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   BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93   

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https://dejure.org/1994,1565
BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93 (https://dejure.org/1994,1565)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1994 - XI ZR 212/93 (https://dejure.org/1994,1565)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - XI ZR 212/93 (https://dejure.org/1994,1565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 935 Abs. 2, § 932 Abs. 2
    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme und Veräußerung von Inhaberpapieren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2093
  • ZIP 1994, 1012
  • MDR 1994, 1108
  • WM 1994, 1203
  • BB 1994, 1377
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.1962 - II ZR 42/61
    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93
    Dieser Vorwurf wäre nur gerechtfertigt, wenn das Geschäft nach den besonderen Umständen des Falles ungewöhnlich erscheint oder besondere Gründe in der Person des Veräußerers vorliegen, die einen sorgfältigen Kaufmann zur Vorsicht oder zu weiteren Nachforschungen veranlassen würden (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1962 - II ZR 42/61, NJW 1962, 1056 [BGH 02.04.1962 - II ZR 42/61]; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1969 - II ZR 22/69, WM 1969, 1383).

    Anders als bei einem Minderjährigen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. April 1962 - II ZR 42/61, NJW 1962, 1056 [BGH 02.04.1962 - II ZR 42/61]), liegt es bei einem volljährigen Erwachsenen - auch wenn er erst 19 Jahre alt ist - für einen Kaufmann nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht nahe, seine Berechtigung allein wegen seines jugendlichen Alters in Zweifel zu ziehen.

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 238/90

    Grob fahrlässiger Wechselerwerb bei Verdacht sittenwidriger Spieldarlehen

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93
    Das Revisionsgericht kann die Beurteilung des Verschuldensgrades selbst vornehmen, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts ein abgeschlossenes Tatsachenbild ergeben (Senatsurteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 238/90, NJW 1992, 316, 317 m.w.Nachw.).

    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit des § 276 Abs. 1 BGB erheblich übersteigt (Senatsurteil vom 8. Oktober 1991 aaO. m.w.Nachw.).

  • BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92

    Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93
    Der Nachprüfung unterliegt aber jedenfalls, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (st.Rspr., vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1993 - XI ZR 76/92, NJW 1993, 1066, 1067 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.10.1969 - II ZR 22/69

    Prüfungspflicht der Bank bei Inhaberschecks - Grobe Fahrlässigkeit der Bank bei

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93
    Dieser Vorwurf wäre nur gerechtfertigt, wenn das Geschäft nach den besonderen Umständen des Falles ungewöhnlich erscheint oder besondere Gründe in der Person des Veräußerers vorliegen, die einen sorgfältigen Kaufmann zur Vorsicht oder zu weiteren Nachforschungen veranlassen würden (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1962 - II ZR 42/61, NJW 1962, 1056 [BGH 02.04.1962 - II ZR 42/61]; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1969 - II ZR 22/69, WM 1969, 1383).
  • RG, 01.11.1907 - VII 68/07

    Guter Glaube bei Verpfändung von Inhaberpapieren

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93
    Es würde den Geschäftsverkehr erheblich erschweren, wenn einer Bank gegenüber Personen, deren Personalien feststehen und die schon durch den Besitz der Inhaberpapiere zur Geltendmachung der Rechte aus ihnen legitimiert sind, weitergehende Kontrollen zur Pflicht gemacht werden, falls - wie hier - sonst keine auffälligen Verdachtsumstände vorliegen (vgl. RGZ 67, 27, 29).
  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Das Revisionsgericht kann die Feststellung der Voraussetzungen eines unbestimmten Rechtsbegriffs - wie hier die Erheblichkeit einer Mehrbelastung - nur beschränkt darauf überprüfen, ob der Tatrichter wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt hat, Erfahrungssätze verletzt oder Verfahrensfehler begangen hat (Senatsurteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 129/92, NJW 1994, 443 = WM 1994, 387, unter II 1 b; BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 212/93, NJW 1994, 2093 = WM 1994, 1203, unter II 2 a).
  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 144/97

    Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die

    Der Nachprüfung unterliegt aber jedenfalls, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades des Verschuldens wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (vgl. BGH, Urt. v. 10. Mai 1994 - XI ZR 212/93, NJW 1994, 2093, 2094 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Die Entscheidung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf zu prüfen, ob das Beschwerdegericht die der Prognose zugrunde liegenden Wertungsmaßstäbe erkannt und alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und vollständig gewürdigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 10. Mai 1994, XI ZR 212/93, NJW 1994, 2093, 2094;OLG München OLGR 2009, 714; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 72 Rdn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.2014 - 1 U 158/12

    Kollision bei einer Rennveranstaltung: Formularmäßiger Ausschluss der

    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit erheblich übersteigt (vgl. BGH NJW 1994, 2093-2094 [juris Tz. 15]).
  • OLG Oldenburg, 13.06.2007 - 4 U 65/00

    Eigentum und Gefahrübergang bei Ausgangsstoffen zur Gewinnung von Kernenergie;

    NJW 1994, 2093 (2094).
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 127/96

    Wirkung eines vertraglich begründeten Pfandrechts an einer

    Das Berufungsgericht hat weder den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt, noch bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen (zum Begriff der groben Fahrlässigkeit und zur eingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht vgl. z.B. Senatsurteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 212/93, WM 1994, 1203, 1204) [BGH 10.05.1994 - XI ZR 212/93].
  • OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 4 U 197/06

    Werklohnanspruch aus abgetretenem Recht; Schadensersatz: Anspruch des Lieferanten

    Von grober Fahrlässigkeit kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt hat und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was sich in jenem Fall jedem aufgedrängt hätte (BGH, NJW 1994, 2022 f., (2023); NJW 1994, 2093 f. (2094); Palandt-Bassenge, a.a.O., § 932 BGB, Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 23.05.2002 - 5 U 1620/01

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber dem zivilrechtlich nicht

    Ein erhebliches wirtschaftliches Interesse, das der Grundstückseigentümer daran hat, dass der Bauantrag positiv beschieden wird (z.B. um zu verhindern, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird), reicht nicht aus, um ihn als geschützten Dritten in den Schutzbereich der Amtspflichten (Vorschriften des Baurechts und des Baugenehmigungsverfahrens) einzubeziehen (vgl. ausführlich BGH NJW 1994, 2093 ; BGH NVwZ 1990, 501 ).
  • OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01

    Handels- und Gesellschaftsrecht: Gutgläubiger Erwerb an einer Sacheinlage

    Eine grob fahrlässige Unkenntnis der fehlenden Berechtigung ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im konkreten Fall sich jedem aufgedrängt hätte (vgl. BGH in NJW 94, 2022; BGH in NJW 94, 2093).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14
    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit erheblich übersteigt (vgl. BGH NJW 1994, 2093-2094, Rn. 15, juris).
  • AG Berlin-Mitte, 24.02.2004 - 2 C 144/03

    Betriebskostenabrechnung - Anspruch auf Überlassung von Fotokopien

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2001 - 11 U 15/00

    Gutgläubiger Erwerb eines Pfandrechts an verpfänderfremden Gegenständen

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