Rechtsprechung
BGH, 10.04.2002 - XII ZR 37/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Mietvertrag - GmbH - Gewerberäume - Selbstständiges Schuldversprechen - Schadensersatz
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Löschung im Handelsregister
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 564; ; BGB § 554 a a.F.; ; BGB § 542 a.F.; ; BGB § 321 a.F.; ; KO § 21; ; InsO § 108; ; LöschG § 2; ; FGG § 141 a; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 7
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 554a
Kündigung eines Mietvertrages wegen Vermögensverfall einer Mietvertragspartei - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht - Außerordentliche Kündigung nach § 242 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Sonderkündigungsrecht bei Löschung des Vermieters im Handelsregister
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Keine fristlose Kündigung bei Vermögensverfall des Vermieters
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 947
- NZM 2002, 525
- NJ 2003, 27
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 119/76
Voraussetzungen für die Begründung eines Mietverhältnisses - Verstoß gegen die …
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - XII ZR 37/00
Grundlage für dieses Kündigungsrecht ist § 242 BGB (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - VIII ZR 119/76 - WM 1978, 271, 273).Das Revisionsgericht hat aber sowohl die richtige Anwendung des Rechtsbegriffs als auch die Frage nachzuprüfen, ob alle für die Entscheidung wesentlichen Umstände berücksichtigt sind (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 aaO).
- BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66
Einziehung des KPD-Vermögens
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - XII ZR 37/00
Die GmbH kann in diesem Stadium weiter am Rechtsverkehr teilnehmen (BGHZ 48, 303, 307;… Rowedder-Rasner GmbHG 3. Aufl. Anh. nach § 60 Rdn. 18).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des …
a) Für eine Mietvertragspartei kann ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann (Senatsurteile vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00 - NJW-RR 2002, 946 und vom 10. April 2002 - XII ZR 37/00 - NJW-RR 2002, 947, 948;… Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingsrechts 10. Aufl. Rn. 1030;… Blank in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Aufl. § 543 BGB Rn. 163). - OLG Dresden, 30.06.2015 - 5 U 375/15
Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen …
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass der bloße Umstand der Vermögenslosigkeit des Mieters nicht zum Recht zu einer außerordentlichen Kündigung führt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2002, XII ZR 37/00, NZM 2002, 525).Im Übrigen würde allein der Umstand, dass die Klägerin vermögenslos ist, nicht ausreichen, um einen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2002, XII ZR 37/00, NZM 2002, 525).
- OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1470/03
Praxisraummiete durch Anästhesisten in Privatklinik: Schließung des …
Grundlage für dieses Kündigungsrecht ist § 242 BGB (BGH, NJW-RR 2002, 947, 948). - LG Braunschweig, 24.03.2015 - 7 S 56/15
Fristlose Mietvertragskündigung eines gewerblichen Mietvertrags
Bei einem gewerblichen Mietverhältnis kann - auch wenn die Regelbeispiele des § 543 Abs. 2 BGB nicht erfüllt sind - für den Mieter ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des Verhaltens des Vermieters die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Mieter unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 23. Januar 2002, XII ZR 5/00, NJW-RR 2002, 946 und vom 10. April 2002, XII ZR 37/00, NJW-RR 2002, 947, 948).