Rechtsprechung
BGH, 10.05.1957 - 2 ARs 74/56 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 255
- NJW 1957, 1160
- MDR 1957, 499
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
Zuständigkeitsentscheidung durch den BGH (Flaggengrundsatz und Geltung der StPO …
Die Zulässigkeit der Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13a StPO ist allerdings nicht davon abhängig, ob ein in den §§ 7 ff. StPO vorgesehener Gerichtsstand ermittelt werden kann; maßgebend ist vielmehr, dass ein solcher nicht ermittelt ist (BGHSt 10, 255).Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257;… BGH BGHR StPO § 13 a Anwendungsbereich 4).
- BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00
BGH lehnt in der "Leuna-Elf-Aquitaine-Affäre" Bestimmung des zuständigen Gerichts …
Die Zulässigkeit der Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a StPO ist allerdings nicht davon abhängig, ob ein in den §§ 7 ff. StPO vorgesehener Gerichtsstand ermittelt werden kann; maßgebend ist vielmehr, daß ein solcher nicht ermittelt ist (BGHSt 10, 255).Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257).
- BGH, 18.10.2000 - 2 AR 182/00
BGH - Staatsanwaltschaft - Strafverfolgung - Leuna - Elf Aquitaine - …
Die Zulässigkeit der Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a StPO ist allerdings nicht davon abhängig, ob ein in den §§ 7 ff. StPO vorgesehener Gerichtsstand ermittelt werden kann; maßgebend ist vielmehr, daß ein solcher nicht ermittelt ist (BGHSt 10, 255).Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257).
- BGH, 17.06.2003 - 2 ARs 59/03
Zurückweisung der Gegenvorstellung
Er wird nicht hinfällig, wenn nach seiner Bestimmung durch den Bundesgerichtshof ein von vornherein bestehender anderer Gerichtsstand ermittelt wird; grundsätzlich kann er vom Bundesgerichtshof auch nicht wieder beseitigt oder "geändert" werden (vgl. BGHSt 32, 159, 160; 10, 255, 257 f.). - BGH, 04.11.1983 - 2 ARs 365/83
Zuständiges Gericht bei Begehung einer Straftat auf hoher See - Änderung oder …
Er wird nicht hinfällig, wenn nach seiner Bestimmung durch den Bundesgerichtshof ein von vornherein bestehender anderer Gerichtsstand ermittelt wird (BGHSt 10, 255, 257, 258); grundsätzlich kann er vom Bundesgerichtshof auch nicht wieder beseitigt oder dahin "geändert" werden, daß das als zuständig bestimmte Gericht durch erneuten Beschluß nach § 13 a StPO durch ein anderes ersetzt wird. - BGH, 17.06.2003 - 2 AR 37/03 Er wird nicht hinfällig, wenn nach seiner Bestimmung durch den Bundesgerichtshof ein von vornherein bestehender anderer Gerichtsstand ermittelt wird; grundsätzlich kann er vom Bundesgerichtshof auch nicht wieder beseitigt oder "geändert" werden (vgl. BGHSt 32, 159, 160; 10, 255, 257 f.).
- BGH, 29.09.1997 - 2 ARs 400/97
Geltung deutschen Strafrechts für Auslandstaten
Dies reicht für eine Gerichtsstandsbestimmung aus (vgl. BGHSt 10, 255). - BGH, 24.08.1962 - 2 ARs 54/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.10.1962 - 1 StR 387/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76
Zuständigkeit des Gerichts - Rücksichtsnahme auf den Gesundheitszustand des …
Dieser Gerichtsstand bleibt selbständig neben anderen später ermittelten Gerichtsständen bestehen (BGHSt 10, 255, 258). - BGH, 10.02.1961 - 2 ARs 21/61
Rechtsmittel
- BGH, 07.01.1971 - 2 ARs 328/70
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bestimmung der zuständigen …
- LG Münster, 16.11.1973 - 30 Ks 1/72
Misshandlung und Erschiessung von Juden und 'deutschfeindlichen' Polen