Rechtsprechung
BGH, 10.04.1990 - VI ZR 174/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Betrügerische Warentermingeschäfte - Zeitpunkt der Kenntniserlangung von dem Schadenshergang und der Verantwortlichkeit der Beklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1032
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht …
Er hat jedoch zugleich mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß dies nicht in dem Sinn mißverstanden werden dürfe, daß bereits eine verschuldete, sei es auch grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz geforderten Kenntnis gleichstehe; es gehe vielmehr nur um die Fälle, in denen es der Geschädigte versäume, eine gleichsam auf der Hand liegende, durch einfache Nachfrage zu realisierende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen und letztlich das sich Berufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheine, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten die Kenntnis gehabt hätte (BGH, Urt. v. 10.04.1990 - VI ZR 174/89, VersR 1991, 1032 m.w.N.;… Urt. v. 16.05.1989 - VI ZR 251/88, VersR 1989, 914, 915;… Urt. v. 05.02.1985 - VI ZR 61/83, NJW 1985, 2022, 2023). - BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
Sogar grob fahrlässige Unkenntnis der tatsächlichen Voraussetzungen löst grundsätzlich nicht die Verjährungsfrist nach § 852 BGB aus (…BGH, Urt. v. 15. Dezember 1987 - VI ZR 285/86, VersR 1988, 465, 466; v. 10. April 1990 - VI ZR 174/89, VersR 1991, 1032 f). - BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß; …
Der Senat hat deshalb zunächst über die Revision gegen die Beklagten zu 1) und 3) entschieden, und zwar dahin, daß er unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils die Berufungen dieser Beklagten gegen das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen hat (Urteil vom 10. April 1990 - VI ZR 174/89 - VersR 1991, 1032).Der Senat hat stets (zuletzt im Urteil vom 10. April 1990 - VI ZR 174/89 - a.a.O.) mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß diese Rechtsprechung nicht in dem Sinne mißverstanden werden darf, daß bereits eine - sei es auch grob fahrlässig - verschuldete Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleichstehe; vielmehr betrifft diese Rechtsprechung nur die Fälle, in denen es der Geschädigte versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - VersR 1989, 914, 915 m.w.N.), und letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte.
- OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Verjährung von Herausgabeansprüchen wegen verfolgungsbedingten Entzugs eines …
Die von der Berufung angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 10. April 1990 - VI ZR 174/89 und vom 09. Juli 1996 - VI ZR 5/95) betreffen den umgekehrten Fall. - BGH, 22.09.2008 - II ZR 235/07
Geltendmachung unrichtiger Feststellungen im Berufungsurteil
Denn die Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. beginnt mit positiver Kenntnis des Geschädigten von dem Schaden, einschließlich des Schadenshergangs und des Schädigers (vgl. nur BGH, Urt. v. 10. April 1990 - VI ZR 174/89, VersR 1991, 1032). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 280/90
Kenntnisstand eines Betrugsopfers
Allerdings hat der Senat entschieden, daß die wirtschaftlichen Abläufe und Zusammenhänge, die bei Warenterminoptionsgeschäften zu Verlusten führen, in der Regel für den Nichteingeweihten nicht durchschaubar sind (vgl. Senatsurteil vom 10. April 1990 - VI ZR 174/89 - VersR 1991, 1032). - LG Krefeld, 28.02.2008 - 5 O 109/07
Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung des Anlegers bei …
Dem liegt allerdings zugrunde, das der BGH § 852 Abs. 1 BGB a.F. auch dann angewandt hat, wenn der Geschädigte ein den Lauf der Verjährung auslösenden Kenntnisstand nicht positiv besessen hat, obwohl er die Möglichkeit gehabt hat, sich die erforderliche Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe zu beschaffen (vgl. BGH VersR 1991, 1032). - LG Krefeld, 28.02.2008 - 5 O 127/07
Ersatz von im Rahmen von Börsentermingeschäften und Börsenoptionsgeschäften …
Dem liegt allerdings zugrunde, das der BGH § 852 Abs. 1 BGB a.F. auch dann angewandt hat, wenn der Geschädigte ein den Lauf der Verjährung auslösenden Kenntnisstand nicht positiv besessen hat, obwohl er die Möglichkeit gehabt hat, sich die erforderliche Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe zu beschaffen (vgl. BGH VersR 1991, 1032). - OLG Brandenburg, 07.06.2007 - 12 W 33/06
Prozesskostenhilfe; Schadensersatz: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen …
Dies setzt voraus, dass der Geschädigte aufgrund seines Kenntnisstandes in der Lage ist, eine auf eine deliktische Anspruchsgrundlage gestützte Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH VersR 1991, S. 1032). - OLG München, 29.04.1998 - 21 U 6082/97
Verjährungsbeginn bei Verkehrssicherungspflichtverletzung
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 10.4.1990 VersR 1991, 1032. - OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 12 W 38/10
Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung