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   BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 82/17   

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https://dejure.org/2019,11343
BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 82/17 (https://dejure.org/2019,11343)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2019 - VIII ZR 82/17 (https://dejure.org/2019,11343)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2019 - VIII ZR 82/17 (https://dejure.org/2019,11343)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 312b Abs 1 S 1 BGB, § 312b Abs 2 S 1 BGB, § 312g Abs 1 BGB, § 355 BGB, Art 2 Nr 8 EURL 83/2011

  • IWW

    § 312g Abs. 1 BGB, § ... 312b Abs. 2 Satz 1 BGB, Richtlinie 2011/83/EU, § 312g Abs. 1, § 355 BGB, § 312b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 312 ff. BGB, § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB, Art. 2 Nr. 8 und Nr. 9 der Richtlinie 2011/83/EU, Richtlinie 93/13/EWG, Richtlinie 1999/44/EG, Richtlinie 85/577/EWG, Richtlinie 97/7/EG, Art. 2 Nr. 9 der Richtlinie 2011/83, § 312b Abs. 2 Nr. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung

  • online-und-recht.de

    Zur Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung

  • rabüro.de

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei an einem Messestand geschlossenem Kaufvertrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Besteht ein Widerrufsrecht für einen auf der "Messe Rosenheim" geschlossenen Kaufvertrag?

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf des Kaufs einer Einbauküche

  • rewis.io

    Verbrauchervertrag: Widerrufsrecht bei an einem Messestand geschlossenem Kaufvertrag

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 312b; BGB § 312g Abs. 1
    Kein Widerrufsrecht beim Vertragsschluss an einem Messestand auf einer Verkaufsmesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Widerruf einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Kein Widerrufsrecht bei an Messestand geschlossenem Kaufvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbauküche: Widerruf eines auf einer Messe geschlossenen Kaufvertrags?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Vertragsschluss an Messestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand, wenn ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB bei Abschluss eines Kaufvertrages an einem Messestand auf einer Verkaufsmesse - Messe Rosenheim

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zum Widerruf eines am Messestand geschlossenen Vertrages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kaufvertrag am Messestand - und das Widerrufsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Widerrufsrecht: Keine Überrumpelung am Messestand

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Frage des Widerrufs eines auf einer Messe geschlossenen Kaufvertrags

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Konkretes Erscheinungsbild eines Messestands

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kaufvertrag am Messestand - Kein Widerrufsrecht wenn Messestand Verkaufsstand ist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbraucher-Einkauf auf klassischer Verkaufsmesse unterliegt nicht dem Widerrufsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Frage des Widerrufs eines auf einer Messe geschlossenen Kaufvertrags - Angebot zum Kauf der Einbauküche auf Verkaufsmesse für Verbraucher nicht überraschend

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 312 b, 312 g, 355 BGB
    Widerrufsrecht bei Abschluss eines Kaufvertrages an einem Messestand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 753
  • ZIP 2019, 1963
  • MDR 2019, 726
  • VersR 2020, 241
  • WM 2019, 939
  • K&R 2019, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.08.2018 - C-485/17

    Verbraucherzentrale Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 82/17
    Der damit zur verbindlichen Auslegung von Unionsrecht allein berufene Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) hat die ihm vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 13. Juli 2017 (I ZR 135/16, aaO) vorgelegten Fragen mit Urteil vom 7. August 2018 (C-485/17, WRP 2018, 1183) wie folgt im Leitsatz seiner Entscheidung beantwortet:.

    Dort wird ausgeführt, dass der Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers möglicherweise psychisch unter Druck steht oder einem Überraschungsmoment ausgesetzt ist (EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-485/17, aaO Rn. 33).

    Mit dem dort verwendeten Begriff "Geschäftsräume" werde auf Örtlichkeiten abgezielt, an denen für einen Verbraucher der Umstand, dass er zu kommerziellen Zwecken angesprochen wird, kein Überraschungsmoment darstellt (Urteil vom 7. August 2018 - C-485/17, aaO Rn. 38).

