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   BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51   

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BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51 (https://dejure.org/1952,2177)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1952 - 4 StR 149/51 (https://dejure.org/1952,2177)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1952 - 4 StR 149/51 (https://dejure.org/1952,2177)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 06.02.1933 - II 936/32

    Können auch solche Handlungen unter den Begriff "unzüchtige Handlung" im Sinne

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Die Feststellung einer unzüchtigen Handlung setzt keineswegs eine Berührung der Geschlechtsteile (RGSt 67, 110, 112 f) oder auch nur deren Entblössung (RGSt 33, 429 ff, BGH 2 StR 83/50 vom 5.1.1951) voraus.

    Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob unzüchtige Handlungen oder lediglich handgreifliche Zudringlichkeiten im Sinne des § 185 StGB vorliegen, ist zu prüfen, wie die festgestellten Vorgänge von der Allgemeinheit, d.h. von einem unbefangenen Beurteiler mit durchschnittlichen Maßstäben bewertet würden, wenn ihm sowohl das äussere Geschehen als auch die Gesinnung und Willensrichtung des Täters bekannt wären (RGSt 67, 110, 112 f; BGHSt 1, 168, 174 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51] sowie 4 StR 13/51 vom 9.3.1951 und 2 StR 625/51 vom 14.3.1952).

  • RG, 26.02.1935 - 1 D 59/35

    1. Verhältnis der Vornahme einer unzüchtigen Handlung und der Verleitung zur

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Es ist kaum vorstellbar, dass bei einem derartigen Vorgang, der als eine Einheit zu wärdigen ist, der Beginn der Entblössung noch nicht vom geschlechtlichen Beweggrund des Täters getragen gewesen sei (RGSt 69, 140, 143).

    Der gesetzliche Tatbestand des § 176 Ziff 1 StGB war nach der zutreffenden Annahme des Landgerichts in beiden Fällen rechtlich vollendet, mag auch das Vorhaben des Angeklagten noch nicht tatsächlich beendet gewesen sein (RGSt 53, 188; 58, 277 f; 69, 140, 143; RG D StrafrZ 1920 Sp 313; RG JW 1923, 376, 6; OGHSt 3, 96 f).

  • BGH, 29.11.1951 - 3 StR 873/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Die etwaige Erwartung des Beschwerdeführers, das Mächen werde sich schliesslich doch hierauf einlassen, würde, wie die Urteilsgründe eindeutig ergeben, jeder Grundlage entbehrt haben und könnte an dem verwirklichten Tatbestand der Beleidigung nichts ändern (BGH 4 StR 496/51vom 18.10.1951, 3 StR 873/51 vom 29.11.1951, 1 StR 415/51 vom 5.2.1952).
  • BGH, 05.04.1951 - 3 StR 65/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Bedingte Straffreiheit gemäss § 2 Abs. 2 StrFrG scheidet in den Fällen F., die sich vor dem 15. September 1949 ereignet haben, schon deshalb aus, weil sich der Angeklagte im Juli 1950 eines weiteren vorsätzlichen Vergehens, und zwar im Falle S., schuldig gemacht hat (BGH 3 StR 65/51 vom 5.4.1951).
  • BGH, 05.02.1952 - 1 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Die etwaige Erwartung des Beschwerdeführers, das Mächen werde sich schliesslich doch hierauf einlassen, würde, wie die Urteilsgründe eindeutig ergeben, jeder Grundlage entbehrt haben und könnte an dem verwirklichten Tatbestand der Beleidigung nichts ändern (BGH 4 StR 496/51vom 18.10.1951, 3 StR 873/51 vom 29.11.1951, 1 StR 415/51 vom 5.2.1952).
  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 625/51

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verleitung von Kindern zur Verübung

