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   BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72   

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https://dejure.org/1973,674
BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72 (https://dejure.org/1973,674)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1973 - 1 StR 523/72 (https://dejure.org/1973,674)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1973 - 1 StR 523/72 (https://dejure.org/1973,674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufung von Schöffen für eine vorübergehend gebildete Hilfskammer - Ordnungsgemäße Auswahl der Schöffen - Erfordernis einer gesonderten Auslosung - Annahme eines fehlerhaften Zolltarifs für die Einfuhr von Haschisch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21 e Abs. 3 (§ 63 Abs. 2 a.F.), § 45, § 77

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 174
  • NJW 1973, 1139
  • MDR 1973, 599
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70

    Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz -

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Rechtlich einwandfrei ist zwar, daß der Tatrichter die hinterzogenen Abgaben überhaupt herangezogen hat; das Merkmal der Steuerverkürzung erfordert keinen Schaden, keine tatsächliche Minderung von Steuereinnahmen (BGHSt 24, 178, 181).

    Ebensowenig ist zu beanstanden, daß der Berechnung des Zollwertes der Schwarzmarktpreis für Haschisch mittelguter Qualität in den gehandelten Mengen zugrunde gelegt worden ist (vgl. BGH NJW 1971, 2138, 2141; BayObLGSt 1970, 78, 82/83 = ZfZ 1971, 117, 119 f).

    Indischer Hanf ist jedoch unter die Tarifnummer 12.07 einzuordnen (vgl. BGHSt 24, 178, 180; BGH, Urteil vom 23. Januar 1973 - 1 StR 502/72).

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Ist zur Entlastung einer Strafkammer im Laufe des Geschäftsjahres vorübergehend eine Hilfsstrafkammer gebildet worden, so sind für deren Sitzungen, soweit sie an den ordentlichen Sitzungstagen beginnen, die für die ordentliche Strafkammer ausgelosten Schöffen einzuberufen, falls sie nicht von dieser beansprucht sind (Ergänzung zu BGHSt 12, 104, 105 im Anschluß an RG Recht 1929 Nr. 1308).

    Sie wird sogar der letztgenannten Regelung vorzuziehen sein, wenn die Verhinderung nicht auf einzelne wenige Sitzungen beschränkt bleibt (BGHSt 12, 104, 105/106).

  • BGH, 12.09.1972 - 1 StR 391/72

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Abgabenhinterziehung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Wie sich aus dem Urteilszusammenhang ergibt, handelt es sich bei dem Haschisch guter Qualität um Pflanzenteile von indischem Hanf, die das Landgericht in rechtlich zutreffender Weise dem § 1 Abs. 1 Nr. 1 d des Opiumgesetzes zugeordnet hat (vgl. dazu die Charakterisierung im Urteil des BGH vom 12. September 1972 - 1 StR 391/72 zum Fall Strehle, Urteil der. Landgerichts München I vom 9. Februar 1972, 134 KLs 23/71 - III 77/71).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68

    Verurteilung wegen vollendeter und versuchter räuberischer Erpressung - Begriff

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Der Fall in BGHSt 22, 209 liegt anders.
  • BGH, 23.01.1973 - 1 StR 502/72

    Annahme einer gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Steuerhehlerei - Verschaffung

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Indischer Hanf ist jedoch unter die Tarifnummer 12.07 einzuordnen (vgl. BGHSt 24, 178, 180; BGH, Urteil vom 23. Januar 1973 - 1 StR 502/72).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Die Annahme jeweils selbständiger Handlungen entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128/129).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Die Annahme jeweils selbständiger Handlungen entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128/129).
  • BayObLG, 09.04.1970 - RReg. 4a St 231/69

    Einfuhr; Opiumgesetz; Waffengesetz; Täuschung; Zollbehörde; Abfertigungsplatz;