    Zudem hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass "Markt- und Messestände" nach dem Erwägungsgrund 22 der Verbraucherrechterichtlinie als Geschäftsräume zu behandeln sind, wenn sie diese Bedingung erfüllen (Urteil vom 7. August 2018 - C-485/17, aaO Rn. 41).

    Anknüpfend hieran hat der Gerichtshof ausgeführt, dass für die Beantwortung der Frage, ob ein Messestand in einem bestimmten Fall unter den Begriff "Geschäftsräume" im Sinne des Art. 2 Nr. 9 der Richtlinie 2011/83 zu subsumieren ist, insbesondere "das konkrete Erscheinungsbild dieses Standes aus Sicht der Öffentlichkeit zu berücksichtigen [ist] und genauer, ob er sich in den Augen eines Durchschnittsverbrauchers als einen Ort darstellt, an dem der Unternehmer, der ihn innehat, seine Tätigkeiten, einschließlich saisonaler, für gewöhnlich ausübt, so dass ein solcher Verbraucher vernünftigerweise damit rechnen kann, dass, wenn er sich dorthin begibt, zu kommerziellen Zwecken angesprochen wird" (EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-485/17, aaO Rn. 43).

  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 135/16

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher:

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 82/17
    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der zu beurteilen hatte, ob ein Messestand, den ein Unternehmer auf der "Grünen Woche 2015" in Berlin zu Verkaufszwecken betrieb, als beweglicher Gewerberaum im Sinne des § 312b Abs. 2 Satz 1 BGB anzusehen ist, hat dem Gerichtshof der Europäischen Union unter anderem die Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV vorgelegt, ob es sich bei einem nur wenige Tage im Jahr zum Verkauf genutzten Messestand um einen beweglichen Gewerberaum im Sinne von Art. 2 Nr. 9 Buchst. b der Richtlinie 2011/83/EU handelt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZR 135/16, WRP 2017, 1091).

    Der damit zur verbindlichen Auslegung von Unionsrecht allein berufene Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) hat die ihm vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 13. Juli 2017 (I ZR 135/16, aaO) vorgelegten Fragen mit Urteil vom 7. August 2018 (C-485/17, WRP 2018, 1183) wie folgt im Leitsatz seiner Entscheidung beantwortet:.

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2016 - 4 U 217/15

    Kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Kauf an einem Stand auf einer Messe

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 82/17
    c) An dieses Auslegungsergebnis, das in Bezug auf die Vorschrift des § 312b Abs. 2 Nr. 1 BGB bereits im Vorfeld der Entscheidung des Gerichtshofs mit ähnlicher Begründung vertreten wurde (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 46; MünchKommBGB/Wendehorst, 8. Aufl., § 312b Rn. 11 ff.; 22; aA Erman/Koch, BGB, 15. Aufl., § 312b Rn. 30; Klocke, EuZW 2016, 411, 414; Glöckner, BauR 2014, 411, 419; Strobl, NJW 2015, 721, 722; wohl auch Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 312b Rn. 2), sind die nationalen Gerichte gebunden.
  • LG Münster, 23.03.2022 - 210 O 59/21

    Ausführung von Sanitärarbeiten ist kein Verbraucherbauvertrag!

    Wenngleich grundsätzlich maßgeblich für das Bestehen eines Widerrufsrechts sein soll, dass die Gefahr einer Überrumpelung des Verbrauchers besteht (vgl. Grüneberg/ Grüneberg , BGB § 312b Rn. 2), was nicht der Fall ist, wenn er in der konkreten Situation mit entsprechenden Angeboten rechnen musste (vgl. OLG München, - 3 U 3561/16 -, Rn. 23; insoweit bestätigt durch BGH, 10.04.2019, - VIII ZR 82/17 -), und jegliches Überraschungsmoment fehlt, wenn der Verbraucher die Infrastruktur klar als Geschäftsraum erkennt und sich auch in Erwartung einer Verhandlungssituation dorthin begeben hat (vgl. MüKo/ Wendehorst , § 312b BGB Rn. 13), hat der Gesetzgeber wohl bewusst insoweit keine Ausnahme vom Bestehen des Widerrufsrechts vorgesehen.
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