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob unzüchtige Handlungen oder lediglich handgreifliche Zudringlichkeiten im Sinne des § 185 StGB vorliegen, ist zu prüfen, wie die festgestellten Vorgänge von der Allgemeinheit, d.h. von einem unbefangenen Beurteiler mit durchschnittlichen Maßstäben bewertet würden, wenn ihm sowohl das äussere Geschehen als auch die Gesinnung und Willensrichtung des Täters bekannt wären (RGSt 67, 110, 112 f; BGHSt 1, 168, 174 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51] sowie 4 StR 13/51 vom 9.3.1951 und 2 StR 625/51 vom 14.3.1952).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Die Feststellung einer unzüchtigen Handlung setzt keineswegs eine Berührung der Geschlechtsteile (RGSt 67, 110, 112 f) oder auch nur deren Entblössung (RGSt 33, 429 ff, BGH 2 StR 83/50 vom 5.1.1951) voraus.
  • BGH, 09.03.1951 - 4 StR 13/51

    Abgrenzung einer unzüchtigen Handlung von einer beleidigenden Zudringlichkeit bei

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob unzüchtige Handlungen oder lediglich handgreifliche Zudringlichkeiten im Sinne des § 185 StGB vorliegen, ist zu prüfen, wie die festgestellten Vorgänge von der Allgemeinheit, d.h. von einem unbefangenen Beurteiler mit durchschnittlichen Maßstäben bewertet würden, wenn ihm sowohl das äussere Geschehen als auch die Gesinnung und Willensrichtung des Täters bekannt wären (RGSt 67, 110, 112 f; BGHSt 1, 168, 174 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51] sowie 4 StR 13/51 vom 9.3.1951 und 2 StR 625/51 vom 14.3.1952).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob unzüchtige Handlungen oder lediglich handgreifliche Zudringlichkeiten im Sinne des § 185 StGB vorliegen, ist zu prüfen, wie die festgestellten Vorgänge von der Allgemeinheit, d.h. von einem unbefangenen Beurteiler mit durchschnittlichen Maßstäben bewertet würden, wenn ihm sowohl das äussere Geschehen als auch die Gesinnung und Willensrichtung des Täters bekannt wären (RGSt 67, 110, 112 f; BGHSt 1, 168, 174 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51] sowie 4 StR 13/51 vom 9.3.1951 und 2 StR 625/51 vom 14.3.1952).
  • RG, 30.01.1919 - III 473/18

    Ist eine an sich unzüchtige, in wollüstiger Absicht vorgenommene Handlung

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
    Der gesetzliche Tatbestand des § 176 Ziff 1 StGB war nach der zutreffenden Annahme des Landgerichts in beiden Fällen rechtlich vollendet, mag auch das Vorhaben des Angeklagten noch nicht tatsächlich beendet gewesen sein (RGSt 53, 188; 58, 277 f; 69, 140, 143; RG D StrafrZ 1920 Sp 313; RG JW 1923, 376, 6; OGHSt 3, 96 f).
  • RG, 19.09.1924 - I 678/24

    Unter welchen Umständen können unzüchtige Betastungen eines Kindes einen bloßen

  • RG, 12.10.1900 - 2647/00

    Gehört es zum Wesen der am eigenen Körper vorgenommenen unzüchtigen Handlung, daß

  • BGH, 19.06.1952 - 4 StR 907/51

    Rechtsmittel

    Die Vollendung dieser mittels Gewalt gegen die Person vorgenommenen Unzucht wird nicht dadurch in Frage gezogen, dass die von dem Angeklagten mit dem Griff verfolgte, aber nicht erreichte Absicht weiter dahinging, an den Geschlechtsteil des Opfers zu fassen; denn wenn sich der Angeklagte auch bei seinem Vorgehen ein weiteres Ziel gesteckt hatte, so ändert das nichts daran, dass der festgestelltermassen aus Wollust und unter körperlicher Mitbeteiligung der angegriffenen Frau vorgenommene Griff unter den Rock, auch wenn er nur einen Teil des Vorhabens des Angeklagten bildete, für sich bereits den Tatbestand des § 176 Nr. 1 StGB vollendete (BGH 4 StR 149/51 vom 10. April 1952).
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