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BGH, 10.04.1952 - 4 StR 579/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 579/51
Wenn das Verbrechen nach § 175 a Nr. 3 StGB in seinem äusseren Ablauf vollendet sein soll, so muss der Verführer den Minderjährigen mit Erfolg dazu gebracht haben, den Tatbestand des § 175 StGB nach der äusseren wie auch der inneren Tatseite zu erfüllen (vgl das zum Abdruck bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51): es muss also nicht nur eine unzüchtige Handlung gleichgeschlechtlicher Art von einer gewissen Stärke und Dauer vorliegen (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]), wie sie dem Urteil bedenkenfrei zu entnehmen ist, der Minderjährige muss auch die wollüstige Betätigung gebilligt und gewollt haben. - BGH, 26.07.1951 - 2 StR 358/51
Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 579/51
Wenn das Verbrechen nach § 175 a Nr. 3 StGB in seinem äusseren Ablauf vollendet sein soll, so muss der Verführer den Minderjährigen mit Erfolg dazu gebracht haben, den Tatbestand des § 175 StGB nach der äusseren wie auch der inneren Tatseite zu erfüllen (vgl das zum Abdruck bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51): es muss also nicht nur eine unzüchtige Handlung gleichgeschlechtlicher Art von einer gewissen Stärke und Dauer vorliegen (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]), wie sie dem Urteil bedenkenfrei zu entnehmen ist, der Minderjährige muss auch die wollüstige Betätigung gebilligt und gewollt haben.