Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2013 - 2 StR 604/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9611
BGH, 10.04.2013 - 2 StR 604/12 (https://dejure.org/2013,9611)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2013 - 2 StR 604/12 (https://dejure.org/2013,9611)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2013 - 2 StR 604/12 (https://dejure.org/2013,9611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • ozsr.de PDF, S. 7 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Neues vom Gehilfen

Besprechungen u.ä.

  • ozsr.de PDF, S. 7 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Neues vom Gehilfen

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 551
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit bzw, der Einfuhr

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft in dem Sinne sein, dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12, NStZ 2013, 549, und Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 604/12).

    Mittäterschaftliches Handeltreiben wird daher vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH, Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 604/12 mwN, und Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 20/09, NStZ-RR 2009, 254).

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Wesentliche Anhaltspunkte sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft in dem Sinne, dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2011 - 3 StR 445/10, juris; Urt. v. 10.04.2013 - 2 StR 604/12, juris; BGH NStZ 2012, 517).

    Mittäterschaftliches Handeltreiben kommt hingegen vor allem dann in Betracht, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 375; BGH, Urt. v. 10.04.2013 - 2 StR 604/12, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht