Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1995 - 3 StR 111/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6612
BGH, 10.05.1995 - 3 StR 111/95 (https://dejure.org/1995,6612)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1995 - 3 StR 111/95 (https://dejure.org/1995,6612)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 3 StR 111/95 (https://dejure.org/1995,6612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung - Verfahrensrüge - Psychiatrisches Gutachten - Schuldfähigkeit - Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 10.05.1995 - 3 StR 111/95
    Die Wiedereinsetzung zur Ergänzung einer bereits erhobenen Verfahrensrüge ist - abgesehen von hier nicht gegebenen Ausnahmefällen - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1 - 4).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 10.05.1995 - 3 StR 111/95
    Entscheidungen über Ablehnungsgesuche gegen Richter, die vor Eröffnung des Hauptverfahrens ergehen, unterliegen im Hinblick auf die Beschwerdemöglichkeit nach § 28 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH NJW 52, 234; 62, 260, 261).
  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S.

    Auszug aus BGH, 10.05.1995 - 3 StR 111/95
    Entscheidungen über Ablehnungsgesuche gegen Richter, die vor Eröffnung des Hauptverfahrens ergehen, unterliegen im Hinblick auf die Beschwerdemöglichkeit nach § 28 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH NJW 52, 234; 62, 260, 261).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht