Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7291
BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99 (https://dejure.org/2000,7291)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2000 - IV ZR 132/99 (https://dejure.org/2000,7291)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - IV ZR 132/99 (https://dejure.org/2000,7291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest der geltend gemachten Ansprüche unabhängig ist (BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 22.04.1998 - IV ZR 162/97

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Ausgleichsanspruch des Alleinerben-Abkömmlings

    Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99
    Nur dann ist die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen durch das Teilurteil einerseits und das Schlußurteil andererseits ausgeschlossen (Senatsurteil vom 22. April 1998 - IV ZR 162/97 - BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Zurückverweisung 2).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99
    Ein Teil eines einheitlichen Anspruchs, dessen Grund streitig ist, darf nur dann durch Teilurteil zugesprochen werden, wenn zugleich ein Grundurteil ergeht (BGHZ 107, 236, 242).
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 5 U 19/01
    Es fehlt an der in § 301 ZPO vorausgesetzten Entscheidungsreife des Teilanspruchs, wenn das Teilurteil eine Frage entscheidet, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen Ansprüche noch einmal stellt und damit die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen zu den Vorfragen begründet (BGH, Urteil vom 27.5. 1992 ­ IV ZR 42/91, NJW-RR 1992, 1053; Urteil vom 10.5. 2000 ­ IV ZR 132/99, BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Zulässigkeit 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht