 267 BGB, § 142 Abs. 2 InsO, §§ 130, 131 InsO, § 143 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 563 Abs. 1 ZPO

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Bargeschäft, Bargeschäftsprivileg, InsO § 134, InsO § 142, unentgeltliche Leistung

  • rewis.io
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Keine Anwendung von § 142 Abs. 2 Satz 3 InsO, wenn eine Leistung in der Insolvenz des das Arbeitsentgelt gewährenden Dritten nach § 134 InsO angefochten wird

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Bargeschäftsprivileg bei Schenkungsanfechtung in der Insolvenz des zahlenden Dritten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkungsanfechtung: Kein Bargeschäftsprivileg bei Zahlung einer insolventen Gesellschaft an den Arbeitnehmer der Schwestergesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgewähr einer zur Vergütung der Arbeitstätigkeit erhaltenen Zahlung unter dem Gesichtspunkt der Schenkungsanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis; Fallen der angefochtenen Zahlung unter das Bargeschäftsprivileg

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das von einem Dritten gezahlte Arbeitsentgelt - und die Schenkungsanfechtung in der Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 631
  • MDR 2022, 789
  • NZI 2022, 522
  • WM 2022, 630
  • DB 2022, 1059
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 497/21

    Insolvenzanfechtung - Mindestlohn

    Auf § 142 Abs. 2 Satz 3 InsO in der ab dem 5. April 2017 geltenden Fassung (nF) kommt es nicht an (vgl. hierzu BGH 10. März 2022 - IX ZR 4/21 - Rn. 13 ff.) .

    Erst durch diese Vorschrift wird ein Bargeschäft fingiert, wenn ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Arbeitnehmers als Empfänger nicht erkennen konnte, dass ein Dritter die Leistung bewirkt hat (BGH 10. März 2022 - IX ZR 4/21 - Rn. 29) .

    Das gilt unabhängig davon, dass es für den Arbeitnehmer bedeutungslos sein mag, wer das geschuldete Arbeitsentgelt zahlt (vgl. BGH 10. März 2022 - IX ZR 4/21 - Rn. 31) .

  • OLG Schleswig, 15.06.2022 - 9 U 153/21

    Insolvenzrechtliche Anfechtung von unentgeltlichen Zahlungen; Begriff der

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die zuletzt mit Urteil vom 10. März 2022 - IX ZR 4/21, juris Rn. 10 - bestätigt wurde - und damit trotz der von Beklagtenseite zitierten Kritik unverändert bleibt - ist bei der Beurteilung, ob eine Leistung des Schuldners unentgeltlich im Sinne von § 134 Abs. 1 InsO erfolgte, zwischen Zwei-Personen-Verhältnissen und Drei-Personen-Verhältnissen zu unterscheiden.

    Der Zuwendungsempfänger ist gegenüber den Insolvenzgläubigern des Leistenden nicht schutzwürdig; denn er hätte ohne dessen Leistung, auf die er keinen Anspruch hatte, seine Forderung nicht durchsetzen können (BGH, Urteil vom 10. März 2022 - IX ZR 4/21, juris Rn. 10; Urteil vom 17. Oktober 2013 - IX ZR 10/13, juris Rn. 6; Urteil vom 19. November 2009 - IX ZR 9/08, WM 2010, 129 Rn. 8; Urteil vom 16. November 2007 - IX ZR 194/04, BGHZ 174, 228 Rn. 8; jeweils mwN).

    Einer fortbestehenden Bereicherung kann entgegenstehen, dass er die verdienten Provisionen und Provisionsvorschüsse für den allgemeinen Lebensunterhalt verwendet hat und er den Unterhalt nicht durch Einsatz anderweitiger Mittel hätte bestreiten können (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2022 - IX ZR 4/21, juris Rn. 25 mwN).

  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 377/21

    Erkennbarkeit der Drittleistung i. S. v. 142 Abs. 2 Satz 3 InsO - Erstreckung des

    Entscheidend ist mithin die Erkennbarkeit der Drittleistung an sich (BGH, Urteil vom 10.03.2022, Az.: IX ZR 4/21, zu II. 3. b), bb) (2) (a) der Gründe).

    § 142 Abs. 2 Satz 3 InsO ist im Übrigen eine Ausnahmeregelung, für deren Voraussetzungen der Beklagte darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2022 a.a.O.).

    Darauf, ob sich der Arbeitnehmer dafür interessiert, wer den Lohn zahlt, kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2022, a.a.O.).

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