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   BGH, 10.04.1997 - III ZR 111/96   

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https://dejure.org/1997,2636
BGH, 10.04.1997 - III ZR 111/96 (https://dejure.org/1997,2636)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1997 - III ZR 111/96 (https://dejure.org/1997,2636)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1997 - III ZR 111/96 (https://dejure.org/1997,2636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Grundsätze der so genannten Steigerungsrechtsprechung ungleichem Verhältnis zwischen Enteignungsentschädigung und Entschädigungsanspruch - Voraussetzungen einer entschädigungspflichtigen, durch die Enteignung eines Teils eines räumlich oder wirtschaftlich ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB § 95; BauGB § 96 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Bemessung der Entschädigung bei Enteignung eines Grundstücksteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 95, § 96 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Entschädigung für eine Wertminderung durch Enteignung eines Teils eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2119
  • NVwZ 1997, 932 (Ls.)
  • VersR 1997, 1017
  • WM 1997, 1161
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1965 - III ZR 8/64

    Enteignungsentschädigung. Bewertungsstichtag

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 111/96
    Insbesondere in BGHZ 44, 52, 58 f hat der Senat entschieden, daß dann, wenn die ursprüngliche Festsetzung zu niedrig war, der Stichtag wenigstens hinsichtlich desjenigen Wertanteils festgelegt wird, der durch die gezahlte oder angebotene Summe gedeckt ist, und eine Verschiebung nur noch für den nicht gedeckten Rest in Betracht kommt; in solchen Fällen können sich mehrere Bewertungsstichtage ergeben.
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71

    Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 111/96
    Der Enteignete kann sich, wenn er ein solches Zahlungsangebot ablehnt, auf spätere Preissteigerungen insoweit nicht berufen, als die abgelehnte Zahlung die in jenem Zeitpunkt geschuldete Entschädigung abgegolten hätte (Senatsurteil BGHZ 61, 240, 245).
  • BGH, 02.07.1992 - III ZR 162/90

    Enteignungsentschädigung bei Verkleinerung eines parkähnlichen Wohngrundstücks

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 111/96
    Feststellungen zu den Einzelposten erwachsen nicht in Rechtskraft (Senatsurteil BGHZ 119, 62, 64).
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 111/96
    Zwar geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß "eine Nutzungsmöglichkeit, deren Verwirklichung nicht in greifbarer Nähe liegt", den Verkehrswert des Geländes nicht beeinflusse (vgl. schon Senatsurteil BGHZ 39, 198, 204 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80

    U-Bahn-Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 111/96
    Dem stehen die im Senatsurteil BGHZ 83, 61, 67 f aufgestellten Grundsätze nicht entgegen.
  • BGH, 11.07.2002 - III ZR 160/01

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Enteignung von Bauland als Spielplatz

    Der Preisstichtag, der sich nach der sogenannten Steigerungsrechtsprechung des Senats verschieben kann (vgl. etwa BGHZ 44, 52, 54; Urteil vom 10. April 1997 - III ZR 111/96 - NJW 1997, 2119), trägt dem Umstand Rechnung, daß aufgrund der Ausgleichsfunktion der Enteignungsentschädigung der Zeitpunkt der Bewertung dem Zeitpunkt der Auszahlung der Entschädigung möglichst nahekommen muß, um eine wertgleiche Entschädigung zu gewährleisten (BGHZ 44, 52, 54).
  • BGH, 09.11.2000 - III ZR 18/00

    Ausdehnung der Enteignung auf den Restbesitz

    Die nach § 14 NEG (auch) zu gewährende Entschädigung "für andere Vermögensnachteile" umfaßt gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 a einen Ausgleich für die Wertminderung, die durch die Enteignung eines Grundstücksteils bei dem Rest des Grundstücks entsteht (Näheres zu diesem Anspruch bei Aust/Jacobs, die Enteignungsentschädigung 4. Aufl. S. 272 ff; aus der Senatsrechtsprechung vgl. zuletzt Urteil vom 10. April 1997 - III ZR 111/96 - NJW 1997, 2119).
  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 217/02

    Höhe der Besitzeinweisungs-Entschädigung für die Inanspruchnahme von Grundstücken

    Dem Umstand, daß der Eigentümer die nach dieser Grundstücksqualität bemessene (Geld-)Entschädigung nicht zugleich mit dem eigentumsentziehenden Eingriff in Händen hält, wird durch die Berücksichtigung einer Änderung der Preisverhältnisse bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Enteignungsentschädigung (vgl. Senatsurteil vom 10. April 1997 - III ZR 111/96 - NJW 1997, 2119 f m.w.N.) sowie durch die Verzinsung der Entschädigung ab Wirksamkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung Rechnung getragen.
  • LG Koblenz, 17.04.2008 - 1 O 353/07

    Das für Zulässigkeit einer Feststellungsklage notwendige Feststellungsinteresse

    Die bloße Wertminderung eines Grundstückes als solche ist nämlich nicht als geschützte Rechtsposition in diesem Sinne zu qualifizieren; abzustellen ist vielmehr auf die objektive Nutzbarkeit des Grundstücks (vgl. BGH, NJW 1997, 2119, 2120 [BGH 10.04.1997 - III ZR 111/96] ; MünchKomm-Rinne, BGB, 4. Aufl. 2004, vor § 903, Rdnr. 21; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, Rdnr. 728).

    Allein ein möglicher Wertverlust aufgrund der Kontamination des Nachbargrundstücks oder des Grundwassers ist hingegen lediglich als nur mittelbare Beeinträchtigung zu werten und daher nicht entschädigungspflichtig (vgl. oben und BGH, NJW 1997, 2119, 2120 [BGH 10.04.1997 - III ZR 111/96] ; MünchKomm-Rinne, BGB, 4. Aufl. 2004, vor § 903, Rdnr. 21; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, Rdnr. 728).

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine

    Eine Entschädigung ist für eine Wertminderung allerdings nur dann zu gewähren, soweit die Vermögenseinbuße eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1997 - III ZR 111/96 -, juris Rn. 9; Urteil vom 12. Juni 1975 - III ZR 25/73 -, juris Rn. 29; Spannowsky/Uechtritz, BauGB , 53. Edition Stand: 01.08.2021, § 96 Rn. 14), bloße Erwartungen oder Chancen sind nicht ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - III ZR 298/06 -, juris Rn. 19).
  • OLG Nürnberg, 17.05.2000 - 4 U 3169/99

    Enteignungsentschädigung für Eingriff in ein Jagdausübungsrecht

    Dies jedenfalls dann, wenn die ursprüngliche Festsetzung der Entschädigung nicht nur unwesentlich zu niedrig war (st. Rspr. seit BGHZ 26, 373 ff., zuletzt BGH NJW 1997, 2119).
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