Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3359
BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07 (https://dejure.org/2008,3359)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2008 - 4 StR 443/07 (https://dejure.org/2008,3359)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07 (https://dejure.org/2008,3359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 358 Abs. 2 StPO; § 259 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der Befangenheit; Überdehnung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO; Verschleppungsabsicht; Willkür; absoluter Revisionsgrund); rechtliches Gehör (unzulässige Verkürzung des Verteidigungsvortrags im ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters i.R.d. Entscheidung einer Kammer über einen Befangenheitsantrag; Anforderungen an die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen beabsichtigter Verfahrensverschleppung oder Verfolgung verfahrensfremder Ziele; ...

  • Judicialis

    StPO § 26 a; ; StPO § ... 26 a Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 26 a Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 27; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 259 Abs. 1; ; StGB § 260 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 283

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 26 a; StGB § 259 Abs. 1 § 260 Abs. 1 Nr. 1
    Verwerfung eines Befangenheitsantrags bei Eingehen auf den Verfahrensgegenstand; Hehlerei und Kenntnis von der Vortat; Gewerbsmäßigkeit und Eigennützigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 523
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Jedenfalls bei einer willkürlichen oder die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erheblich missachtenden Überschreitung des durch § 26 a StPO abgesteckten Rahmens begründet bereits dies den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO (BGHSt 50, 216, 219; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 15).

    Soweit die Kammer darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte mit der Ablehnung aller Kammermitglieder ebenso wie mit der vorangegangenen Ablehnung des Vorsitzenden das Verfahren nur habe verschleppen wollen und dass im Ablehnungsverfahren lediglich ein Streit über das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme habe ausgetragen werden sollen (vgl. dazu BGHSt 50, 216, 221), hat die Kammer das Gesuch in unzulässiger Weise verkürzt.

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Voraussetzung für diese Ausnahme von dem in § 27 StPO erfassten Regelfall der Entscheidung ohne die Mitwirkung des abgelehnten Richters ist, dass keine Entscheidung in der Sache getroffen wird, vielmehr die Beteiligung des abgelehnten Richters auf eine echte Formalentscheidung oder die Verhinderung eines offensichtlichen Missbrauchs des Ablehnungsrechts beschränkt bleibt (BVerfG-Kammer - NJW 2005, 3410, 3412; BGH NStZ 2008, 46, 47).
  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Nach Auffassung des Senats ist zweifelhaft, ob es mit dem Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO vereinbar wäre, auf höhere als die in dem angefochtenen Urteil festgesetzten Einzelstrafen zu erkennen (vgl. aber BGH, Beschl. vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07 und Beschl. vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Ist ein - wenn auch nur geringfügiges - Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet die Ablehnung als unzulässig aus (BVerfG NJW 2006, 3129, 3132).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Deshalb kommt es nicht mehr darauf an, ob die vorangegangene Verwerfung des allein gegen den Vorsitzenden gerichteten Ablehnungsgesuches allenfalls "schlicht fehlerhaft" gewesen ist, was revisionsgerichtlich die Überprüfung des Sachverhalts nach Beschwerdegrundsätzen auch in der Sache erlaubt hätte (vgl. BGH NStZ 2007, 161, 162 f.).
  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Sein Vorbringen bedingte eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Gründen der Vorentscheidung, welche die abgelehnten Richter, ohne zwangsläufig in eigener Sache zu entscheiden, nicht leisten konnten (vgl. BVerfG-Kammer NStZ-RR 2007, 275, 277 f.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Im Hinblick darauf, dass das Landgericht auf die festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung eine Kompensation durch die Verhängung niedriger Einzelstrafen (Abschlag von jeweils einem Monat) vorgenommen hatte, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer Verurteilung bei der Entscheidung über die Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats vom 17. Januar 2008 (BGH NJW 2008, 860, 866 Rdn. 54 ff.) zu verfahren sein wird.
  • BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Nach Auffassung des Senats ist zweifelhaft, ob es mit dem Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO vereinbar wäre, auf höhere als die in dem angefochtenen Urteil festgesetzten Einzelstrafen zu erkennen (vgl. aber BGH, Beschl. vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07 und Beschl. vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07).
  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 138/07

