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   BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91   

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https://dejure.org/1997,9213
BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91 (https://dejure.org/1997,9213)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1997 - I ZR 191/91 (https://dejure.org/1997,9213)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1997 - I ZR 191/91 (https://dejure.org/1997,9213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Verletzung einer Marke in eigenem Namen - Markenschutz bezüglich aus Frankreich importierter Bluthochdruck-Tabletten - Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion und der daraus abgeleiteten Garantiefunktion eines Warenzeichens - In die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Möglichkeit von Markeninhabern, Parallelimporten verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus EU-Staaten durch Berufung auf das Markenrecht zu verhindern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 03.12.1981 - 1/81

    Pfizer / Eurim-Pharm

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Ohne Verstoß gegen das Verbot der künstlichen Abschottung von Märkten (Art. 36 Satz 2 EGV) kann sich der Markeninhaber beim weiteren Vertrieb von im Wege des Parallelimports ins Inland gelangter Arzneimittel der Benutzung seiner Marke jedenfalls dann widersetzen, wenn die in den Vorabentscheidungen "Hoffmann-La Roche" (GRUR 1978, 599) und "Pfizer/Eurim-Pharm" (GRUR Int. 1982, 187) angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, also insbesondere - wie hier - die Angabe fehlt, wer Hersteller ist.

    Diese Angabe als eine der Voraussetzungen eines zulässigen Vertriebs umgepackter Arzneimittel ist nicht erst seit dem Urteil Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juli 1996 zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie erforderlich, sondern war schon nach dessen bisheriger Rechtsprechung zu Art. 30, 36 EGV seit dem Jahre 1981 geboten (vgl. EuGH GRUR Int. 1982, 187, 189 Tz. 13 - Pfizer/Eurim-Pharm); dies hat der Europäische Gerichtshof in seiner jetzigen Vorabentscheidung noch einmal klargestellt (Tz. 47).

  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Zwar binden die aufgrund des Art. 177 EGV ergangenen Vorabentscheidungen grundsätzlich nur die im Ausgangsverfahren befaßten Gerichte (BGHZ 125, 382, 385 - Rolling Stones).

    So sind jedenfalls die letztinstanzlichen Gerichte im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EGV gehalten, das Gemeinschaftsrecht in der vom Europäischen Gerichtshof gegebenen Auslegung anzuwenden oder aber erneut vorzulegen (vgl. BGHZ 125, 382, 388 f. - Rolling Stones, m.w.N.).

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Der Europäische Gerichtshof hat nämlich nunmehr in der erwähnten Vorabentscheidung Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova (a.a.O. Tz. 34-37, 49, 50, vgl. auch Tz. 36-39 der im vorliegenden Verfahren ergangenen Vorabentscheidung) - unter Bezugnahme auf seine Urteile "Hoffmann-La Roche" (GRUR 1978, 599) und "American Home Products" (GRUR Int. 1979, 99) - Art. 7 MarkenRL dahin ausgelegt, daß unter bestimmten - näher genannten - Voraussetzungen auch das Kennzeichnungsrecht des Markeninhabers der Erschöpfung unterliegt.

    Ohne Verstoß gegen das Verbot der künstlichen Abschottung von Märkten (Art. 36 Satz 2 EGV) kann sich der Markeninhaber beim weiteren Vertrieb von im Wege des Parallelimports ins Inland gelangter Arzneimittel der Benutzung seiner Marke jedenfalls dann widersetzen, wenn die in den Vorabentscheidungen "Hoffmann-La Roche" (GRUR 1978, 599) und "Pfizer/Eurim-Pharm" (GRUR Int. 1982, 187) angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, also insbesondere - wie hier - die Angabe fehlt, wer Hersteller ist.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Von diesem Verständnis der die Erschöpfung regelnden Vorschrift der Markenrechtsrichtlinie (Art. 7) ist auch die Bundesregierung in ihrer Äußerung in einem Art. 7 Abs. 1 MarkenRL betreffenden Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ausgegangen (vgl. EuGH GRUR Int. 1996, 1144 = WRP 1996, 880 Tz. 32 - Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova).

    Zu den fünf in dem Urteil Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova (EuGH GRUR Int. 1996, 1144) aufgestellten Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen, gehört u.a. das Erfordernis, daß auf der neuen Packung klar angegeben ist, von wem das Arzneimittel umgepackt worden ist und wer der Hersteller ist; diese Angaben müssen so aufgedruckt sein, daß sie ein normalsichtiger Verbraucher bei Anwendung eines normalen Maßes an Aufmerksamkeit verstehen kann.

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92

    "Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Im übrigen kann auf die Ausführungen in dem Urteil vom heutigen Tage in der Sache I ZR 65/92 verwiesen werden.
  • OLG Hamburg, 25.04.1991 - 3 U 217/90
    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg GRUR Int. 1992, 50 = WRP 1992, 41).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Der Europäische Gerichtshof hat hierüber durch Urteil vom 11. Juli 1996 wie folgt entschieden (GRUR Int. 1996, 1150 = WRP 1996, 867):.
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Nach der Ablösung des Warenzeichengesetzes durch die Vorschriften des Markengesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1995 kann der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch nur dann bejaht werden, wenn er der Klägerin nach § 14 MarkenG zusteht (§ 152 MarkenG) und wenn er ihr außerdem nach den Vorschriften der §§ 15, 24 WZG zugestanden hat (§ 153 Abs. 1 MarkenG; vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, GRUR 1995, 808, 809 - P3-plastoclin; BGHZ 131, 308, 310 [BGH 14.12.1995 - I ZR 210/93] - Gefärbte Jeans).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Nach der Ablösung des Warenzeichengesetzes durch die Vorschriften des Markengesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1995 kann der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch nur dann bejaht werden, wenn er der Klägerin nach § 14 MarkenG zusteht (§ 152 MarkenG) und wenn er ihr außerdem nach den Vorschriften der §§ 15, 24 WZG zugestanden hat (§ 153 Abs. 1 MarkenG; vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, GRUR 1995, 808, 809 - P3-plastoclin; BGHZ 131, 308, 310 [BGH 14.12.1995 - I ZR 210/93] - Gefärbte Jeans).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
    Denn im Fall der Beurteilung der Verwechslungsgefahr überwiegt bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - um die es im Streitfall geht - zwar, wie der Senat entschieden hat (BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 114/84, GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal), die Auffassung der verordnenden Ärzte, die eigenverantwortlich die Auswahl des Arzneimittels treffen.
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 191/91

    "Kerlone"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88

    "L-Thyroxin"; Herkunftsweisende Funktion einer Wirkstoffangabe in einem

  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

  • LG Braunschweig, 26.07.2006 - 9 O 1276/06

    Arzneimittel; Bayer Kreuz; Bildmarke; EG; Einrede; Einwendung; Entbehrlichkeit;

    Die Frage der markenrechtlichen Zulässigkeit beurteilt sich nach § 24 MarkenG (vgl. BGH v. 10.04.1997, I ZR 191/91, Pharma Recht 1997, 277).

    BGH v. 10.04.1997, I ZR 191/91, Pharma Recht 1997, 277; BGH GRUR 2002, 1059 (1061) Zantac/Zantic; Ingerl/Rohnke a.a.O. Rn. 69 ff..; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, Rn. 2347 ff.; Ströbele/Hacker, Markengesetz 8. A. § 24, Rn. 58 ff.; Sack GRUR 1997, 1).

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