Rechtsprechung
BGH, 10.04.1990 - VI ZR 175/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung bei Kenntniserlangung durch polizeiliche Vernehmung - Verluste bei Warenterminoptionsgeschäften - Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 21.08.2003 - 7 U 23/03
Zur Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung
Im übrigen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits mehrfach anerkannt worden, dass noch nicht allein deshalb von einer Kenntnis des Geschädigten im Sinne des § 852 BGB a. F. ausgegangen werden kann, weil er einen Fragebogen der Kriminalpolizei beantwortet oder etwa als Zeuge in einem gegen den vermeintlichen Schädiger gerichteten Strafverfahren ausgesagt hat; dies gilt jedenfalls dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch sich auf komplexere wirtschaftliche Zusammenhänge stützt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1995, Az: VI ZR 305/94, VersR 1995, 551 - 553; BGH, Urteil vom 10. April 1990, Az: VI ZR 175/89, zit. nach JURIS-Nr: KORE602859016; BGH 6. Zivilsenat Urteil vom 6. Februar 1990, Az: VI ZR 75/89, NJW-RR 1990, 606 - 607).Anerkannt ist nämlich, dass aufgrund der Beteiligung des Geschädigten an einem Strafverfahren gegen den vermeintlichen Schädiger eine hinreichende Kenntnis des Geschädigten allenfalls dann angenommen werden kann, wenn für ihn als juristischen Laien die Sachverhaltselemente klar herausgestellt worden wären, aus denen sich der Schadenshergang und die Verantwortlichkeit des vermeintlichen Schädigers ergeben (BGH, Urteil vom 31. Januar 1995, Az: VI ZR 305/94, VersR 1995, 551 - 553, Urteil vom 10. April 1990, Az: VI ZR 175/89, zit. nach JURIS-Nr: KORE602859016).
Den Geschädigten trifft nämlich keine Obliegenheit, im Interesse des Schädigers an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Initiative zur Unterrichtung über den Schadenshergang zu entfalten (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990, Az: VI ZR 175/89, zit. nach JURIS Nr: KORE565609300).
- BGH, 31.01.1995 - VI ZR 305/94
Auslösung des Verjährungsbeginns durch grob fahrlässig verschuldete Unkenntnis
Der Senat hat deshalb zunächst über die Revision gegen die Beklagten zu 3) und 5) entschieden, und zwar dahin, daß er unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils die Berufungen dieser Beklagten gegen das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen hat (Urteil vom 10. April 1990 - VI ZR 175/89).