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Ebensowenig ist zu beanstanden, daß der Berechnung des Zollwertes der Schwarzmarktpreis für Haschisch mittelguter Qualität in den gehandelten Mengen zugrunde gelegt worden ist (vgl. BGH NJW 1971, 2138, 2141; BayObLGSt 1970, 78, 82/83 = ZfZ 1971, 117, 119 f).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Die Annahme von Gewerbsmäßigkeit wird durch die Feststellung getragen, daß sich der Angeklagte eine Importstelle sichern wollte, um sich durch den Ankauf des eingeschmuggelten Haschisch eine dauernde Einnahmequelle zu verschaffen (BGH GA 1955, 212).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
    Die Annahme jeweils selbständiger Handlungen entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271; 16, 124, 128/129).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

  • BGH, 14.07.1995 - 5 StR 532/94

    Besetzung einer Strafkammer mit Richtern auf Probe; Grundsätze für die

    Die Hilfsstrafkammer vertritt die ordentliche Strafkammer in solchen Geschäften, die diese nicht selbst erledigen kann (BGHSt 12, 104; 25, 174, 175; 31, 157, 158; 31, 389, 391; 33, 303).

    Es sind auch die für die Strafkammer ausgelosten Schöffen an den für sie bestimmten Tagen ohne weiteres zu den Sitzungen der Hilfsstrafkammer einzuberufen, wenn sie nicht von der ordentlichen Kammer benötigt werden (BGHSt 25, 174, 175; 31, 157 ff. m. w. N. m. Anm. Katholnigg NStZ 1983, 178; BGH GA 1983, 180 m. Anm. Katholnigg).

  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    e) Daß die erkennende Hilfsstrafkammer X als -materiell gesehen - Vertretungsspruchkörper der Schwurgerichtskammer mit den für die Sitzung des Schwurgerichts ausgelosten Schöffen besetzt war, entspricht dem Gesetz (vgl. BGHSt 25, 174, 175; 41, 175, 178).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 StR 370/06

    Hilfsstrafkammer (Schöffenauswahl); nachträgliche Änderung des

    Für Sitzungen einer Hilfsstrafkammer sind die für die entlastete ordentliche Strafkammer für den Sitzungstag - ggf. nach Verlegung auf den zeitnächsten Sitzungstag der ordentlichen Strafkammer (BGHSt 41, 175, 180) - ausgelosten Hauptschöffen heranzuziehen, wenn diese nicht von der ordentlichen Kammer benötigt werden (BGHSt 25, 174, 175; 31, 157, 159 f.); im letzteren Fall sind Schöffen aus der Hilfsschöffenliste heranzuziehen (BGHSt 41, 175, 180 f.).
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 471/82

    Besetzungsrüge - Rechtmäßigkeit der Auslosung der Schöffen für eine während des

    Daher sind auch die für die Strafkammer ausgelosten Schöffen an den für sie bestimmten Tagen ohne weiteres zu den Sitzungen der Hilfsstrafkammer einzuberufen, wenn sie an ihnen nicht von der ständigen Kammer benötigt werden (RG Recht 1929 Nr. 1308; BGHSt 25, 174, 175 [BGH 10.04.1973 - 1 StR 523/72] ; BGH Beschluß vom 22. Mai 1979 - 5 StR 251/79 -).
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82

    Börsenrecht - Börse - Strafandrohung - Spekulationsgeschäft - Verleitung -

    Daher sind auch die für die Strafkammer ausgelosten Schöffen an den für sie bestimmten Tagen ohne weiteres zu den Sitzungen der Hilfsstrafkammer einzuberufen, wenn sie an ihnen nicht von der ständigen Kammer benötigt werden (RG Recht 1929, Nr. 1308; BGHSt 25, 174, 175; BGH Beschluß vom 22. Mai 1979 - 5 StR 251/79 -).
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 471/62
    Daher sind auch die für die Strafkammer ausgelosten Schöffen an den für sie bestimmten Tagen ohne weiteres zu den Sitzungen der Hilfsstrafkammer einzuberufen, wenn sie an ihnen nicht von der ständigen Kammer benötigt werden (RG Recht 1929 Nr. 1308; BGHSt 25, 174, 175; BGH Beschluß vom 22. Mai 1979 - 5 StR 251/79 -).
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