Rechtsprechung
BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven, befürchtete Tatentdeckung); Beweiswürdigung (erforderliche Darstellungen im Urteil) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 261 StPO, § 64 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- rewis.io
Beweiswürdigung im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom versuchten Totschlag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Veurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Prüfung des Vorliegens eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags; Erfüllung der Voraussetzungen für die Unterbringung des ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Freiwilligkeit beim Rücktritt vom Versuch
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Prüfung des Vorliegens eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann ist ein freiwilliger Rücktritt von einem Versuch möglich?
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 24.07.2018 - 109 Js 1605/17
- BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 81
- StV 2020, 77
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20
NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig
Die Urteilsgründe müssen allerdings erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, StV 2020, 77 Rn. 11 f.;… Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20, NJW 2021, 1767 Rn. 11). - LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, welches der Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung ist als unfreiwillig anzusehen (BGH…, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, juris Rn. 8). - BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22
Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt
Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8;… Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7, jeweils mwN; st. Rspr.).Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko, angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8;… Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9, jeweils mwN; st. Rspr.).
Auch die diesen Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung ist mit Blick auf den eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (…vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 Rn. 16 und vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 11 f., jeweils mwN) rechtlich nicht zu beanstanden, sie ist insbesondere nicht lückenhaft.
- BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21
Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage: …
Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. April 2019 ? 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81, 82;… vom 28. September 2017 ? 4 StR 282/17, juris Rn. 10, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 ? 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241).Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das der Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19, NStZ 2020, 341; BGH, Urteil vom 10. April 2019 ? 1 StR 646/18, aaO).
- BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19
Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)
Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241;… BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, juris Rn. 10; vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, juris Rn. 8, jeweils mwN).Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das der Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, aaO).
- BGH, 07.10.2021 - 1 StR 315/21
Rücktritt vom Versuch (erforderliche Rettungshandlung beim Rücktritt des …
Es bleibt vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken" handelt oder aber ob äußere Umstände ihn zur Tataufgabe zwingen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8 …und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 11;… Beschlüsse vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7;… vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 12 …und vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9; je mwN).b) Die Aufhebung erfasst die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (§ 353 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 15 mwN).
- BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
Freiwilligkeit des Rücktritts (autonome Entscheidung; äußerer Anlass; Zwangslage; …
Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; Urteil vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, Juris; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 f. jeweils mwN).Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das der Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung ist als unfreiwillig anzusehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, aaO).
- LG Münster, 21.01.2022 - 22 KLs 30/21 Der Annahme von Freiwilligkeit steht es dabei auch nicht entgegen, dass der Anstoß zum Umdenken von außen kommt oder die Abstandnahme von der Tat erst nach dem Einwirken eines Dritten erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2019, 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81).
Entscheidend für die Annahme von Freiwilligkeit ist, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten und autonomen Motiven nicht mehr erreichen will (vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2014, 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; BGH, Urteil vom 10.04.2019, 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81).
Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (vgl. BGH NStZ 2020, 81).
Eine bloße Erhöhung des Entdeckungsrisikos rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch steht sie einer Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 S. 1 StGB entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten - insbesondere der Polizei - grundsätzlich noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. BGH Urteil vom 10.4.2019, 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81; BGH, Beschluss vom 07.03.2018, 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169).
- BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Solches wäre aber innerhalb der Rücktrittsprüfung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB erforderlich gewesen, um den Ausschluss einer Freiwilligkeit auf ein nunmehr für unvertretbar (beträchtlich) gestiegen gehaltenes Entdeckungsrisiko stützen zu können (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21 Rn. 8;… vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 10 …und vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19 Rn. 12; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 7-9; je mwN).b) Um dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Tatgericht insgesamt widerspruchsfreie Tatsachenfeststellungen zu ermöglichen, sind bei diesem einheitlichen Geschehen sämtliche Feststellungen aufzuheben und nicht etwa diejenigen zur objektiven Tatseite bis zum Eintreffen der Familie M. aufrechtzuerhalten (§ 353 Abs. 2 StPO; vgl. aber auch etwa BGH…, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 11; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 17).
- BGH, 24.11.2021 - 4 StR 345/21
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht: …
Ebenfalls offengelassen hat die Strafkammer, ob der Angeklagte, der für möglich hielt, von dem Geschädigten erkannt worden zu sein, das Entdeckungsrisiko für unvertretbar gestiegen hielt und deshalb nicht freiwillig von der weiteren Tatausführung Abstand nahm (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81, 82, Rn. 9). - KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20
Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener …
- OLG Stuttgart, 04.07.2022 - 4 Rv 25 Ss 983/21
Handel mit Betäubungsmitteln, Täterschaft, Teilnahme, Beweiswürdigung