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   BGH, 10.04.2014 - I ZR 46/12   

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https://dejure.org/2014,12836
BGH, 10.04.2014 - I ZR 46/12 (https://dejure.org/2014,12836)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2014 - I ZR 46/12 (https://dejure.org/2014,12836)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2014 - I ZR 46/12 (https://dejure.org/2014,12836)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Framing "erscheint” (weiterhin) als erlaubnispflichtige öffentliche Wiedergabe

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Framing "erscheint" (weiterhin) als erlaubnispflichtige öffentliche Wiedergabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 615
  • K&R 2014, 519
  • ZUM 2014, 900
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 25.08.2016 - 6 U 1092/11

    Die Realität III

    Der Bundesgerichtshof hat sein Ersuchen auch nach der Entscheidung des EuGH in der (ebenfalls die Frage der öffentlichen Wiedergabe i. S. d. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG betreffenden) Rechtssache C-466/12, GRUR 2014, 360 Tz. 14 - 32, GRUR 2014, 360 - Svensson u. a./Retriever Sverige (wonach eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der genannten Bestimmung nicht vorliege, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt würden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich seien) mit der Begründung aufrecht erhalten, es erscheine nicht hinreichend geklärt, ob eine öffentliche Wiedergabe auch für Konstellationen wie der streitgegenständlichen zu verneinen sei, bei welchen die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Website erfolge (Beschluss vom 10. April 2014, ZUM 2014, 900).
  • LG München I, 30.06.2015 - 33 O 9639/14

    Urheberrechtliche Haftung der Betreiberin einer Plattform für Videoclips -

    Auch in den Entscheidungen EuGH GRUR 2014, 360 - Nils Svensson ua/Retriever Sverige und EuGH GRUR 2014, 1196 - BestWater International/Mebes ua [Die Realität] hat der EuGH trotz der gegenteiligen Auffassung des BGH im Vorlagebeschluss (= GRUR 2013, 818 und nochmals MMR 2014, 615) nicht auf das Kriterium des Zueigenmachens bei der Frage, ob eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung durch Setzen eines Links bzw. durch Einbetten eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite (sog. Framing) vorliegt, abgestellt.
  • LG München I, 31.05.2016 - 33 O 6198/14

    Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes

    aa) Der EuGH hat im Zusammenhang mit der urheberrechtlichen Beurteilung des sog. "Framings" eine derartige wertende Betrachtung unter dem Gesichtspunkt des "Sich-zu-Eigen-Machens" urheberrechtlich geschützter" Inhalte trotz der gegenteiligen Auffassung des BGH im Vorlagebeschluss (= GRUR 2013, 818 Rn. 26 und nochmals MMR 2014, 615) verneint (EuGH GRUR 2014, 1196 Rn. 17 - BestWater; EuGH GRUR 2014, 360 Rn. 29, 30 - Svensson u. a.).
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