    Gesetzlicher Richter (kein Richter in eigener Sache); rechtswidrige Verwerfung

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Voraussetzung für diese Ausnahme von dem in § 27 StPO erfassten Regelfall der Entscheidung ohne die Mitwirkung des abgelehnten Richters ist, dass keine Entscheidung in der Sache getroffen wird, vielmehr die Beteiligung des abgelehnten Richters auf eine echte Formalentscheidung oder die Verhinderung eines offensichtlichen Missbrauchs des Ablehnungsrechts beschränkt bleibt (BVerfG-Kammer - NJW 2005, 3410, 3412; BGH NStZ 2008, 46, 47).
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
    Jedenfalls bei einer willkürlichen oder die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erheblich missachtenden Überschreitung des durch § 26 a StPO abgesteckten Rahmens begründet bereits dies den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO (BGHSt 50, 216, 219; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 15).
  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 366/91

    Anforderungen an die Kenntnis des Hehlers von den Vorgehensweisen während der

  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98

    Gewerbsmäßiges Handeln im Rahmen des Kapitalanlagebetruges

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Dies gilt auch für die Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 129/07, wistra 2008, 267; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07, NStZ 2008, 523, 524).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Deshalb hat die Kammer in eigener Sache entschieden und damit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schwerwiegend verletzt (vgl. BGH 10. April 2008 - 4 StR 443/07 - Rn. 12) .
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Eine Prüfung des Revisionsvorbringens unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, ob dem Beschwerdeführer im Ablehnungsverfahren der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) durch eine willkürliche Anwendung der Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO entzogen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410; NJW 2006, 3129; BGH NStZ 2006, 50; Senatsbeschluss vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07), ist dem Senat verwehrt.
  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 214/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Entsprechendes führt auch der 4. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 10. April 2008 aus, 4 StR 443/07, zitiert nach juris; vgl. auch OLG München, 4. Strafsenat, 4 St/RR 182/06, Beschluss vom 22. November 2006, zitiert nach juris, wonach die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig nach § 26 a Abs. 1 Nr. 1 StPO - wie hier -, wenn sie auf einer groben Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, zu einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führen könne; eine willkürliche Verwerfung führe demgemäß als Verfassungsverstoß zur Urteilsaufhebung ohne Prüfung der Begründetheit des Ablehnungsgesuchs).

    Nach dem Gesetz ist die Entscheidung über Ablehnungsgesuche grundsätzlich einem anderen Richter als dem abgelehnten übertragen (§ 27 StPO); die Beteiligung des abgelehnten Richters an der Entscheidung soll nach dem Willen des Gesetzgebers der echten Formalentscheidung oder dem Missbrauch des Ablehnungsrechts vorbehalten bleiben (vgl. BGH 4 StR 443/07, zitiert nach juris).

    § 26 a StPO ermöglicht keine Zurückweisung wegen offensichtlicher Unbegründetheit (siehe auch BGH 4 StR 443/07, s. o.).

  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    Zwar ist die genaue Kenntnis des Hehlers von der Vortat nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass dieser sich eine strafbare Handlung vorstellt, die als Vortat für eine Hehlerei prinzipiell geeignet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 9).
  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung;

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

    Jedenfalls bei einer willkürlichen oder die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erheblich missachtenden Überschreitung des durch § 26a StPO abgesteckten Rahmens begründet bereits dies den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO, ohne dass es auf die sachliche Berechtigung der Ablehnungsgründe ankommt (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 218 ff.; vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07, NStZ 2008, 523, 524 jeweils mwN).
  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 215/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17

    Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
  • OLG Brandenburg, 21.11.2016 - 53 Ss 122/16

    Berufungsurteil wegen Hehlerei: Aufhebung in der Revisionsinstanz wegen

  • OLG Bamberg, 08.03.2013 - 2 Ss OWi 1451/12

    Bußgeldverfahren: Rechtsbeschwerde gegen ein bußgeldrechtliches Verwerfungsurteil

  • OLG Nürnberg, 05.03.2009 - 1 St OLG Ss 78/08

    Unzulässige Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • OLG Naumburg, 21.12.2009 - 1 Ws 843/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht