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   BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13   

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https://dejure.org/2013,9751
BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13 (https://dejure.org/2013,9751)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2013 - 4 StR 90/13 (https://dejure.org/2013,9751)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13 (https://dejure.org/2013,9751)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 26 StGB; § 31 Nr. 1 BtMG
    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafmilderung wegen Hilfe bei Tataufklärung (Anforderung an die Aufklärungshilfe; Begriff der Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 31 S 1 Nr 1 BtMG, § 26 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr; Anwendung der Strafmilderung wegen freiwilliger Offenbarung des Wissens

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr; Anwendung der Strafmilderung wegen freiwilliger Offenbarung des Wissens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 26; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; BtMG § 31
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Aufklärungshilfe bei Betäubungsmittelstraftaten - Was ausschlaggebend für Strafmilderung ist

  • ozsr.de PDF, S. 8 (Auszüge)

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr bei Drogenbestellung im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 281
  • StV 2013, 705
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13
    Dabei ist bedingter Vorsatz ausreichend (BGH, Urteil vom 18. April 1952 - 1 StR 871/51, BGHSt 2, 279, 281; Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101).
  • BGH, 30.03.1989 - 4 StR 79/89

    Voraussetzungen für eine Strafmilderung und für einen besonders schweren Fall -

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13
    Ausschlaggebend ist vielmehr allein, ob er überprüfbare Tatsachen preisgegeben hat, die zur Aufklärung des gesamten Tatgeschehens und zur Überprüfung der (an diesem) Beteiligten wesentlich beigetragen haben (BGH, Beschluss vom 30. März 1989 - 4 StR 79/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Milderung 3).
  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 43/90

    Strafmilderung - Widerruf der Aussage

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13
    c) Ein Aufklärungserfolg ist nach den Urteilsfeststellungen eingetreten und wird durch das Schweigen des Angeklagten in der Hauptverhandlung ersichtlich nicht in Frage gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1990 - 1 StR 43/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 16).
  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90

    Aufklärungsbeitrag hinsichtlich der eigenen Tat

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13
    Tat im Sinne dieser Vorschrift ist ein geschichtlicher Vorgang, der das strafbare Verhalten des Angeklagten - als einen (Tat-)"Beitrag" - und strafrechtlich relevante Beiträge anderer Personen umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 31 Rn. 34 ff.).
  • BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95

    Rauschgifthandel - Fortgesetzte Tat - Hilfe bei der Aufdeckung - Tätige Reue -

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13
    Dies reicht aus, ihm auch hinsichtlich der Einzeltaten in den Fällen 10 und 13, in denen kein Aufklärungserfolg eingetreten ist, die Vergünstigung gewähren zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3).
  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13
    Dabei ist bedingter Vorsatz ausreichend (BGH, Urteil vom 18. April 1952 - 1 StR 871/51, BGHSt 2, 279, 281; Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101).
  • BGH, 06.12.2011 - 4 StR 554/11

    Voraussetzungen der Anstiftung zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13
    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge auf das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Selbst wenn also ein Betäubungsmittelhändler seine grundsätzliche Bereitschaft bekundet hatte, Betäubungsmittel ins Ausland liefern zu wollen, liegt kein Fall eines bereits zur Tat entschlossenen Haupttäters vor (sog. omnimodo facturus), da es insoweit noch an einem bestimmten, auf eine konkrete Tat bezogenen Tatentschluss fehlt (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281).

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Er wird auch angenommen für weitere Taten eines Betäubungsmittelkuriers im Auftrag desselben Hintermannes (BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3; Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StV 2013, 707) oder für den Fall, dass neben einer Vielzahl von Taten mit geleisteter Aufklärungshilfe bei zwei Taten der erforderliche Aufklärungserfolg nicht eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, StV 2013, 705, 706).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dabei ist bedingter Vorsatz ausreichend (BGH, Urteile vom 18. April 1952 - 1 StR 871/51, BGHSt 2, 279, 281 und vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101 sowie Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281).

    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

  • BGH, 14.09.2016 - 4 StR 212/16

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (kein

    Hat der Angeklagte durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich zur Aufdeckung einer Tat nach den §§ 29 bis 30a BtMG beigetragen, liegen die Voraussetzungen für eine Strafmilderung nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG für alle Taten des Angeklagten vor, die mit der aufgedeckten Tat im Zusammenhang stehen, ohne dass es darauf ankommt, ob auch bezüglich dieser Taten ein wesentlicher Aufklärungserfolg bewirkt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 21/15, NStZ-RR 2015, 248; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, StV 2013, 705 f.; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 31 Rn. 41; Maier in MK-StGB, 2. Aufl., § 31 BtMG Rn. 112).
  • BGH, 06.07.2021 - 5 StR 160/21

    Reichweite der Strafmilderung bei Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht

    Hat ein Angeklagter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich zur Aufdeckung einer Tat nach den §§ 29 bis 30a BtMG beigetragen, liegen die Voraussetzungen für eine Strafmilderung nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG für alle Taten des Angeklagten vor, die mit der aufgedeckten Tat im Zusammenhang stehen, ohne dass es darauf ankommt, ob auch bezüglich dieser Taten ein wesentlicher Aufklärungserfolg bewirkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619; Beschlüsse vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 f.; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167; vom 14. September 2016 - 4 StR 212/16 mwN).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    aa) Eine tätergleich zu bestrafende Anstiftung (§ 26 StGB) zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln begeht, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge auf das Bundesgebiet zu verbringen (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlußbildung dazu veranlaßt, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewußtsein handelt, daß sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 4 StR 554/11; BGH, NStZ-RR 2013, 281; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).
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