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   BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07   

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https://dejure.org/2008,3359
BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07 (https://dejure.org/2008,3359)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2008 - 4 StR 443/07 (https://dejure.org/2008,3359)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07 (https://dejure.org/2008,3359)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 358 Abs. 2 StPO; § 259 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der Befangenheit; Überdehnung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO; Verschleppungsabsicht; Willkür; absoluter Revisionsgrund); rechtliches Gehör (unzulässige Verkürzung des Verteidigungsvortrags im ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters i.R.d. Entscheidung einer Kammer über einen Befangenheitsantrag; Anforderungen an die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen beabsichtigter Verfahrensverschleppung oder Verfolgung verfahrensfremder Ziele; ...

  • Judicialis

    StPO § 26 a; ; StPO § ... 26 a Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 26 a Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 27; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 259 Abs. 1; ; StGB § 260 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 283

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 26 a; StGB § 259 Abs. 1 § 260 Abs. 1 Nr. 1
    Verwerfung eines Befangenheitsantrags bei Eingehen auf den Verfahrensgegenstand; Hehlerei und Kenntnis von der Vortat; Gewerbsmäßigkeit und Eigennützigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 523
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Dies gilt auch für die Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 129/07, wistra 2008, 267; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07, NStZ 2008, 523, 524).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Deshalb hat die Kammer in eigener Sache entschieden und damit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schwerwiegend verletzt (vgl. BGH 10. April 2008 - 4 StR 443/07 - Rn. 12) .
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Eine Prüfung des Revisionsvorbringens unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, ob dem Beschwerdeführer im Ablehnungsverfahren der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) durch eine willkürliche Anwendung der Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO entzogen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410; NJW 2006, 3129; BGH NStZ 2006, 50; Senatsbeschluss vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07), ist dem Senat verwehrt.
  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 214/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    Zwar ist die genaue Kenntnis des Hehlers von der Vortat nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass dieser sich eine strafbare Handlung vorstellt, die als Vortat für eine Hehlerei prinzipiell geeignet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 9).
  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung;

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Entsprechendes führt auch der 4. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 10. April 2008 aus, 4 StR 443/07, zitiert nach juris; vgl. auch OLG München, 4. Strafsenat, 4 St/RR 182/06, Beschluss vom 22. November 2006, zitiert nach juris, wonach die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig nach § 26 a Abs. 1 Nr. 1 StPO - wie hier -, wenn sie auf einer groben Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, zu einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führen könne; eine willkürliche Verwerfung führe demgemäß als Verfassungsverstoß zur Urteilsaufhebung ohne Prüfung der Begründetheit des Ablehnungsgesuchs).

    Nach dem Gesetz ist die Entscheidung über Ablehnungsgesuche grundsätzlich einem anderen Richter als dem abgelehnten übertragen (§ 27 StPO); die Beteiligung des abgelehnten Richters an der Entscheidung soll nach dem Willen des Gesetzgebers der echten Formalentscheidung oder dem Missbrauch des Ablehnungsrechts vorbehalten bleiben (vgl. BGH 4 StR 443/07, zitiert nach juris).

    § 26 a StPO ermöglicht keine Zurückweisung wegen offensichtlicher Unbegründetheit (siehe auch BGH 4 StR 443/07, s. o.).

  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 215/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17

    Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich

    Der Senat braucht sich deshalb nicht mit der ständigen Rechtsprechung des 3. Strafsenats (vgl. Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, StraFo 2008, 250) auseinanderzusetzen, wonach das Verschlechterungsverbot dem Ausspruch einer höheren Strafe nach Zurückverweisung allein auf Grund der Revision des Angeklagten nicht entgegenstehe, wenn der den bisherigen Strafausspruch überschießende Teil der neu erkannten Strafe für verbüßt erklärt werde (ablehnend u. a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, des 2. Strafsenats vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08, StraFo 2008, 251, des 4. Strafsenats vom 20. April 2008 - 4 StR 443/07 und des 5. Strafsenats vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, StraFo 2008, 251 und 5 StR 62/08, wistra 08, 266).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2016 - 53 Ss 122/16

    Berufungsurteil wegen Hehlerei: Aufhebung in der Revisionsinstanz wegen

  • OLG Bamberg, 08.03.2013 - 2 Ss OWi 1451/12

    Bußgeldverfahren: Rechtsbeschwerde gegen ein bußgeldrechtliches Verwerfungsurteil

  • OLG Nürnberg, 05.03.2009 - 1 St OLG Ss 78/08

    Unzulässige Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • OLG Naumburg, 21.12.2009 - 1 Ws 843/09
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