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   BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05   

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https://dejure.org/2008,1233
BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05 (https://dejure.org/2008,1233)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2008 - I ZR 167/05 (https://dejure.org/2008,1233)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2008 - I ZR 167/05 (https://dejure.org/2008,1233)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine (einschränkende) Löschung einer Marke wegen Verfalls bei Benutzung für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Darlegungslast und Beweislast von Kläger und Beklagtem für die Voraussetzungen einer markenrechtlichen Löschungsklage; Vorliegen einer rechtserhaltenden Benutzung einer nicht gelöschten Marke i.R.e. Löschungsklage wegen Verfalls; Umfang der Markeneintragung im ...

  • info-it-recht.de

    Markenlöschungsklage wegen Verfalls (LOTTOCARD)

  • Judicialis

    MarkenG § 26; ; MarkenG § 49 Abs. 1; ; MarkenG § 52 Abs. 2; ; MarkenG § 55 Abs. 1; ; MarkenG § 55 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "LOTTOCARD"; Darlegungs- und Beweislast im Verfahren der Löschungsklage nach dem MarkenG; Anforderungen an die rechtserhaltende Verwendung einer Marke

  • rechtsportal.de

    "LOTTOCARD"; Darlegungs- und Beweislast im Verfahren der Löschungsklage nach dem MarkenG ; Anforderungen an die rechtserhaltende Verwendung einer Marke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LOTTOCARD

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 53
  • GRUR 2009, 60
 
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Wird zitiert von ... (104)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Dadurch wird ein sachgerechter Ausgleich erzielt zwischen dem Interesse des Markeninhabers, in seiner geschäftlichen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeengt zu werden, und dem Interesse an der Freihaltung des Registers von Marken, die für einen Teil der Waren und Dienstleistungen nicht benutzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 32 f. = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "LOTTOCARD" angenommen, die Marke "LOTTO" sei im Rahmen des Sponsorings von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen für die Dienstleistung "Veranstaltung von sportlichen Wettbewerben und sonstigen kulturellen Aktivitäten" markenmäßig verwendet worden (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 42, 44 und 46 = WRP 2008, 1544).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

    Dadurch wird ein sachgerechter Ausgleich erzielt zwischen dem Interesse des Markeninhabers und dem Interesse an der Freihaltung des Registers von Marken, die für einen Teil der Waren und Dienstleistungen nicht benutzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 32 f. = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD).
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