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   BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79   

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BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79 (https://dejure.org/1979,3902)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1979 - 4 StR 154/79 (https://dejure.org/1979,3902)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 (https://dejure.org/1979,3902)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines minder schweren Falles bei Abweichen des gesamten Tatbildes einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle - Gesamtbetrachtung unter Würdigung aller für die Wertung ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Die Störung durch einen Pkw auf dem Parkplatz hat nach den Urteilsfeststellungen (UA 7) nicht zu einer Aufgabe oder Änderung des ursprünglichen Tatentschlusses geführt, so daß die Handlungen insgesamt auf einer einzigen Entschließung beruhten und in einem so engen, unmittelbaren Zusammenhang standen, daß sie sich auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellten (RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Die Störung durch einen Pkw auf dem Parkplatz hat nach den Urteilsfeststellungen (UA 7) nicht zu einer Aufgabe oder Änderung des ursprünglichen Tatentschlusses geführt, so daß die Handlungen insgesamt auf einer einzigen Entschließung beruhten und in einem so engen, unmittelbaren Zusammenhang standen, daß sie sich auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellten (RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147 und vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 -).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147 und vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 -).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Bei der Prüfung, ob die Tat insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheint, daß die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann (BGH VRS 46, 101/102; BGH NJW 1976, 1413), ist zu berücksichtigen, daß sich aus dem Gesetz nicht ergibt, daß § 56 Abs. 2 StGB nur auf Fälle ganz besonderer Konfliktslagen beschränkt ist.
  • BGH, 21.04.1977 - 4 StR 72/77

    Bewertung der unfreiwilligen Aufgabe eines Tötungsentschlusses für einen kurzen

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Die Störung durch einen Pkw auf dem Parkplatz hat nach den Urteilsfeststellungen (UA 7) nicht zu einer Aufgabe oder Änderung des ursprünglichen Tatentschlusses geführt, so daß die Handlungen insgesamt auf einer einzigen Entschließung beruhten und in einem so engen, unmittelbaren Zusammenhang standen, daß sie sich auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellten (RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77).
  • BGH, 16.11.1978 - 4 StR 343/78

    Fortgesetzte Geldfälschung - Verbreitung falscher 50-Dollar-Noten in Österreich -

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147 und vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 -).
  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Die Abgrenzungsformel der "besonderen Umstände" besagt eindeutig nur, daß "gewöhnliche", "durchschnittliche", "allgemeine", "nur einfache" Strafmilderungsgründe eine Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB nicht rechtfertigen, eine solche vielmehr nur in Betracht kommt, wenn mildernde Umstände vorliegen, die von besonderem Gewicht sind, weil sie Ausnahmecharakter haben (BGH JR 1978, 32; BGH, Urteil vom 18. Januar 1979 - 4 StR 712/78 -).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Berücksichtigung der erheblichen

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Wenn auch die notwendige Gesamtwürdigung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte Sache des Tatrichters ist, muß seine Entscheidung doch erkennen lassen, daß er die dafür rechtlich maßgebenden Grundsätze gesehen hat (BGH, Urteil vom 22. März 1979 - 4 StR 58/79 -, vorgesehen zum Abdruck in BGHSt).
  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
    Die Störung durch einen Pkw auf dem Parkplatz hat nach den Urteilsfeststellungen (UA 7) nicht zu einer Aufgabe oder Änderung des ursprünglichen Tatentschlusses geführt, so daß die Handlungen insgesamt auf einer einzigen Entschließung beruhten und in einem so engen, unmittelbaren Zusammenhang standen, daß sie sich auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellten (RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 72/77).
  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere

    Es muß sich vielmehr um mildernde Umstände von besonderem Gewicht handeln, um Gesichtspunkte, die zu den gewöhnlichen Strafmilderungsgründen hinzutreten und auch über die allgemeinen Voraussetzungen der positiven Sozialpronose hinaus zusätzlich für eine Aussetzung sprechen (vgl. BGH GA 1978, 79, 80; 1979, 313; DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147, vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 -, vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und vom 14. Oktober 1981 - 3 StR 215/81 -).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 6/80

    Kriterien für die Bewertung einer Tat als minder schwerer Fall - Berücksichtigung

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147, vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 - und vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79).
  • BGH, 20.03.1984 - 1 StR 96/84

    Geistiger Entwicklungsrückstand - Intelligenz - Minderbegabung - Schwachsinn -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98, 99; BGH Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79; BGH Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80; BGH Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80; BGH Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 34/82; BGH Beschluß vom 21. Mai 1982 - 4 StR 194/82).
  • BGH, 31.01.1983 - 3 StR 516/82

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles im Sinne des § 178

    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände notwendig, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98, 99 [BGH 19.03.1975 - 2 StR 53/75]; BGH, Urteile vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 -, vom 14. Oktober 1981 - 3 StR 215/81 - undvom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82, jeweils mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 257/81

    Anforderungen an Strafzumessungserwägungen des Urteils hinsichtlich eines minder

    Jedoch hat das Revisionsgericht nachzuprüfen, ob er die vorgeschriebene Gesamtbetrachtung, auch unter diesem Gesichtspunkt, Überhaupt vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79; Beschluß vom 31. Januar 1981 - 4 StR 6/80).
  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 22/80

    Besonders schwerer Fall des Betruges - Besonders schwerer Fall der Untreue - Sehr

    "Gewöhnliche", "durchschnittliche", "allgemeine" oder "nur einfache" Strafmilderungsgründe können eine solche Entscheidung nicht tragen (BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79).
  • BGH, 03.04.1980 - 4 StR 115/80

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Im übrigen kann das Revisionsgericht nur nachprüfen, ob der Tatrichter die vorgeschriebene Gesamtbetrachtung überhaupt vorgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79. und Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80 -)und ob er beachtliche Strafzumessungstatsachen nicht, falsch oder widersprüchlich in diese Gesamtbewertung einbezogen hat (vgl. G. Hirsch in LK, 10. Aufl., § 46 StGB Rdn. 125).
  • BGH, 08.12.1983 - 1 StR 743/83

    Minder schwerer Fall einer Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147; vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 - vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - vom 14. Oktober 1981 - 3 StR 215/81).
  • BGH, 21.05.1982 - 4 StR 194/82

    Erforderlichkeit der Abweichung des gesamten Tatbildes einschließlich aller

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79; Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80; Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80; vgl. auch Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 34/82).
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